26.07.10, 10:34:39
55555
Sicher würde das zusammengerechnet, wenn du eine Beurteilung all dieser Faktoren wünschst. Aber da kann kaum weniger rauskommen als der Mindest-GdB für Autismus (50).
26.07.10, 10:40:37
sesostris
Die 50 wären ausreichend, um an Instanzen der Arbeitsgemeinschaft zu gelangen, die mir sicherlich eher weiterhelfen könnten, als die bisherigen.
Ich darf mich aufgrund der Einschränkung nicht selbstständig machen-
mit einem GdB-Status von mindestens 50 wären andere für mich zuständig und mir stünden andere Möglichkeiten zur Verfügung.
(Obgleich es fraglich ist, dass diese hilfreich sein können)
Ich warte und harre der Dinge, die da kommen mögen
Danke
26.07.10, 11:31:12
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Du darfst dich nicht selbstständig machen? Wieso das?
26.07.10, 13:47:01
sesostris
Aufgrund der zu vielen physiologischen und psychischen Einschränkungen-
es ist sehr illusorisch, als Alleiniger etwas beruflich zu machen(gerade, was mit Objekt verbunden ist). Wenn ich gesundheitlich ausfalle- hätte ich keine Möglichkeit, im Punkto finanzielle Absicherung.
Daher wartet das Arbeitsamt auf das Ergebnis des Versorgungsamtes-
da es bei einem 50 GdB wieder andere Unterstützung gibt.
(Ich habe meinen Business-Plan abgegeben und es wurde abgelehnt).
Mit der Ergänzung-bei diesen gesundheitlichen Einschränkungen wäre es zu riskant und wird finanziell nicht unterstützt.
Eigenwilliges(und widersprüchiges) System
26.07.10, 14:28:41
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Aha, also geht es um Förderungen, das kann gut sein.