Reform des Knigge-Verfahrens
22.05.11, 20:15:02
Antika
Gutes Beispiel, Fundevogel.
22.05.11, 20:38:29
wolfskind
ich denke eine objektivität sollte nicht so verstanden werden dass man die "gegenseite" unterstützen möchte. sondern wartet die neutrale person auf bestimmte dinge an denen man auch aus neutraler sicht eine handlung festmachen könnte.
"hühner" die dann aufscheuchen fühlen sich unverstanden durch die (als solche verstandene) unterstützung der gegenseite. die lag aber nicht im sinne des objektiven und auch eine demokratie ist damit nicht zerstört, da der objektive nur versucht demokratie nicht auf einem "nicht mögen" stehen zu lassen sondern auf "beweisen".
da es aber scheinbar nicht ausreichend beweise gab war es nicht durchführbar.
eventuell sei zu bedenken das der grund für die diskuison vielleicht sehr genau wusste was er tat und schrieb und warum er keine beweisen liefern wollte.
im letzten post wurde sich schließlich doch klar geäußert und bestätigt damit das "nicht mögen" der vorangegangen. was zu einer handlung führen könnte auch von der objektiven person.
ich wäre dafür dass wir nun alle wieder aufhören mit den flügeln zu flattern.
22.05.11, 20:48:58
an3010
bitte um freischaltung in diesem bereich
25.05.11, 16:29:13
55555
Zusatz: Es sollte klarer in der Anleitung herausgestellt werden, daß die Mindestfrist von einer Woche bei einem Kniggeverfahren erst dann zu laufen beginnt, wenn die Argumentation im Sinne der "Anklage" abgeschlossen ist. Ohne Beweise (z.B. nachvollziehbare Zitate) kann man sich ein ausdrücklich personenbezogenes Verfahren zudem gleich ganz schenken, weil die Form nicht erfüllt wurde.
26.05.11, 09:40:33
[55555]
Ich schlage diese neue Fassung des entsprechenden Anleitungsteils vor:
2.4. Kontroversbereiche einschließlich Knigge-Foren
[...]
d) Hinweis: Hat ein Nutzer oder wurde ihm zu Lasten in einem bestimmten Freischaltungsbereich aus Sicht eines Nutzers mutmaßlich gegen die Forenregeln verstoßen, kann ein Kniggethread dazu eröffnet werden. Bei vorläufigen Zensurmaßnahmen erfolgt dies in der Regel durch die Moderation. Besteht besonderes Interesse an einer möglichst breiten Debatte zu einer Grundsatzfrage, soll das Kniggeverfahren zu diesem Ereignis im offenen Kniggeforum eröffnet werden. Dies hat den Zweck dem Standard-Nutzer Einblick zu erlauben in diese Sache. Stimmrecht zu diesen Fragen haben im engen Sinne nur Angehörige des Parlaments, betroffene Nutzer können ihre Meinung äußern und der Admin kann diese Stimmen im Ermessen mitwerten. Nicht von einer Sache betroffene Nutzer werden gebeten sich nur in reflektierender Weise zu einer Sache zu äußern.
Aufgrund vergangener Erfahrungen soll ein Kniggeverfahren künftig so strukturiert sein, daß der Hauptthread von der Moderation geschlossen wird und in einem Zweitthread zum Verfahren neue Beiträge zu diesem Verfahren eingestellt werden können, die dann von der Moderation in den geschlossenen Hauptthread verschoben werden, wenn sich im Beitrag keine Abschweifungen oder ähnliche Inhalte finden, die den Hauptthread wie bisher leider oft zu beobachten so aufblähen, daß er nur noch schwer lesbar und nachvollziehbar ist, wodurch der Zugang erschwert wird am Verfahren teilzunehmen. Es soll einfacher werden den relevanten Kern eines Kniggeverfahrens zu verfolgen.
Durch die Entscheidung über Einzelfälle findet immer auch allgemein eine Abstimmung mit den Nutzern über die Moderationslinie statt. Es wird regulär nie über spezielle Nutzer abgestimmt, sondern über Verhaltensweisen und deren Einordnung/Sanktionierung. Abstimmungen über Nutzer sind daher unwirksam. Ein Kniggeverfahren muß keine Sanktionierung zum Ziel haben, es kann auch lediglich danach streben eine bestimmte Handlung als anstößig zu identifizieren. Zulässig ist jedoch im Rahmen eines Einzelfallverfahrens über die Berücksichtigung von Vorbelastungen für das Maß der ggf. angestrebten Sanktionierung.
Sofern ein Kniggeverfahren sich (wie wohl meist) auf eine konkrete Handlung im Forum (z.B. eine Äußerung) bezieht ist zwingend erforderlich, daß diese Handlung auch soweit möglich belegt wird. In der Regeln dürfte dies durch (unverfälschte) Zitate erfüllt werden, die von den anderen Nutzern auch auffindbar sind, damit ggf. der Zusammenhang gewürdigt werden könnte oder überprüft werden kann, ob korrekt zitiert wurde. In einer mutwilligen Weise verfälschende oder erfundene Zitate als Begründung eines Kniggeverfahrens können zu Sanktionen gegenüber dem so zitierenden Antragsteller/Befürworter führen.
Die allgemeine Mindestfrist von einer Woche beginnt künftig sobald die Argumentation des Antrags in nachvollziehbarer Weise vorliegt. Innerhalb der Mindestfrist darf diese Argumentation nicht mehr geändert oder erweitert werden, da der Sinn der Mindestfrist ist, daß Nutzer sicher sein können, daß sie alle Entscheidungen mitgestalten können, wenn sie einmal in der Woche im Forum nachlesen. Außerhalb des Verfahrens innerhalb der Mindestfrist auftauchende veränderte Umstände dürfen innerhalb der Mindestfrist von den abstimmenden Nutzern auch nicht mehr berücksichtigt werden. Dazu bedarf es dann eines neuen Kniggeverfahrens.
Sofern Angehörige signifikant anders als Autisten stimmen sind die Stimmen der Angehörigen nicht voll zu werten, um zu vermeiden, daß Angehörige die Moderationslinie bestimmen, was nicht im Sinne eine Forums sein kann, in dem sich zuerst Autisten wohlfühlen sollen. Ein mutmaßlicher Täter darf sich zur Sache äußern, seine Stimme kann die Bewertung der Sache jedoch nicht entscheiden.
26.05.11, 10:58:22
Antika
Leider passiert es aber manchmal, dass man etwas zitieren möchte (was ein User geschrieben hatte) und dies dann jedoch nicht mehr auffindbar ist, weil es einige Stunden, einen oder mehrere Tage später, wieder gelöscht wurde.
Dies ist mir hier nun schon einige male passiert. Es ist zwar nicht erlaubt seine Beiträge zu löschen, und dennoch haben einige Wenige dies gemacht.
Meine Frage nun: Was kann man da dann tun?
26.05.11, 11:06:56
wolfskind
man könnte einen bereich machen zu dem user freigeschaltet werden (zb stammuser) und dort können dinge hinkopiert werden die grade gelesen wurden und als anstößig etc empfunden wurden. löscht der verfasser wieder ,gibt es den text noch in diesem bereich.
26.05.11, 11:09:14
feder
An sich könnte auch jeder für sich selber schon anfangen zu sammeln, wenn er etwas anstössig findet und ein Knigge-Verfahren anstzustreben gedenkt bzw. eines am laufen ist.
26.05.11, 11:14:52
55555
Wenn jemand die Gefahr sieht, daß Beweise vernichtet werden kann er ja vorher der Moderation oder Administration mitteilen, daß diese Beweise gesichert werden sollten. Dann könnte nach einer Bestätigung dieser Sicherung erst das Verfahren öffentlich durch die Threaderöffnung eingeleitet werden.
Ansonsten könnte man ja sehen, ob Beiträge, nachdem sie öffentlich als Beweis verlinkt wurden vom Nutzer editiert wurden.
26.05.11, 11:17:28
wolfskind
man könnte unter beiträge ein "melden" zum anklicken setzen. sodass der moderator einen hinweis darauf bekommt?
26.05.11, 11:27:57
Antika
@55555
Mir ist es aber auch schon passiert dass, während ich noch am Lesen war und darauf antworten wollte, kurz darauf der besagte Beitrag wieder verändert wurde. Somit hatte ich gar keine Chance das irgendwie, irgendwem zu melden. Manche User schreiben ja auch Ellen lange Texte, da brauche ich oft viel Zeit bis ich die durchgelesen habe. Und dann lese ich, bevor ich antworte, diesen Beitrag noch mal durch und muss dann manchmal feststellen dass dieser schon wieder verändert wurde So was ist für mich sehr anstrengend und auch irritierend.
@wolfskind
diese Idee finde ich gut.
26.05.11, 12:54:04
Leah
Ich kenne es aus anderen Foren, dass die Zeit zum Ändern des Betrags z.B auf 15 min nach Erstellung beschränkt ist.