Community zur Selbsthilfe und Diskussionsforum für alle weiteren Fragen des Lebens. Fettnapffreie Zone mit demokratisch legitimierten Moderationsregeln.
Von Autisten lernen heisst lieben lernen. Ehrlich, nüchtern, authentisch, verrufen, fair, sachorientiert: autistisch.
- Für neue Besucher und Forennutzer gibt es [hier] eine Anleitung inkl. Forenregeln. -

Tipp: Wenn https bei der Forennutzung Probleme macht: autismus-ra.unen.de; wenn https gewünscht wird: autismus.ra.unen.de
 

Fragen zur Art und Realisierung von Barrierefreiheit

original Thema anzeigen

 
22.03.12, 21:08:09

drvaust

Zur Feststellungen des GdB kenne ich nur, daß im Antrag alle behandelnden Ärzte angegeben (und von der Schweigepflicht entbunden) werden müssen, und diese werden dann um Gutachten gebeten. Auch bei einer Gerichtsverhandlung, aufgrund einer Klage gegen den Bescheid, wurden nur die behandelnden Ärzte erneut um Gutachten gebeten.
Die Rentenversicherung hatte bestimmte niedergelassene Ärzte und Klinikärzte unter Vertrag, die Gutachten erstellten.
Die Krankenkasse hatte den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragt, also eigene Ärzte.
Das Arbeitsamt hatte eigene Ärzte, die aber teilweise auch Gutachten von behandelnden Ärzten anforderten.

 
 
Powered by: phpMyForum 4.1.55 © Christoph Roeder