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Autor Nachricht
mor
(Autistenbereich)

geändert von: mor - 07.09.21, 13:21:01

Was macht ihr, wenn jemand "körperliche Hilfe" bzw "erste körperliche Hilfe" benötigt?

Beispiel:

Eine Person wird ohnmächtig oder bewusstlos und liegt am Boden und rührt sich nicht mehr.

Man lässt ein Notruf per Telefon oder mobiles Gerät los. Aber bis der Krankenwagen oder Notarzt da ist, vergehen ja doch auch ein paar Minuten.

In der Schulzeit hatte ich mal an einem erste-Hilfe-Kurs oder was das auch war mitgemacht; schon länger her. Da soll man die Person in die stabile Seitenlage legen und Puls prüfen.Schwieriger ist es, wenn die Person größer und schwerer ist, als man selbst

Wenn kein Puls da ist, Herzdruckmassage.

Und wenn man nicht weiß, was man in so einer Lage machen muss und man nur dasteht oder dakniet und hilfslos zusieht, bekommt man dann eventuell eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung?

Einfacher wäre es, wenn man eine andere Person um Hilfe bittet.

Ich hatte mal einen Fall, wo ich am Treppenaufstieg von einem Bahnhof einen Mann auf der Treppe sitzen sah, der blutete, wohl am Kopf (?). Ich ging zu ihm hin und wollte helfen, dabei stand ich nur vor dem Mann und ich war nicht in der Lage zu helfen.

Da kamen dann noch eine und/oder eine zweite Person hinzu und die waren eher in der lage, Hilfe zu leisten (bezüglich Anrufen oder so). Ich kam mir dann überflüssig vor und bin dann gegangen. Wenn ein oder zwei Personen bei dem Mann waren, musste ich ja nicht weiter da hilfslos rumstehen und zusehen.

Dabei war mein "Hilfswille" wohl da, aber ich selber war nicht in der Lage, zu handeln, zu dem Zeitpunkt.
"Gelähmter Gehirnzustand"?
07.09.21, 13:15:10
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Weiß nicht, was ich machen würde.
Zitat von mor:
Und wenn man nicht weiß, was man in so einer Lage machen muss und man nur dasteht oder dakniet und hilfslos zusieht, bekommt man dann eventuell eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung?

In Deutschland ist nach meinem letzten Stand da die Schwelle recht hoch, auch bei vermutlich gut gemeinten Rettungsmaßnahmen, die dann das Gegenteil bewirkten. Daß speziell du wegen Ratlosigkeit hier verurteilt würdest, würde ich praktisch ausschließen.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
07.09.21, 13:40:44
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mor
(Autistenbereich)

Wenn aber diese Person dann zb sterben sollte, bevor der Notarzt/Krankenwagen da ist, und man nicht helfen konnte, weil man zb nicht in der Lage war, ihr zu helfen.

Bekommt man da dann nicht ein schlechtes Gewissen und fragt sich, warum man ihr nicht helfen konnte und erst im Nachhinein im "Nachspielen des Erlebten" (Das Erlebte in Gedanken nochmal durchspielt)kommen einem Gedanken, wie man ihr hätte helfen können?

"Ersthelfer" heißt doch nicht umsonst Ersthelfer. Ersthelfer helfen der Person, bevor der Arzt kommt.
07.09.21, 17:37:09
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Perunica
(Standard)

geändert von: Perunica - 07.09.21, 21:56:23

@mor - würde dir das Absolvieren eines 1.-Hilfe-Kurses mehr Sicherheit geben?
In solchen Kursen lernt man u.a. auch, wie man schnell und effektiv helfen oder jemanden in die stabile Seitenlage bekommt.

Grundsätzlich ist man wohl verpflichtet, im Notfall erste Hilfe zu leisten.
Aber wenn man nicht in der Lage ist, mehr zu tun als die 110 oder 112 anzurufen oder andere Menschen über den Notfall zu informieren, wird man juristisch nicht zur Rechenschaft gezogen.

Da ich eine medizinische Grundausbildung habe, weiß ich da ein wenig Bescheid.
07.09.21, 21:54:57
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mor
(Autistenbereich)


Zitat von Perunica:
@mor - würde dir das Absolvieren eines 1.-Hilfe-Kurses mehr Sicherheit geben?
In der heutigen Zeit mit Maske und wahrscheinlich den 3Gs (Geimpft, Getestet, Genesen) will ich mir dies nicht antun.

Mir wäre wenn dann eher lieber, wenn ich bei so einem 1.Hilfe-kurs nur zuschauen würde.

Es kommt wohl auf die Situation drauf an, wenn ich mich in so einer Situation befinden würde. Jetzt so im Klaren könnte es eher sein, dass ich wohl an der nächsten Haustüre klingel und die Leute, die aufmachen, sich um die betreffende Person zu kümmern, bis der Arzt kommt.

08.09.21, 08:40:31
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feder
(Autistenbereich)

Vor einigen Jahren kam es zu einer Verurteilung, weil im Eingangsbereich einer Bank ein lebloser Mann lag und mehrere Leute über ihn hinweggestiegen sind, ohne sich zu versichern, dass es ihm gut geht. Der Mann war dann verstorben. Aber das ist ein Extremfall.

Wenn man nicht weiss, was man tun soll, wird man sicher nicht wegen Ratlosigkeit verurteilt.

Ich muss beruflich alle zwei Jahre einen Ersthelferkurs machen. Als ich mal in der Situation war, beruflich tatsächlich erste Hilfe leisten zu müssen, rief ich den Notruf an und wurde von der Person am Telefon einerseits über den Gesundheitszustand der verletzten Person abgefragt, andererseits lotste mich die Person auch recht gut durch und sagte mir, was ich tun und kontrollieren sollte, bis dann die Sanität kam. Das fand ich gut.
09.09.21, 21:30:54
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mor
(Autistenbereich)


Zitat von feder:
Vor einigen Jahren kam es zu einer Verurteilung, weil im Eingangsbereich einer Bank ein lebloser Mann lag und mehrere Leute über ihn hinweggestiegen sind, ohne sich zu versichern, dass es ihm gut geht.
War es auf den ersten Blick klar, ob der Mann leblos war? sieht es nicht für den ersten flüchtigen Blick so aus, als würde der Mann nur seinen Rausch ausschlafen? Vielleicht meinten einge Leute, die über diesen Mann rübergestiegen sind, dass er betrunken wäre und Einige generell an Betrunkenen Menschen vorbeigehen, ohne sich zu vergewissern, was mit diesen Menschen ist?
09.09.21, 21:37:26
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feder
(Autistenbereich)

geändert von: feder - 09.09.21, 21:40:18

Die Verurteilten hatten da, soweit ich mich erinnere, auch ausgesagt, dass sie dachten, er würde nur seinen Rausch ausschlafen. Trotzdem wurde ihnen vorgeworfen, dass sich niemand von ihnen versichert hatte, dass z.B. Atmung vorhanden ist.

Sich jetzt bei jedem schlafenden Obdachlosen zu vergewissern, dass er noch atmet, käme aber wahrscheinlich auch nicht so gut.
09.09.21, 21:39:37
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mor
(Autistenbereich)

Ich habe schon ein paar Obdachlose oder Personen gesehen, die draußen schlafen in Tüchern oder Schlafsäcken. Bei kühleren Temperaturen wäre es eventuell angebracht, wenn man sich da schon erkundigt, ob sie jetzt nur schlafen oder sie unterkühlt sind und Hilfe lebensnotwendig ist.

09.09.21, 21:46:25
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Nun würden die sicher auch irgendwann mal schlafen wollen. ;)

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
13.09.21, 20:53:24
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mor
(Autistenbereich)

Ja, sicher wollen die auch schlafen. Aber wenn man einfach so an ihnen vorbeigeht,ohne sich zu vergewissern,ob sie noch leben, ist es dann nicht so, wie von dem von feder beschriebenen Mann?
14.09.21, 08:39:59
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Im Eingangsbereich einer Bank zu liegen, also an einem Ort, an dem man Leuten eigentlich im Weg ist, weist vielleicht schon darauf hin, daß jemand da nicht in Ruhe schlafen will? Wobei es im Winter dafür auch den Grund geben könnte, daß es im Automatenraum einer Bank warm sein dürfte und der vielleicht einfach klein wäre.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
14.09.21, 08:58:27
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