Zitat:
Aufruf zur Demonstration
Schafft den psychiatrischen Maßregelvollzug ab!
Er ist nicht reformierbar!
Wann: Freitag, 16. Juni 2023, 8.00-9.45 Uhr
Wo: Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin – Mitte
Warum: Eine Tagung ist dort zu: Abschaffung des psychiatrischen Maßregelvollzugs? Oder Reform und Ertüchtigung? Siehe https://www.forensik-berlin.de/junitagung/
Wie: 1.100 Meter Fußweg vom Hbf Berlin oder M10 bis Invalidenpark, dort 480 Meter Fußweg oder Bus 147 bis Charité–Campus Mitte
Immer mehr Menschen kommen in Deutschland in den psychiatrischen Maßregelvollzug. Die Verweildauer dort wird immer länger. Ein Drittel der Einsitzenden sind dort wegen Bagatelldelikten. Durch den dort zu Unrecht einsitzenden Gustl Mollath wurde die Absurdität der Forensik bundesweit bekannt.
Wer nach § 63 Strafgesetzbuch verurteilt wird, gilt als schuldunfähig. Trotzdem wird er härter bestraft als ein Schuldfähiger. Nach § 63 muss man mit einer 3 bis 10-fach längeren Verweildauer als bei einer normalen Strafhaft rechnen. Man muss dort im Gegensatz zur Strafhaft mit Zwangsbehandlung rechnen (was laut UN-Hochkommissariat für Menschenrechte als Folter oder folterähnlich angesehen wird). Für viele der nach § 63 Untergebrachten bedeutet dies ein verkapptes lebenslänglich. Selbstverständlich auch für Taten, für die es sonst keine lebenslängliche Strafe gibt. Es handelt sich also lediglich um eine weitere Diskriminierung von als „psychisch krank“ diffamierten Menschen.
Glücklicherweise hat auch die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) eine Position zur Transformation und damit Abschaffung der §§ 63 und 64 StGB (Maßregelvollzug) veröffentlicht!
Kommt bitte zahlreich und zeigt, dass wir keinen Maßregelvollzug wollen. Die auch sehr fragwürdige Strafhaft ist eindeutig humaner. Sie entwürdigt nicht so stark wie die psychiatrische Forensik.
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https://bpe-online.de/schafft-den-psychiatrischen-massregelvollzug-ab
Auf dem Weg in die Dystopie einer "Brave New World":
Eine der Rednerinnen bei der Tagung, gegen die am 16.6. protestiert wird, ist aus Zürich die Forensik-Psychiaterin Dr. Friederike Höfer. Sie soll die Schweiz mit einem "Schweizer Modell" als vorbildlich darstellen. Tatsächlich ist die Schweiz der Vorreiter in der totalitären Entwicklung:
Vom Schuldstrafrecht zum Wegschliessen „Gemeingefährlicher“
Der Rechtsanwalt, Richter und Schriftsteller Peter Zihlmann aus Basel hat genau hingesehen und dem Aufsatz mit diesem Titel vor allem aus juristischer Sicht und geschichtlicher Perspektive herausgearbeitet, auf welcher abschüssigen Bahn in eine totalitäre Rechtsprechung sich die Schweiz da schon begeben hat.
Unbedingt diese 16 Seiten in bestem Schweizer-Hochdeutsch lesen: https://peter.zihlmann.com/wp-content/uploads/2016/05/wegschliessengemeingefaehrlicher.pdf
Aber Deutschland soll nachziehen: die Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) will über die Innenministerkonferenz im Juni gegen "geistig gestörten Täter" durch repressive Konzepte präventiv entgegentreten. Nur die ärztliche Schweigepflicht störe noch.
Na dann wird´s wohl auf die Chinesische Lösung hinauslaufen: Überall Videoüberwachung mit Gesichtserkennung und Verhaltensbeurteilung in einem "Score" wird präventiv weg gesperrt. Eben vom Schuldstrafrecht zum Wegschliessen „Gemeingefährlicher“. Über die Beschlussvorlage für die "drängendsten Handlungsfelder" berichtet die "Welt" hier: https://www.welt.de/politik/deutschland/article245314750/Innenminister-beraten-ueber-Gewalt-durch-psychisch-Erkrankte.html