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In Sachsen droht ein Asylbewerber aus Libyen einer Supermarktangestellten mit Enthauptung. Der Vorfall hat keinen Einfluss auf sein Asylverfahren. Lokalpolitiker sind entsetzt.
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In Sachsen ist eine Debatte über den Umgang mit kriminellen Asylbewerbern entbrannt. Hintergrund ist ein Fall, bei dem zwei Asylbewerber in der sächsischen Universitätsstadt Freiberg in einem Netto-Markt eine Angestellte mit Pfefferspray und einer Machete bedroht haben. Einen der Angreifer, einen 27-jährigen Libyer, konnte die Polizei festnehmen. Der andere Verdächtige ist weiter auf der Flucht.
Für Aufregung sorgt nun, dass der Vorgang keinen Einfluss auf das Asylverfahren der beteiligten Männer haben soll. „Die Bevölkerung – und dazu zähle auch ich mich – versteht und akzeptiert so etwas nicht“, erklärte der SPD-Bürgermeister der sächsischen Kleinstadt Hainichen, Dieter Greysinger, in einer dem Handelsblatt vorliegenden Email an die CDU-Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann.
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Eine Flüchtlingsanerkennung ist beispielsweise ausgeschlossen, wenn ein Ausländer rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Allerdings wird dann immer noch geprüft, ob tatsächlich abgeschoben werden kann. Gilt der Herkunftsstaat als nicht sicher, bleiben auch Straftäter in Deutschland.
Der Sozialdemokrat hat für diese, wie er schreibt, „sinnlose Gesetzeslage“ kein Verständnis. „Bezüglich Flüchtlingen habe ich echt Angst, dass eine markante Zahl an Bürgern bald gegen uns marschiert. Entweder wir kriegen die Kurve oder unserer Gesellschaft droht ein sehr negativer Wandel“, warnt er.
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In einer Antwortmail berichtet die CDU-Abgeordnete dem Sozialdemokraten, dass sie vom Polizeichef in Freiberg erfahren habe, „dass Asylbewerber vorsätzlich straffällig würden, um zu erreichen, dass ihre Abschiebung nicht vollzogen wird und sie durch die Länge der Verfahren dann den Duldungsstatus erhalten“.
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Im Jahr 2014 sind demnach in der polizeilichen Kriminalstatistik des Freistaates 7.495 Straftaten erfasst worden, bei denen Asylbewerber als Tatverdächtige ermittelt wurden. 3.656 dieser Straftaten seien 368 Mehrfach- und Intensivtätern zuzuordnen, die damit für fast die Hälfte (49 Prozent) aller durch Asylbewerber begangenen Straftaten verantwortlich sind.
„Das kriminelle Handeln dieser mehrfach straffälligen Personen schwächt die in der Bevölkerung vorhandene Hilfsbereitschaft für alle Asylbewerber“, sagte Ulbig. Daher würden solche Fälle durch Polizei und Staatsanwaltschaft seit Ende 2014 „konzentriert“ bearbeitet. Um zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Abschiebeentscheidung treffen zu können, bearbeite zudem die Bundesasylbehörde in Sachsen Asylverfahren dieser Personen beschleunigt.