In der Schweiz gilt übrigens seit einigen Monaten diese Ausnahmeregelung:
Zitat:
Angst vor Stäbli und Spritze: Warum man auch ohne Zertifikat ins Restaurant kommt
Autistinnen, Personen mit Trisomie 21 und andere Sonderfälle werden bei der Zertifikatspflicht wegen einer Ausnahmeregel nicht mehr diskriminiert.
Die Welt ist nicht schwarz-weiss. So gibt es Leute, die vielleicht die Gefahr der Coronavirus-Pandemie anerkennen, aber trotz grösstem Wille sich nicht impfen oder testen lassen können. Sie sind keine «Covid-Leugner» oder «Massnahmen-Kritikerinnen», sondern sind mit bestimmten Veranlagungen auf die Welt gekommen, die sie besonders machen. Die Rede ist von Menschen mit Trisomie 21 oder Autismus, die den Alltag anders erleben und andere Gefühle zeigen.
Für autistisch veranlagte Personen kann es etwa schwierig sein, eine Maske zu tragen, weil die Impulse durch den Stoff im Gesicht zu panischen Reaktionen führen können. Diese können so weit gehen, dass ein Besuch einer Arztpraxis oder eines Testzentrums je nach Ausprägung der Veranlagung erschwert wird. Kommen noch weitere gesundheitliche Einschränkungen dazu, kann die Impfung oder ein Corona-Test für einige wenige Menschen eine Tortur werden.
Solche Menschen werden seit dieser Woche nicht mehr vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Der Bundesrat beschloss vergangene Woche eine kaum beachtete Verordnungsänderung, die in Extremfällen ein ärztliches Attest einem Covid-Zertifikat gleichstellt. Sprich: Wer aus psychischen oder körperlichen Gründen sich nicht nicht testen oder impfen lassen kann, kann weiterhin dort hin, wo Zertifikatspflicht gilt.
Die Änderung wurde vom Mitte-Nationalrat Christian Lohr und SVP-Nationalrätin Monika Rüegger angestossen. Sie wollten vom Bundesrat wissen, was er gegen die Diskriminierung durch das Impfzertifikat tue. Die Regierung versprach sich diesem Thema anzunehmen und lieferte eine Verordnungsänderung, die am Montag inkraft trat. Diese berücksichtigt nicht nur die Sonderfälle wie Autismus oder Trisomie 21, sondern auch etwa Menschen, die sich aufgrund schwerer Nebenwirkungen nach der ersten Impfung nicht ein zweites Mal und damit nicht vollständig impfen lassen sollten.
Die Änderung führt dazu, dass Restaurants, Clubs und Co. – also Orte, die nur mit Zertifikat betreten werden können – solche medizinische Atteste kontrollieren und Schutzkonzepte anpassen müssen. So sind für solche Menschen besondere Schutzmassnahmen oder Maskentragepflicht erforderlich. Kann auch eine Maske nicht getragen werden, muss mindestens ein Abstand eingehalten werden, um andere Menschen im Falle einer Infektion nicht anzustecken.