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Sossimilo
(Angehörigenbereich)

Unser Sohn ist vier Jahre ohne Probleme in den Kindergarten gegangen. Er hatte sich auch zuerst auf die Einschulung gefreut, aber er ist von Anfang an nie viel in der Klasse gewesen. Er will jeden Morgen zu Schule, weint sogar oft in den Ferien weil dann keine Schule ist, aber ich denke wirklich, dass er wenn er die Möglichkeit bekommt den Unterricht von zuhause aus zu verfolgen, nur noch für die Pausen in die Schule gehen wird. Vielleicht will er auch einfach noch gar nicht lernen, oder er möchte nicht nach Rahmenlehrplan lernen, dass kann ja auch alles sein.

Aber ich werde ihn nicht auf eine Förderschule schicken, was mittlerweile von den Lehrern immer wieder angesprochen wird. Denn dort würde er mit Sicherheit auch nicht in der Klasse bleiben.
Der einzige Unterschied wäre, dass sie dort noch mehr versuchen würden ihn umzuerziehen.
11.03.15, 14:54:20
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drvaust
(stillgelegt)

Ich vermute, eine Förderschule würde das hauptsächliche Problem nicht lösen. Ein derartiger Schulwechsel wäre also sinnlos.

Eine Förderschule könnte vielleicht bessere Rahmenbedingungen schaffen, aber das Problem Anwesenheit im Unterricht wäre gleich. Ein Schulwechsel ist eine große Belastung, besonders weil er an den Mitschülern hängt.

11.03.15, 23:48:38
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)

@Antares:
Die Beschulung durch Onlineschulen ohne Bezug auf die soziale Gemeinschaft, in der ein junger Mensch lebt, sind nicht inklusiv, verstoßen also eigentlich bereits gegen geltendes Recht.

Sossimilos Sohn zeigt sehr deutlich, wie wichtig ihm die Menschen in seinem Umfeld sind. Warum Schule darauf nicht reagieren können sollte, entzieht sich meinem Verständnis.

Vielleicht liest du mal bei den Flugblättern über Onlinebeschulung an der Regelschule?

Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12).
Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es denn allen, die im Hause sind. (Markus 4.21) (Lukas 8.16)
12.03.15, 01:49:14
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starke Dame
(Angehörigenbereich)

geändert von: starke Dame - 12.03.15, 06:38:42

Wahrscheinlich ist versäumt worden, das alle Gesetze angepasst wurden, die gemäß UN-Behindertenrechtskonvention eine inkludierte Beschulung vorschreiben.

In den USA (ich glaub das war dort) gibt es Roboter, die von Kindern, die aus gesundheitlichen Gründen nur selten in der Schule sein können, von zu Hause oder Krankenhaus bedient werden und ganz normal sich durch die Klasse bewegen. Das Kind geht über den Roboter an die Tafel oder bewegt sich durch die Klasse.

Auch Beispiele mit Tablets findet man an deutschen Grundschulen eher selten. Deutschland ist dort rückständig.

Es würde ja schon auseichend sein, wenn in der Schule ein separater Raum wäre, der auf den individuellen Bedürfnissen des Schülers gestaltet ist, vorhanden wäre. Dort wäre der Computer mit Schaltung zum Klassenzimmer. Da keine Filme zwangsweise aufgezeichnet werden müssen, sehe ich garnicht die Gefährdung irgendwelcher Persönlichkeitsrechte.

Das die Kamera stur auf die Tafel gerichtet ist, funktioniert nicht, heutzutage wird wenig Frontalunterricht gemacht und auch wenig mit der Tafel gearbeitet. Zumindestens in der Grundschule.

Ob das Kind körperlich oder via Kamera im Klassenzimmer sitzt ist doch eigentlich egal. Wahrscheinlicher wird es doch so sein, wenn er irgendwann via Kamera im Klassenzimmer sein kann, wächst vielleicht das Bestreben für kurze Zeiten doch mal ins Klassenzimmer zu gehen. Wer weiß. Jeder Mensch ist individuell und die Kamera ist ja nur notwendig, da dort zuviele Barrieren sind. In unserer Grundschule sind die Lehrer und Kinder sehr rücksichtsvoll, mein Sohn ist mehr im Klassenzimmer als draußen. Dort ist allerdings auch die Haltung des Lehrers, dass es ok ist, wie mein Sohn das braucht, d.h., keiner bemängelt, wenn er raus geht und jeder freut sich, wenn er zurück kommt. Im Prinzip ist es egal ob er da ist oder nicht und dieses gibt ihm soviel Sicherheit, dass er da sein kann.

12.03.15, 06:36:18
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Antares
(White Unicorn)

geändert von: Antares - 13.03.15, 08:33:01

Zitat von Fundevogel:
@Antares:
Die Beschulung durch Onlineschulen ohne Bezug auf die soziale Gemeinschaft, in der ein junger Mensch lebt, sind nicht inklusiv, verstoßen also eigentlich bereits gegen geltendes Recht.

Kannst Du den Artikel des Rechtes zitieren, nach dem dies unzulässig ist? Es wird deutschlandweit praktiziert und für manche Autisten ist dies auch gar nicht so verkehrt wie ich las und mir mitgeteilt wurde.

Zumindest gibt es Berichte von Eltern und Autisten, die behaupten das hätte Ihnen geholfen und sie wären dadurch in Ihrem Leben wesentlich besser zurecht gekommen. Die soziale Gemeinschaft wird hier gebildet durch den Schüler, denjenigen der/die zu Hause mit dem Kind lernt/en und den Lehrern. Es ist eine sehr kleine Gemeinschaft, aber es finden soziale Kontakte statt, gemeinsames lernen durch Partneraufgaben und angeblich ist die soziale Interaktion höher als in der Schule, bei diesen Kindern.

Ich denke bis Inklusion so weit umgesetzt ist, dass gar nicht mehr so große Schwierigkeiten und Leidenswege auftreten bei den Kindern, ist das (noch?) eine gute Möglichkeit. Bei manchen Autisten bin ich mir ob des Umgebungswechsels und der an sich stattfindenden Veränderung durch andere Lehrer und Schüler allerdings gar nicht so ganz sicher, ob sie wirklich auch alle mit einem solchen Roboter zurecht kämen.

Vielleicht wäre eine Kombination aus Roboter-Onlinebeschulung und der Fernschulmentalität auch nicht verkehrt. Aber das ist nur ein Gedankengang, da ich nicht weiß ob es diese Autisten gibt, die nur ausschließlich gern zu Hause mit Papier und einer sehr kleinen sozialen Gruppe arbeiten wollen und können. Bei den Autisten mit ausgeprägtem (selektiven) Mutismus ist das wohl der Fall. Es gibt aber keine Studien hierzu, die mir bekannt wären.

Zitat von Fundevogel:
Vielleicht liest du mal bei den Flugblättern über Onlinebeschulung an der Regelschule?

Ich habe das bereits gelesen, vielen Dank für den Hinweis! Dadurch bin ich auf die Idee gekommen meinen Gedankenverlauf nieder zu schreiben, von Ablehnung bis hin zur Gesprächsbereitschaft und Akzeptanz des Roboters. Die Flugblätter sind aus meiner Sicht sehr schön geschrieben von der ESH, leicht zu finden über google, wenn man Online und Schule eingibt als Suchwörter, sehr schöne Arbeit!

Zitat von starke Dame:
... Gesetze angepasst wurden, die gemäß UN-Behindertenrechtskonvention eine inkludierte Beschulung vorschreiben....

... gibt es Roboter, die von Kindern, die aus gesundheitlichen Gründen nur selten in der Schule sein können, von zu Hause oder Krankenhaus bedient werden und ganz normal sich durch die Klasse bewegen. Das Kind geht über den Roboter an die Tafel oder bewegt sich durch die Klasse. ...

... wenn in der Schule ein separater Raum wäre, der auf den individuellen Bedürfnissen des Schülers gestaltet ist, vorhanden wäre. Dort wäre der Computer mit Schaltung zum Klassenzimmer. ...


Wenn man alle Möglichkeiten von Fernschule bis zu genannten Ideen umsetzen würde, wäre aber auf jeden Fall für jeden Autisten etwas dabei. Ich fände es schade, wenn die Möglichkeit der Fernschule gestrichen werden müsste, für jene die das wollten, weil es durch die Behindertenrechtskonvention nur noch inklusive Beschulung geben darf und die Freistellung von der Schulpflicht verboten würde. Beides müsste es geben. Aber nun das eine völlig verbieten, ich weiß ja nicht, ob das wirklich im Sinne Aller ist.

Zitat:
Da keine Filme zwangsweise aufgezeichnet werden müssen, sehe ich gar nicht die Gefährdung irgendwelcher Persönlichkeitsrechte.


Nach BDSG-Novelle § 6b - Videoüberwachung sind Datenschutzrechtlich keine Einwände das stimmt so weit:

§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen

(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
(4) Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung entsprechend den §§ 19a und 33 zu benachrichtigen.
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

Was aber angeblich schwierig ist, ist jenes Gesetz: § 33 KUG geahndet mit dem § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 33

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Somit ist die Unterschrift der Eltern wohl notwendig, laut Datenschutzbeauftragtem. Diese Gesetzestexte habe ich aus dem Recht entnommen, das ich online finden konnte. Ich selbst kenne mich mit Recht nicht aus und das ist nun keinesfalls als Rechtsberatung zu verstehen. Es ist lediglich ein Versuch das wieder zu geben, was mir der Datenschutzbeauftragte sagte diesbezüglich und ich hoffe das nun richtig getan zu haben.



12.03.15, 07:26:59
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)

@Antares:
Das letzte Zitat ist nicht von mir.

Wäre doch interessant abzuklären, was die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen sind und welchen Stellenwert sie gemessen an gesunder Beschulung eines Kindes haben?

Das Recht am Bild ist mir bekannt bei der Schaffung von Öffentlichkeit, was bei der Onlinebeschulung aber nicht geschieht.

Im übrigen sagen die Datenschutzbeauftragten auch, dass sie nicht gewährleisten können, dass Krankendaten durch die Gesundheitskarte geschützt sind und dennoch ist sie - mit Bild nun zwingend - in Umlauf. Da wird es doch möglich sein, einem Kind eine Onlinebeschulung mit codiertem Zugang in einem Klassenraum mit den Kindern seines sozialen Umfeldes einzurichten.

Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12).
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13.03.15, 04:06:49
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Antares
(White Unicorn)

geändert von: Antares - 13.03.15, 08:41:56

Zitat von Fundevogel:
@Antares:
Das letzte Zitat ist nicht von mir.

Ist abgeändert, dank Dir für den Hinweis.

Zitat von Fundevogel:
Das Recht am Bild ist mir bekannt bei der Schaffung von Öffentlichkeit, was bei der Onlinebeschulung aber nicht geschieht.

Es ist ja letztendlich nicht das wichtig, was Dir bekannt ist, sondern was als Rechtsgrundlage gilt.

Zitat von Fundevogel:
Im übrigen sagen die Datenschutzbeauftragten auch, dass sie nicht gewährleisten können, dass Krankendaten durch die Gesundheitskarte geschützt sind und dennoch ist sie - mit Bild nun zwingend - in Umlauf. Da wird es doch möglich sein, einem Kind eine Onlinebeschulung mit codiertem Zugang in einem Klassenraum mit den Kindern seines sozialen Umfeldes einzurichten.

Ich finde es äußerst bedenklich mit dem Argument der aktuell geschehenden Missetaten das Recht aushebeln zu wollen, wie bereits weiter oben erwähnt. Du wirst mich selbst wenn Du nun weitere Schandtaten unserer Regierung aufzählst gewiss nicht davon überzeugen können, dass ich für eine Änderung der aktuellen Rechtslage des Rechtes am Bild bin.

Mein Standpunkt bleibt unangetastet Deiner für mich persönlich sehr bedenklichen Meinung aus ethischer Sicht mit dem Recht umzugehen und der Änderung von Gesetzestexten:

1. Mich hat die ESH aber durchaus überzeugt davon, dass es Möglichkeiten geben muss, sie geschaffen werden müssen, damit diese Roboter flächendeckend zum Einsatz kommen können für Autisten.

2. Ebenso, wie es flächendeckend die Möglichkeit gibt sich von der Schulpflicht als Autist befreien zu lassen, diese darf aus meiner Sicht nicht durch die Onlinebeschulung angegriffen werden, bis tatsächlich niemand mehr dies benötigt und danach verlangt.

3. Weitere Maßnahmen wie dem Rückzugsraum etc sind umzusetzen, um den Autisten in Schulen die Möglichkeit zu gewähren in den Ruhezustand selbst dort zu finden.

13.03.15, 08:40:37
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Sossimilo
(Angehörigenbereich)

Aber ich finde schon, dass Eltern sich lieber mehr Sorgen drum machen sollte, was Ihre Kinder so im Internet machen, als sich über Kameras im Klassenzimmer zu sorgen.
13.03.15, 08:51:39
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Antares
(White Unicorn)

geändert von: Antares - 13.03.15, 10:25:05

Zitat von Sossimilo:
Aber ich finde schon, dass Eltern sich lieber mehr Sorgen drum machen sollte, was Ihre Kinder so im Internet machen, als sich über Kameras im Klassenzimmer zu sorgen.

Das steht außer Frage auch meiner Meinung nach. Internetkompetenz sollte definitiv über der Sorge um das Recht am Bild stehen. Gleichwohl ist ein Gedanke um das vorherrschende Recht und dessen Anwendung ein wichtiger Punkt, den es zu bedenken gilt.

Für Dich als Mutter in einer sehr schwierigen Situation für Dein Kind erscheint natürlich in diesem Moment nichts Wichtiger, wie endlich diesen Punkt fort zu bekommen. Und das ist sehr verständlich, es geht um die Möglichkeit die Schule weiterhin besuchen zu können. Das Recht auf das eigene Bild erscheint hier geradezu lächerlich im Vergleich zum dem Leid, das Deinem Kind widerfährt.

Wäre in die Schulordnungen nun allesamt verankert, dass im Falle der Inklusion und Verwendung von Robotern für Autisten etwa das Recht auf das eigene Bild an denjenigen der die Inklusion erfahren soll abgegeben wird, unter den genannten strengen Auflagen, wäre das alles auch gar nicht mehr wichtig. Oder wäre ein Gesetz geschrieben, welches so etwas für die Schulordnung überflüssig macht.

Dem ist aber (noch?) nicht so. Die Schulordnungen haben diesen Punkt (noch?) nicht enthalten, ein solches Gesetz existiert (noch?) nicht. Deshalb müssen die Eltern dem nachträglich zustimmen. Nun zu sagen, es wäre völlig unsinnig sich die Schulordnungen durchzulesen, die Frage um das Recht um das eigene Bild sollte niemals gestellt werden, Gedanken um eine Zusatzklausel sind irrelevant, wird aber der Existenz dieses Rechtes nicht gerecht. Ist das einmal etabliert, gibt es genügend Schulen an denen das funktioniert, ist genügend Überzeugungsarbeit geleistet, hat hier als Möglichkeit etwa die automatische Unterschrift hierfür in der Schule Einzug erhalten in die Schulordnung, oder ist eine Zusatzklausel im Gesetzestext geschrieben, wird es viel ruhiger um dieses Thema. Es hat sich dann im Konsens eingeschliffen und wird als gegeben akzeptiert. Um diesen Konsens zu schaffen gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie etwa das Umstimmen unwilliger Eltern, welche die Unterschrift verweigern, oder per Gericht etwas einzuklagen oder oder.

Ich selbst fände es sogar eher dreist, wenn man nun an dem Gesetz etwas ändern sollte und alle Menschen das Recht auf das eigene Bild abgeben müssen, nur wegen der Inklusion. Von daher fände ich einen Weg wie der gesetzlich verpflichtenden Verankerung der Abgabe des Rechtes am eigenen Bild zugunsten der zu inkludierenden Schüler wesentlich eleganter. Es kann natürlich sein, dass irgend welche politischen Mächte sich sogar freuen werden, wenn die Bürger endlich ihr Recht am eigenen Bild abgeben müssen und werden die Inklusion als Fahne nutzen, uns jenes Recht auch noch zu nehmen. Das fände ich nicht besonders elegant gelöst, wenn nun wir als Bedürftige der Politik die Möglichkeit geben ein solch wichtiges Recht abzutreten.

Dass Kindern beigebracht werden muss, wie man sich im Internet verhält, eine Internetkompetenz entwickelt werden muss, ist und bleibt gewiss viel wichtiger und müsste eigentlich einen viel stärkeren Part der Erziehung einnehmen. Denn eigentlich haben das Kinder nicht zu denken: Das Recht am eigenen Bild. Dafür sind wir Eltern zuständig, für Politik und die Umgebung der Kinder zu gestalten. Es macht aus meiner Sicht wenig Sinn nun all jene die sich wünschen, dass Inklusion erfolgt dadurch zu reizen, dass ihnen das Recht am eigenen Bild genommen werden soll.

Diese beiden Punkte gegeneinander aufzuwiegen ist somit vielleicht sogar eher schwierig, denn das Recht am Bild ist Elternsache, Politik, Inklusion, Miteinander, Füreinander, Schulordnungen die das Zusammenleben ermöglichen für alle, auch jene die anders sind. Du wirst allerdings feststellen, dass wir Eltern in der Politik auch nicht besonders gute Karten (RW) haben, wenn es darum geht hier etwas zu ändern. Denn es hat System, warum Bildung so gestaltet ist wie sie es ist.

Der Weg ist steinig. Lass uns eine Brücke bauen, damit wir nicht auf die Steine treten, (Metapher) und gemeinsam auf ihr entlang gehen. Das Ziel ist das Gleiche, gehen wird den Weg in Frieden.


13.03.15, 10:18:04
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)

Ich erleb(t)e beruflich und auch bei der ESH oft, dass Eltern z.B. erlauben, dass ihre autistischen Kinder für Beiträge in Tageszeitungen mit ihrem Schulbegleiter abgelichtet werden, ohne dass auch nur ein Gedanke daran verschwendet wurde, dass diese Kinder jederzeit stadtweit wiedererkannt und angegriffen werden können. Das Recht des Kindes an seinem Bild ist gleich Null.

Auf Schul- und Einrichtungswebseiten brüsten sich Lehrer und "Autismusspezialisten" mit Fotos ihrer autistischen Schüler für ihre Fähigkeiten im Umgang mit ihnen - besonders gern auch an preisgekrönten Inklusionsschulen bis hin zu Fachhochschulen (und gerne auch ohne Erlaubnis von Eltern) oder auch in Einrichtungen, wo das Recht des Kindes auf lebenslange Anonymität mit Füßen getreten wird.

Bei meiner Zusammenarbeit mit Kindern und Fernsehen war festzustellen, dass das Recht am Bild von Eltern/Erwachsenen dann aus der Schublade gezogen wurde, wenn es darum ging Gagen auszuhandeln, während die Kinder danach entschieden, ob ihr Bild für andere Kinder eine Stütze und ein Trost sein könnte.

Grundsätzlich stimme ich dir zu, dass das Recht am Bild Sinn macht, aber ich bin nicht praxisfern und sehe dieses Recht in der Anwendung als sehr dynamisch ausgelegt, was jeder Fotograf in seiner Ausbildung lernt (z.B. Menschen auf öffentlichen Plätzen fotografiert, können dieses Recht nicht geltend machen etc.).

Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12).
Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es denn allen, die im Hause sind. (Markus 4.21) (Lukas 8.16)
13.03.15, 20:18:43
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Antares
(White Unicorn)

geändert von: Antares - 13.03.15, 21:15:05

Zitat von Fundevogel:
Grundsätzlich stimme ich dir zu, dass das Recht am Bild Sinn macht, aber ich bin nicht praxisfern und sehe dieses Recht in der Anwendung als sehr dynamisch ausgelegt.

An diesem Punkt bin ich nur eher der "Hahn dem sich der Kamm aufstellt" als der "Fisch der mit dem Strom schwimmt". Wenn ich eine Praxis erlebe die für mich sinnvoll erachtete Rechte "Mit den Füßen tritt" war ich noch nie wirklich diplomatisch. Weshalb auch dieses Argument bei mir auf eine Umstimmungsresistenz stößt.

Aber ich würde sagen man kann auch in unserem Fall einfach einmal anderer Meinung sein. Ich nehme das nun als gegeben hin, dass Du das anders siehst mit dem Recht und der Onlinebeschulung in der Praxis, wie ich. Du kennst meine Argumente und ich die Deinen. Immerhin sind wir uns grundsätzlich und theoretisch einig, was ja auch schon durchaus einen gewissen Konsens bildet.

Ich hoffe, es macht der Threaderstellerin nicht all zu viel zu schaffen, dieses Gesetz und es wird eine Lösung gefunden! Auch wenn seine Existenz hier gewiss unangenehm erscheinen mag. Ich wünsche dem Kind vor allem, dass ein sinnvoller Weg gefunden wird, denn was an Groll außerhalb der Onlinebeschulung noch herrscht, liest sich nicht wenig.

Es scheint mir in der Diskussion in der Schule wirklich wie von Dir gesagt weniger um das theoretische Recht zu gehen, als mehr um harte Fronten, die sich ausgebildet haben, welche auf Kosten des Kindeswohles ausgetragen werden. Das Bedauerlichste an allem finde ich immer, dass zuletzt um ein Recht gestritten wird und das Kind leidet, es bekommt das alles mit. Die meisten Autisten sind so unglaublich sensibel, alles wird noch lauter, schriller, unerträglicher... Ich wünsche dem Sohn von ganzem Herzen, dass keine Spirale daraus wird und Ruhe und Gelassenheit in seine Umgebung Einzug finden - und ein kleiner Online-Roboter vielleicht sogar.

13.03.15, 20:44:42
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)

@Antares: Wo sehe ich das anders mit dem Recht?

Ich registriere, dass es in der Praxis eine rechtsfreie Grauzone gibt,
ich registriere, dass es Recht gibt, was das Recht auf das eigene Bild begrenzt und
ich registriere, dass Kindern kein eigenständiges Recht am Bild gewährt wird.

Meine Meinung ist hier erst mal nicht wichtig und Konsens herzustellen, schreibe ich hier nicht, weil ich das nicht brauche, mit jemandem einig zu sein (da bin ich wenig NA:)), sondern weil ich das Forum in erster Linie als Möglichkeit des Informationsaustauschs sehe.

Wir unterhalten uns über ein datenschutzrechtliches Problem, wofür in der Praxis längst rechtstreue Lösungen gefunden wurden.

Teure Roboter sind nicht erforderlich. Eine preiswerte Lösung wird im Flugblatt beschrieben.

Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12).
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14.03.15, 13:05:07
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