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feder
(Autistenbereich)

Zitat:
Die Positionen des Instituts sind für die Bundesregierung oft unbequem. Für die Union möglicherweise sogar zu unbequem. Im März muss sich das DIMR beim internationalen Dachverband der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (International Coordinating Commitee of National Human Rights Institutions - ICC) neu akkreditieren, um den so genannten A-Status und damit volle Mitwirkungsrechte bei den Vereinten Nationen zu erhalten. Doch die Anforderungen, um den seit seiner Gründung im Jahr 2001 bestehenden A-Status zu erhalten, sind derzeit nicht gegeben. Die Prüfung anhand der so genannten Pariser Kriterien (doc), die die nationalen Menschenrechtsinstitute für den Status erfüllen müssen, sind seitdem verschärft worden. Die Pariser Kriterien sehen vor, dass die Institute auf Basis eines Gesetzes arbeiten müssen. Das DIMR wurde 2001 jedoch nur mittels eines einfachen Bundestagsbeschlusses ins Leben gerufen – das reicht nicht mehr aus.

Lahmlegen mit harmlosen Aufträgen?

Bereits im September wurde im SPD-geführten Bundesjustizministerium daher der Referentenentwurf eines Gesetzes geschrieben, welcher in acht knappen Paragraphen das DIMR auf eine gesetzliche Grundlage stellen sollte. An der Arbeit und Organisation des Instituts, welches national und international aufgrund seiner Arbeit anerkannt ist, sollte sich nichts ändern – lediglich der formalen Vorschrift der Pariser Prinzipien sollte Genüge getan werden. Bis heute hat der Entwurf aus dem Haus von Justizminister Heiko Maas jedoch nicht den Kabinettstisch im Kanzleramt erreicht – denn die Union möchte die Chance nutzen, die Arbeit des DIMR neu zu regeln.

So soll dem Unionsentwurf zufolge das DIMR, das bislang als unabhängiger, aber aus dem Bundeshaushalt finanzierter Verein organisiert war, als Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes angesiedelt werden. Auch soll es nicht mehr wie bislang uneingeschränkt selbst die Themen festlegen, zu denen es arbeiten will. Stattdessen soll es nur noch in der Zeit selbständig forschen, "in der ihm keine anderen Aufgaben übertragen werden", wie es im Entwurf der Union, der Telepolis vorliegt, heißt.
Quelle
24.02.15, 20:37:31
Link
drvaust
(stillgelegt)

Zitat:
... soll ... im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes angesiedelt werden. ...
Das klingt nicht gut. Soll dieses Institut zukünftig nur internationale Menschenrechtsverletzungen beobachten, nicht mehr Menschenrechtsverletzungen im Innland? Das gehört eigentlich in den Geschäftsbereich des Justizministeriums, oder Innenministerium.
Nach dem Prinzip 'Den Splitter im Auge des Anderen sehen, aber nicht den Balken im eigenen Auge.'. Die BRD ist nicht frei von Menschenrechtsverletzungen.
25.02.15, 07:15:39
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