Fragen Feststellungsbescheid (SBA)
05.06.10, 02:36:45
Jimmy
Hallo,
im April hatte ich den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis gestellt. Gestern bekam ich dann endlich den Feststellungsbescheid.
Mir wurde ein GdB von 70 anerkannt, jedoch nicht die Merkzeichen G und B.
Und Gültigkeit beträgt vorerst nur zwei Jahre, da laut Versorgungsamt wohl eine Besserung eintreten könnte und daher ist im Feb. 2012 eine Nachuntersuchung/Nachprüfung vorgesehen. (Mh weis zwar nicht was sich verbessern soll, aber gut)
Habe neben dem diagnostiziertem Asperger-Syndrom mit Ticstörung und Zwangsrituale auch mein allergischen Asthma bronchiale (mit etlichen Allergien)(welches seit Jahren besteht) angegeben, nur letzteres wurde gar nicht erst berücksichtigt.
Einerseits bin ich froh einen SBA zu haben, andererseits finde ich es schade das mein Asthma nicht berücksichtigt wurde, noch die Merkzeichen G und B anerkannt wurden.
G habe ich beantragt aufgrunddessen, da ich Probleme im öffentlichen Straßenverkehr habe (zuviele Reize, die mich überfordern, Wahrnehmungs- und Orientierungsschwierigkeiten.) Habe dies insb. gemerkt wo ich meinen Führerschein anfangen wollte, den ich aber leider abbrechen musste.
Was meintet ihr, sollte ich eventuell Widerspruch einlegen und mir dann weitere Hilfe (VdK,...) holen?
Freue mich auf Antworten.
Viele Grüße
05.06.10, 09:11:24
zoccoly
G und B wurden auch bei mir abgelehnt, wenn die Aussagen richtig sind, existiert wohl noch kein Urteil zur Anerkennung bei erwachsenen Autisten, war dann im Widerspruchsverfahren mit Gutachtertermin und befinde mich jetzt im Klageverfahren.
Die Gültigkeitsbeschränkung kann ich nicht nachvollziehen.
Ich denke dein Asthma ist mit dem GdB von 70 schon abgedeckt, es ist ja nicht so, dass einzelne Sachen nur addiert werden, sondern sie fließen mit ein.
05.06.10, 10:29:14
Jimmy
Also ich werde wohl auch gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Die Gültigkeitsbeschränkung wird damit begründet, dass nach ärztlicher Einschätzung bei der festgestellten Funktionsbeeinträchtigung ja möglicherweise eine Besserung eintreten könnte mit Auswirkungen auf den GdB und/oder Merkzeichen.
Nein mein Asthma wurde gar nicht erst berücksichtigt, ist auch extra reingeschrieben, dass sich die Funktionsbeeinträchtigung sich weder auf den (Gesamt-) GdB erhöhend noch begründet sie die Feststellung eines wieteren Merkzeichens.
05.06.10, 11:57:28
55555
geändert von: 55555 - 05.06.10, 11:59:30
Der minimale GdB liegt bei 50, du bist 20 Punkte drüber. Die Gewichtung in dieser Bandbreite könnte sich eventuell ändern nach Auffassung des Amtes.
Ansonsten wäre die Frage, wie G und B bisher im Antrag begründet wurden und sich diese Begründung auch auf vorliegende Feststellungen eines Arztes beziehen lassen.
Für das Asthma wurden auch Diagnosen angeführt? Als wie schwerwiegend wird es von Ärzten eingestuft? Du kannst selbst in den Anhaltspunkten schauen, welcher GdB für Asthma möglich wäre.
05.06.10, 19:00:11
Jimmy
Ich möge bezweifeln, dass sich da allzuviel ändert ;)
G und B wurden bisher nur wenig begründet, leider weis ich nicht was die Ärztin die die Diagnose gestellt hat, dem Amt mitgeteilt hatte. Ich werde mich wohl nochmal mit ihr in Verbindung setzen.
Was der Arzt nun genau dem Versorgnungsamt mitgeilt hatte, weis ich leider nicht. DIch befinde mich wegen des Asthmas und den Alelrgien in dauerhafter Behandlung und nehme an einem Chronikerprogramm teil. Was der Arzt nun genau dem Versorgnungsamt mitgeilt hatte, weis ich leider nicht. Ich selber habe keine Gutachten,... mit dem Antrag abegeben.
Aufgrunddessen das ich Kortison-Spray sowie Antiallergika nehmen muss wird es schon als schwer eingeschätzt. Mich schränkt es ja in der Hochsaison enorm ein.
Im Feststellungsbescheid wird für allergische Asthma bronchiale ein Einzel-GdB von 20 genannt.
05.06.10, 19:27:31
55555
Also wurde das Asthma im Bescheid doch genannt, aber der GdB hat sich dadurch ausdrücklich nicht erhöht? Such im Internet mal die Anhaltspunkte, das ist eine lange Liste mit GdB-Standardvorgaben für alle möglichen Diagnosen. Dann kannst du schauen, wie Asthma da generell eingestuft wird.
06.06.10, 01:52:20
Jimmy
Ja Asthma wurde im Bescheid zwar genannt (mit Einzel-GdB von 20), nur wurde das nicht für den GdB berücksichtigt. Die Entscheidung stützte sich nur auf das Asperger-Syndrom mit Ticstörung und Zwangsrituale (wird extra erwähnt).
Laut der Liste "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit", wird Bronchialasthma wie folgt unterschieden:
ohnedauernde Einschränkung der Lungenfunktion,
Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen 0 - 20
Hyperreagibilität mit häufigen (mehrmals pro Monat) und/oder schweren Anfällen 30 - 40
Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle 50
Ich schwanke zwischen dem ersteren und zweiteren.
06.06.10, 10:38:40
55555
Dann wäre bezüglich Asthma vielleicht mit einem behandelnden Arzt zu klären, wie er es einschätzt. Wenn der Einzel-GdB sich dafür erhöht steigt auch die Wahrscheinlichkeit, daß sie es von selbst im Gesamt-GdB berücksichtigen. Es ist nicht vorgesehen in dem Rahmen einfach alles zusammenzurechnen. Es spielt eher eine Rolle wie verschiede Bereiche von Behinderung betroffen sind und da meine ich generell schon, daß Asthma einen deutlich anderen Bereich abdeckt und somit sich der Gesamt-GdB eher erhöhen sollte. Nur ist 20 für sich schon ein ziemlich geringer Wert.
06.06.10, 21:36:29
Jimmy
Ja gut 20 ist ein wirklich geringer Wert, aber es sind nunmal ein GdB von 20 und es schränkt mich ja nunmal auch ein. Daher kann ich die Begründung nicht verstehen, wieso man es nicht mit berücksichtigt hat.
Ich werde nun Widerspruch einlegen und darum bitten mir die medizinischen Unterlagen sowie die Stellungname bzw Gutachten des Versorgungsamtes zusenden zu lassen.
26.07.10, 09:43:56
sesostris
Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich des GdB.
Ich habe im Oktober 2009 einen Feststellungsbescheid mit einem GdB von 30% erhalten.
Darin waren wie folgt aufgelistet:
Psychische Störungen Teil GdB:30
(darin sind enthalten ADHS und Borderline)
Neurodermitis: Teil GdB:10
Wirbelsäulenverformung: Teil GdB: 10
Dem epileptischen Anfall im Januar 2009 wurde keinerlei Beachtung
geschenkt.
Mein jetziger Neurologe und Psychiater stellte die Diagnose F 84.1G
atypischer Autismus.
Ich befürchte, dass diese nicht weiter berücksichtigt wird.
Da es enorm meine Lebensqualität beeinflusst(sofern man in meinem
Falle überhaupt von einer Qualität sprechen kann),weiss ich nicht mit diesen Umstand umzugehen.
Ich möchte mich gerne "gesellschaftlich" integrieren.
Ein Leben führen, in der ich einen Beruf ausüben kann.
Durch den niedrigen GdB erhalte ich keinerlei Unterstützung.
Für den 1. Arbeitsmarkt bin ich zu krank und nach dem Schwerbehindertenrecht zu gesund.
Verstehe jemand diese Ambivalenz.
Weiss jemand etwas zu der prozentualen Berechnung eines atypischen Autismus etwas zu sagen?
Danke für eure Antwort im Voraus!
Sesostris
26.07.10, 09:48:25
55555
Der GDB bemißt sich nicht in %, das ist ein scheinbar unausrottbarer Irrtum. Wenn du es beantragst muß die neue Diagnose einbezogen werden, was in dem Fall eine Erhöhung des GdB zur Folge haben muß, da der Mindesteinzelwert für Autismus (GdB 50) schon darüber liegt.
26.07.10, 10:11:09
sesostris
Wie ich entnehmen konnte, gilt F84.1G als eine psychische Erkrankung.
Ich befürchte, dass diese in den bislang bereits vorhandenen
"psychischen Erkrankunen-sprich den 30er GdB nochmal eingerechnet wird- oder habe ich gerade einen Fehler in der Kalkulation?)
Dank Euch, fiel mir gerade auf, dass mein Belastungs-Asthma gar nicht berücksichtigt wurde?
(durch den Beitrag eines Users mit Asthma-vielen Dank)
Ich habe diesen nicht unerheblichen Faktor nun auch noch dem Versorgungsamt mitgeteilt.
Vielen Dank für eure Unterstützung