Fragen zur Art und Realisierung von Barrierefreiheit
13.03.12, 22:00:10
55555
Nein, aber die Freifahrt gilt halt derzeit nicht in normalen Taxis.
13.03.12, 22:06:18
wolfskind
somit gibt es also keinen barrierefreien zugang zu vkm?
14.03.12, 12:03:28
55555
Wenn es um einen Job geht ist die Normvorstellung wohl, daß man mit dem eigenen Auto hinfährt? Wenn das ein Autist nicht kann bliebe eventuell ein Fahrrad? Wenn das wegen der Entfernung oder gesundheitlicher Probleme nicht geht und der ÖPNV nicht geeignet wäre und der Behindertenfahrdienst streikt wäre halt zu schauen welche Töpfe dafür zuständig sein könnten den Weg anderweitig zu finanzieren. Und wenn sich da nach kompetenter Recherche nichts ergibt wäre das wohl ein Systemfehler. Aber ich gehe bisher noch davon aus, daß dies als angemessene Vorkehrung im Rahmen bestehender Töpfe finanziert werden könnte, zumindest theoretisch. In der Praxis wird wie wir wissen natürlich praktisch alles erstmal abgelehnt, zu niedrig angesetzt, vom Ämtern trotz Beratungspflicht gezielt falsch beraten, etc.
14.03.12, 14:52:45
wolfskind
wie kommt man an die töpfe ran ohne PB?
gibt es eine regelung für überlastungen bei A in övkm?
14.03.12, 16:07:07
55555
geändert von: 55555 - 14.03.12, 16:08:24
Alle PB-Leistungen kann man auch bei den Trägern direkt beantragen. Das PB wurde aber eingeführt u.a. um den Antragstellern die Last abzunehmen, daß alle Träger erstmal die eigene Zuständigkeit bestreiten und auf andere Träger verweisen. Im PB müssen sie ja untereinander klären wer zuständig ist (teils dann wohl mit dem Ergebnis, daß insgesamt angegeben wird keiner sei zuständig?).
Eine spezielle Regelung gibt es meines Wissens nicht. Also könnte man sich fragen, was es sein könnte. Eingliederungshilfe? Etwas anderes?
15.03.12, 10:00:10
drvaust
gibt es eine regelung für überlastungen bei A in övkm?
Da wird das Problem liegen, das werden die Sachbearbeiter nicht verstehen.
:( Kann doch laufen, also kann auch ÖPNV benutzen.
:( Wenn das so schlimm ist, dann bleibt nur noch Heimunterbringung.
Diesbezüglich fehlt es an Aufklärung der Bevölkerung, und an Bereitschaft, andere Lösungen zu akzeptieren.
Ich vermute, das wird bei PB nie berücksichtigt.
15.03.12, 12:34:56
55555
Der Sachbearbeiter muß es ja auch eigentlich nicht verstehen, es muß ein Arzt bescheinigen.
20.03.12, 14:02:35
55555
Hat jemand Lust sich durch die ISO 21542 (Barrierefreiheit im Bau, Englisch, ca. 150 S.) zu arbeiten um eventuelle Punkte auszumachen, an denen autistische Interessen noch fehlen?
21.03.12, 14:48:43
drvaust
Der Sachbearbeiter muß es ja auch eigentlich nicht verstehen, es muß ein Arzt bescheinigen.
Der Sachbearbeiter im Amt entscheidet. Der Arzt liefert nur ein Gutachten, das der Sachbearbeiter beachten sollte, aber manchmal haben die Sachbearbeiter eigene Vorstellungen, Verfügungen und Tabellen. Das Amt entscheidet, nicht irgendein nichtamtlicher Arzt, der darf nur ein Gutachten zu seinem Patienten liefern.
Z.B. ein Bekannter von mir (Autist) bekam vom Arzt überdurchschnittliche Intelligenz bescheinigt (er hat den Aufnahmetest vom
Verein Mensa bestanden, also IQ >130). Das Sozialamt begründete den SBA mit geistig behindert. Begründung nach Wiederspruch: Autismus ist eine geistige Behinderung. Das hatten die schriftlich, also eine zentrale Festlegung.
21.03.12, 22:34:50
Fundevogel
Warum wird dann überhaupt ein Gutachten erstellt, wenn dann doch von Schreibtisch-Behandlern etwas anderes festgesetzt werden kann. Ein Gutachten kostet ca. 350 - 500 EURO. Geldbeschaffungsmaßnahme für Ärztekollegen?
22.03.12, 15:51:19
drvaust
Warum wird dann überhaupt ein Gutachten erstellt, ... Geldbeschaffungsmaßnahme für Ärztekollegen?
Die Sachbearbeiter brauchen Gutachten von Ärzten, um von Fachleuten zu wissen, um was es geht.
Aber das Amt entscheidet, sonst wären ja diese Beamten überflüssig.
Ich weiß nicht, was für so ein Gutachten gezahlt wird. Zumindest mehr als von den gesetzlichen Krankenkassen und viel weniger als für gerichtliche Gutachten. Ich habe nicht den Eindruck, daß die Ärzte gerne Gutachten schreiben, also wird es nicht zu viel dafür geben.
22.03.12, 16:49:43
Fundevogel
Nach meinen Erfahrungen wurden qualifizierte Gutachten für gerichtliche Vorgänge nach M3 mit 85,00 EURO vergütet.
Bei Anträgen zur Grundsicherung/Sozialhilfe, Persönlichem Budget und Abklärung Rentenversicherung wurden Begutachtungen in der Regel durch festangestellte Ärzte beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe/Gesundheitsverwaltung oder der Rentenversicherung erstellt, wobei da wohl nicht von unabhängigen Gutachtern gesprochen werden kann.
Bei Feststellungen des GdB erlebte ich Beauftragung externer Gutachter, deren Vergütung wahrscheinlich ausgehandelt wurde.
Zur Information über Gutachten:
http://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/37_Gutachter-Verzeichnis/50_Allgemeine_Grundlagen_der_Begutachtung.pdf