Zitat:
Unter Extremismus werden hier alle Bestrebungen (im Sinne politischer Personenzusammenschlüsse) sowie Einstellungen und Ideologien verstanden, die gegen die Minimalbedingungen einer modernen Demokratie und offenen Gesellschaft gerichtet sind. In der Bundesrepublik Deutschland sind das aus normativer Sicht die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, d.h.:
– das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen;
– die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht;
– das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition;
– die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung;
– die Unabhängigkeit der Gerichte;
– der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft;
– die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
Damit wird deutlich, dass dieser Beitrag sowohl das juristische Extremismusverständnis der Verfassungsschutzbehörden als auch ein politikwissenschaftliches Verständnis von Extremismus umfasst bzw. zusammenführt. Erst unter zusätzlicher Zuhilfenahme politikwissenschaftlicher Kategorien, die unten aufgeführt werden, lassen sich die politischen Wirkungsabsichten ideologischen Denkens deuten und daraufhin überprüfen, ob sie auf die Ablösung des demokratischen Rechtsstaates (z.B. durch ein autoritäres System) hinauslaufen.