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Autor Nachricht
55555
(Fettnäpfchendetektor)

geändert von: 55555 - 12.03.22, 13:53:12

In der Schweiz gilt übrigens seit einigen Monaten diese Ausnahmeregelung:
Zitat:
Angst vor Stäbli und Spritze: Warum man auch ohne Zertifikat ins Restaurant kommt

Autistinnen, Personen mit Trisomie 21 und andere Sonderfälle werden bei der Zertifikatspflicht wegen einer Ausnahmeregel nicht mehr diskriminiert.

Die Welt ist nicht schwarz-weiss. So gibt es Leute, die vielleicht die Gefahr der Coronavirus-Pandemie anerkennen, aber trotz grösstem Wille sich nicht impfen oder testen lassen können. Sie sind keine «Covid-Leugner» oder «Massnahmen-Kritikerinnen», sondern sind mit bestimmten Veranlagungen auf die Welt gekommen, die sie besonders machen. Die Rede ist von Menschen mit Trisomie 21 oder Autismus, die den Alltag anders erleben und andere Gefühle zeigen.

Für autistisch veranlagte Personen kann es etwa schwierig sein, eine Maske zu tragen, weil die Impulse durch den Stoff im Gesicht zu panischen Reaktionen führen können. Diese können so weit gehen, dass ein Besuch einer Arztpraxis oder eines Testzentrums je nach Ausprägung der Veranlagung erschwert wird. Kommen noch weitere gesundheitliche Einschränkungen dazu, kann die Impfung oder ein Corona-Test für einige wenige Menschen eine Tortur werden.

Solche Menschen werden seit dieser Woche nicht mehr vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Der Bundesrat beschloss vergangene Woche eine kaum beachtete Verordnungsänderung, die in Extremfällen ein ärztliches Attest einem Covid-Zertifikat gleichstellt. Sprich: Wer aus psychischen oder körperlichen Gründen sich nicht nicht testen oder impfen lassen kann, kann weiterhin dort hin, wo Zertifikatspflicht gilt.

Die Änderung wurde vom Mitte-Nationalrat Christian Lohr und SVP-Nationalrätin Monika Rüegger angestossen. Sie wollten vom Bundesrat wissen, was er gegen die Diskriminierung durch das Impfzertifikat tue. Die Regierung versprach sich diesem Thema anzunehmen und lieferte eine Verordnungsänderung, die am Montag inkraft trat. Diese berücksichtigt nicht nur die Sonderfälle wie Autismus oder Trisomie 21, sondern auch etwa Menschen, die sich aufgrund schwerer Nebenwirkungen nach der ersten Impfung nicht ein zweites Mal und damit nicht vollständig impfen lassen sollten.

Die Änderung führt dazu, dass Restaurants, Clubs und Co. – also Orte, die nur mit Zertifikat betreten werden können – solche medizinische Atteste kontrollieren und Schutzkonzepte anpassen müssen. So sind für solche Menschen besondere Schutzmassnahmen oder Maskentragepflicht erforderlich. Kann auch eine Maske nicht getragen werden, muss mindestens ein Abstand eingehalten werden, um andere Menschen im Falle einer Infektion nicht anzustecken.

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
12.03.22, 13:48:31
Link
Lebensblume
(Autistenbereich (neu))

Zitat von 55555:
In der Schweiz gilt übrigens seit einigen Monaten diese Ausnahmeregelung

Wobei inzwischen die Zertifikatspflicht gänzlich aufgehoben wurde.

Schreiben ist der direkte Weg zum Herzen
12.03.22, 23:09:36
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat:
„So stellt die Asylpolitik in der Zeit der Krise 2015/2016 seiner Ansicht nach – unabhängig von der politischen und moralischen Bewertung – einen klaren Rechtsbruch dar. Auch Teile der Coronapolitik kritisierte er massiv. Abgesehen von der ersten Phase der Pandemie, in der die Regierung aufgrund unklarer Wissenslage harte Maßnahmen habe beschließen müssen, mahnte er im Anschluss mehr Verhältnismäßigkeit bei den Einschränkungen und eine stärkere Abwägung an. Ein Beispiel aus seiner Sicht: flächendeckende Schulschließungen. Es gebe kein ‘Supergrundrecht‘ auf Sicherheit oder Gesundheitsschutz, dem sich die anderen Grundrechte pauschal unterzuordnen hätten, sagt er auch in Wiesbaden.“

Das Grundgesetz nannte Papier dem Beitrag zufolge die beste Verfassung, die Deutschland in seiner Geschichte je gehabt habe. Ihr sei es demnach zu verdanken, dass extremistische Kräfte für Jahrzehnte im Land keine Chance hatten und weite Teile der Bevölkerung in Wohlstand leben konnten. Doch Recht und Gerechtigkeit, so die Mahnung des Mannes, der das Bundesverfassungsgericht leitete, bevor es vom Merkel-Vertrauten und CDU-Politiker Stephan Habarth zu einer Abstempel-Maschine für Regierungsentscheidungen deformiert wurde, zerbröckelten zunehmend.

Er sehe bei den politischen Entscheidungen im Land eine zunehmende Umgehung geltender Gesetze, so der Jurist laut Wiesbadener Kurier: „‘Gerade Corona hat uns vor Augen geführt, wie Grundrechte binnen Stunden suspendiert wurden‘, kritisiert Papier die Art, wie während der Pandemie Entscheidungen getroffen wurden. Er widerspricht vehement der Aussage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der im Dezember sagte, dass es bei der Bekämpfung der Pandemie ‘keine roten Linien‘ geben dürfe.“

Diese, so macht Papier deutlich, gebe es sehr wohl. Man hätte bei den Maßnahmen „viel mehr zwischen Nutzen und Schaden, besonders was die Grundrechte der Bürger angehe, abwägen müssen. Wie schwach der Staat bei der Wahrung der Bürgerrechte vorgehe, zeige sich auch beim Umgang mit globalen, digitalen Unternehmen. Deren Umgang mit persönlichen Daten müsse gesetzlich stärker kontrolliert werden und nicht den Unternehmen selbst überlassen werden.“

[...]

Papier liefert das Kontrastmittel, das auf dramatische Weise aufzeigt, wie weit sich das aktuelle Verfassungsgericht unter Merkel-Zögling Habarth von seiner Tradition entfernt und seinen Auftrag geradezu pervertiert hat. Vom Grundpfeiler des Grundgesetzes, das dieses vor der Regierung schützen sollte, wurde es zu einem Instrument der Regierung, das diese vor dem Grundgesetz schützt.

Den Kollegen vom Wiesbadener Kurier gebühren Dank und Achtung, dass sie diese Rede in ihrer ganzen Brisanz wiedergeben. Schade nur, dass sich die Redaktionsleitung entschied, sie hinter eine Bezahlschranke zu stellen – womit ihre Reichweite extrem begrenzt ist. Eine Schande ist es dagegen, dass keines der großen Medien die Aussagen aufgreift.

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
07.06.22, 06:23:35
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mor
(Autistenbereich)

Wenn ich so feststelle, gilt wohl die Maskenpflicht in bussen und Bahnen immer noch, zumindest in deutschland?

Ich meinte mal, dass dies in den öffentlichen Verkehrsmitteln aufgehoben worden wäre. Anscheinend habe ich mich geirrt.

Es ist auch irgendwie verwirrend, wenn in trams es so ein durcheinander gibt, ob Maskenpflicht nun herrscht oder nicht. Ich sehe viele Passagierer, die tragen keine Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Aber wie ich festgestellt habe, gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln noch oder wieder Maskenpflicht.

Als ich zb mal in einen Bus eingestiegen bin, da wies mich der busfahrer drauf hin, dass ich eine Maske in dme sinne tragen soll. Aber was ich froh wäre, dass es wohl keine FFP2-Maske-Pflicht wäre.

Ein anderes mal im zug bekam ich mit, wie der Kontrolleur im zug ein Mädchen oder Schülerin hingewiesen hat, dass man Maske tragen sole und als sie gesagt hätte, dass sie keine dabei hätte (sie wohl zuhause vergessen hätte), so schenkte der Kontrolleur ihr eine OP-Maske.

Gestern in der tram wurde ich zb von einem Passagier angesprochen und diese hat mich drauf hingewiesen, dass ich sie "richtig" tragen solle, also auch über die Nase. Ich habe ihn auf ein andere thema hingelegt, indem ich zu ihm meinte, ob er sich hinsetzen wolle und bin aufgestanden und zu einem anderen sitzplatz hin. Er hatte sich dann auf "meinen" oder den daneben dann hingesetzt und meinte zu mir, ob ich ihn nicht verstehen würde.

Ich wollte mich mit dem Mann nicht weiter über die Maske reden, sondern ich habe einfach das thema und sitzplatz gewechselt.

Ich wollte mich mit dem Mann nicht weiter drüber unterhalten.

Ich fand es schon als Belästigung, dass mich ein anderer passagier MICH drauf anspricht, bezüglich maske, wo doch die Frau (die mir derzeit gegenübersaß) und manch Andere in der tram auch keine Maske aufhatten, soweit ich mich erinnere.
24.06.22, 14:56:08
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mor
(Autistenbereich)

Zitat:
"Ungeimpfte Babys werden nicht behandelt!" - So beginnt eine Nachricht bei Telegram, die für eine Kinderarztpraxis im schleswig-holsteinischen Wedel weitreichende Folgen hatte.

ich dachte, für Kleinkinder gibt es noch keine coronaimpfung? Aber so gesehen steht im Artikel ja nicht drinnen, ob es um "ungeimpfte Babys" dabei um corona handelt.

Auch weiter unten im Artikel kann ich nicht erkennen, ob es sich beim "Geimpft" wirklich um corona handelt:

Zitat:
Praxis ändert Website-Text

Die Wedeler Praxis hat ihren Text auf der Website inzwischen geändert. Nun heißt es dort: "Wir halten Impfungen für sinnvoll, um viele schwere Krankheiten mit möglichen bleibenden Schäden für die Gesundheit zu verhindern. (…) In Zukunft würden wir uns wünschen, dass die Impfungen der Kinder, beginnend spätestens im 6. Lebensmonat, in unserer Praxis umgesetzt werden."


Wenn man dies folgendes hier liest, könnte man zuversichtlich sein, dass man,auch wenn man "corona-ungeimpft" ist, dass man dann sich "behandeln" lassen darf:

Zitat:
"Auf Grundlage der Zulassung der gesetzlichen Krankenversicherungen hat man eine Behandlungspflicht. Das heißt, man muss jeden gesetzlich Versicherten, der bedürftig ist, auch behandeln", sagt Stellpflug. Von der Behandlungspflicht gebe es nur wenige Ausnahmen, beispielsweise wenn eine Praxis keine Kapazitäten mehr habe oder das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient erschüttert sei.

Quelle
01.11.22, 16:40:43
Link
mor
(Autistenbereich)

geändert von: mor - 16.02.23, 15:08:38

Hm, ich finde, dies liest sich nicht so gut an, wie es anfängt:

Zitat:
Es begann mit einer Schlagzeile: „Morgen wird sie abgeholt – Deutsches Gericht verurteilt Holocaust-Überlebende (85) zu Zwangsimpfung“. Die österreichische Internetseite Report24 berichtete am 10. Januar erstmals über den Fall von Inna Z., einer ukrainischen Komponistin, die in Deutschland lebt und gegen Covid-19 geimpft werden soll. Angeblich gegen ihren Willen, wie auf Telegram und auf Blogs behauptet wird. Nachdem Report 24 den Text auf Englisch übersetzt hatte, griffen das Thema zudem einige englischsprachige Medien auf, wie der US-amerikanische TV-Sender Fox News und die israelische Tageszeitung Jerusalem Post.

[...]
Wir haben beim zuständigen Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt nachgefragt, wie sich der Fall von Inna Z. danach entwickelte. Hintergrund ist: Können Menschen in Deutschland ​​in rechtlichen Fragen nicht mehr für sich selbst sorgen und haben keine Angehörigen, die das übernehmen, bestimmt ein Gericht einen externen Betreuer. Im Fall von Inna Z. beantragte diese Person eine Impfung – notfalls gegen den Willen der Frau.

Eine jüdische Gemeinde in Stuttgart und einige Fachleute sprachen sich gegen die Impfung von Inna Z. aus. Gegen den Gerichtsbeschluss wurde Beschwerde eingelegt und die Frau wurde bisher nicht geimpft. Dass Menschen, die etwa an Demenz leiden, auch gegen ihren Willen geimpft werden, ist kein alltäglicher Vorgang – aber rechtlich möglich. Wir erklären, unter welchen Umständen es dazu kommen kann.

Inna Z., so heißt es im Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt vom 14. Dezember 2022, leide laut Gutachten eines Sachverständigen unter anderem an Demenz und wahnhaften Störungen, sowie an verschiedenen körperlichen Erkrankungen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Richterin die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung.

Die Begründung dafür lautet: „Die Betroffene muss geschlossen untergebracht werden, weil sie massiv verwahrlosen würde und ihre dringend notwendige ärztliche Versorgung, auch der organischen Erkrankungen wie eine regelmäßige Tabletteneinnahme nicht gewährleistet ist.“ Ohne geschlossene Unterbringung könne keine ärztliche Behandlung erfolgen; die Betroffene „kann sich in keiner Weise mehr selbst vorstehen“.

Richterin erklärte, Impfung gegen Covid-19 sei „erforderlich“ – umgesetzt wurde dies wegen einer Beschwerde bislang nicht

Zur Begründung, weshalb die Patientin geimpft werden müsse, heißt es im Beschluss: Die Durchführung der Impfung gegen Covid-19 gegen den Willen der Betroffenen sei erforderlich, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden von ihr abzuwenden. Weiter heißt es: „Es wurde zuvor erfolglos versucht, die Betroffene von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen.“ Trotz dieser Versuche habe die Frau „keinerlei Krankheitseinsicht“, erkenne die Notwendigkeit nicht an, und sei hinsichtlich medizinischer Entscheidungen „zu keiner freien Willensbildung […] in der Lage“.

Dieser Beschluss wurde aber nicht umgesetzt. Am 12. Januar schrieb der Rechtsanwalt Holger Fischer in einem Telegram-Beitrag, er habe einen Eilantrag beim Landgericht Stuttgart im Fall Inna Z. gestellt.

[...]
Wer entscheidet, ob Menschen, die unter Betreuung stehen, geimpft werden?

Das Amtsgericht schrieb uns, dass auch Menschen, die unter Betreuung stehen, grundsätzlich selbst über medizinische Maßnahmen und ärztliche Behandlungen entscheiden dürften. Nur wenn der Patient oder die Patientin eine Maßnahme ablehnt, die der Betreuer für dringend geboten hält, kann ein Antrag auf Durchführung einer Zwangsmaßnahme gestellt werden. Vor der richterlichen Genehmigung dürfe die Maßnahme nicht durchgeführt werden, so die Pressesprecherin. Im Fall von Inna Z. sei ein „fachpsychiatrisches Gutachten zu den Voraussetzungen der Maßnahmen eingeholt“ worden und die Frau „wurde im Beisein des Verfahrenspflegers von der zuständigen Richterin in ihrer gewohnten Umgebung angehört“.


Im Artikel steht ja noch weiter, dass die Frau, um die es geht, ja schon vorher gegen die Impfung gewesen war.

Quelle
16.02.23, 15:08:15
Link
mor
(Autistenbereich)

Offenbar ist diese corona-Sache noch nicht ganz aus der Welt:

Zitat:
Ab dem heutigen Montag ist die neue Version von Comirnaty, dem Corona-Impfstoff von BioNTech und Pfizer, in den Arztpraxen verfügbar. Als einer der Ersten hat sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Morgen eine weitere Dosis verabreichen lassen. Lauterbach ist 60 Jahre alt, ab diesem Alter ist der Booster empfohlen.

[...]
Wenn man jünger als 60 Jahre ist und keine Vorerkrankungen hat, gilt laut Stiko immer noch: Drei Kontakte mit dem Stachelprotein von Sars-CoV-2 – darunter mindestens zwei durch Impfung – bieten als Basisimmunität einen ausreichenden Schutz vor schweren Verläufen. Erneut anstecken kann man sich natürlich trotzdem: "Ich gehe davon aus, dass sehr viele von uns noch einmal in der kommenden Saison eine Corona-Infektion durchmachen werden", sagte die Virologin Sandra Ciesek dem deutschen Science Media Center (SMC).


Quelle
20.09.23, 19:07:46
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