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Thema: Bundesregierung plant "Sterbehilfegesetz" für 2015 (http://autismus.ra.unen.de.auties.net/topic.php?id=6550)


Geschrieben von: 55555 am: 30.04.14, 17:16:49
Zitat:
SPD und Union haben sich auf einen Fahrplan für ein Gesetz zur Sterbehilfe geeinigt. Bei der Fraktionsklausur in Königswinter beschlossen die Fraktionsvorstände eine "fraktionsübergreifende Orientierungsveranstaltung" nach der Sommerpause im Bundestag.

Im Nachgang zu dieser Debatte sollen sich dann - unabhängig von der Fraktionsdisziplin - Gruppen von Abgeordneten finden, die dann erste Gesetzentwürfe ausarbeiten.

Die erste Beratung dieser Entwürfe im Bundestag ist im ersten Quartal 2015 vorgesehen. Nach Anhörungen im Frühjahr soll dann nach der Sommerpause im Herbst 2015 final über die konkurrierenden Entwürfe abgestimmt werden.

Ein Anlass der Debatte ist die Tätigkeit von Sterbehilfevereinen, die Menschen Beihilfe zur Selbsttötung anbieten. "Wir müssen als Gesellschaft die Entscheidung treffen, ob wir diese Art von Sterbehilfe wollen", heißt es in dem Beschluss.

Quelle


Geschrieben von: Fundevogel am: 30.04.14, 22:42:09
Da soll doch einer mal die Welt verstehen:

Einzelfall: Wenn ein sterbender hautempfindsamer Autist im Krankenhaus darum bittet, dass er nicht dauernd irgendwelche Nadeln in die Haut gestochen bekommt, weil es ihn so verletzt sondern bittet, über port ernährt zu werden, dann wird sich darauf nicht eingelassen. Es wird so argumentiert, dass die Einstichschmerzen - gemessen an der Gefahr schneller als vorausberechnet zu sterben - hinzunehmen seien, weil vom Arzt nicht verlangt werden könne, seine berufliche Existenz und Motivation zur Lebenserhaltung zu gefährden.

Ob sich unter einer Sterbehilfen legitimierenden Gesetzgebung eine ärztliche "Lebenshilfe" für Patienten "einfühlsamer" erweisen würde?


Geschrieben von: aspiesb am: 04.05.14, 22:05:12
Ich mache mir so langsam ein bisschen Sorgen um das Thema "Autismus und Gnadentod"...


Geschrieben von: 55555 am: 27.08.14, 10:27:19
Zitat:
Die vier Autoren verfolgen ein ehrenwertes Anliegen: Sie wollen den Arzt als Ansprechpartner des sterbenskranken Patienten stärken und zugleich fragwürdige andere Sterbehelfer verbieten. Künftig sollte darum grundsätzlich jeder bestraft werden, der einem anderen beim Suizid hilft (also auch etwa Sterbehilfevereine wie Dignitas Deutschland), so der Vorschlag. Ausgenommen von dem Verbot wären Angehörige und Freunde und unter bestimmten Bedingungen eben auch Ärzte.

[...]

Welches Leiden ist ein unerträgliches Leiden? Und in welchem Stadium der Krankheit sollen Ärzte es beenden dürfen? Mit ihrer Einschränkung machen die vier Autoren eine schwierige Diskussion auf. Patienten leiden nicht unbedingt in der Endphase einer Krankheit am meisten. Schmerzen sind zum Beispiel selten der Grund für den Todeswunsch. Es ist vor allem der Verlust an Selbstständigkeit, den einige Menschen nicht ertragen können. Den aber könnte ein gelähmter Mensch genauso nachvollziehbar beklagen.

Untersuchungen aus dem US-Bundesstaat Oregon, in dem der ärztlich assistierte Suizid seit Jahren erlaubt ist, zeigen, dass dort die Suizidhilfe ganz unabhängig von der Krankheit besonders häufig von Akademikern in Anspruch genommen wird, darunter viele Ärzte und Juristen - also mutmaßlich Menschen, die einen Kontrollverlust besonders schwer ertragen.

[...]

Der Gesetzgeber hat zu Recht die Hilfe zum Suizid straffrei gelassen. So dürfen auch Ärzte ihren Patienten längst beistehen, wenn diese sich töten wollen. Das ist richtig so. Was die Mediziner verunsichert und behindert, ist vor allem ihr eigenes Standesrecht, wie die vier Autoren zu Recht beklagen. Ärzte "dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten", heißt es in der erst 2011 verschärften Musterberufsordnung. Wer dagegen verstößt, dem droht der Verlust der Approbation.

Doch in der Ärzteschaft herrscht Uneinigkeit in dieser zentralen Frage, längst nicht alle Landesärztekammern haben die Vorgabe übernommen. Und bei dem einzigen Prozess, den es dazu gab, stellte ein Berliner Gericht fest, dass der Satz - so pauschal formuliert - unwirksam sei. Auch die Autoren des Gesetzentwurfs selbst halten ihn für verfassungswidrig, weil er den Arzt in seiner Berufsausübung und auch in seiner Gewissensfreiheit beschränkt. Wichtiger als jede Gesetzesänderung ist deshalb, dass sich die Ärzte ihrer Rolle bewusst werden.

Quelle


Geschrieben von: Fundevogel am: 28.08.14, 01:05:57
Mein ehemaliger alter Hausarzt (studierter Theologe und Mediziner) sagte, dass er auf seine alten Tage nun häufig in Haushalte eingeladen werde, die Apparate abzuschalten, weil Angehörige sich dazu nicht in der Lage sehen bzw. rechtliche Konsequenzen befürchten.

Mich wundert mit dem Hintergrund der Aufarbeitung der unseeligen Rolle der Ärzteschaft im "Dritten Reich", dass sich die Ärzte nicht vehement dagegen auflehnen, Wunschhenker werden zu sollen.

Mir fällt hierzu das Märchen "Gevatter Tod" (Grimms Märchen) aus Kindertagen ein.


Geschrieben von: 55555 am: 28.08.14, 10:12:00
Sie wehren sich vielleicht nicht, weil das ein Ziel des Masterplans ihrer Religion ist? "Medizinischer Staat" sozusagen.


Geschrieben von: MadActress am: 28.08.14, 11:12:34
Dass es lebensunwertes Leben gibt, wird immer mehr Allgemeingut. Mich gruselt.


Geschrieben von: 55555 am: 19.12.14, 18:21:39
Sieht wohl nach einer weitgehenden Legalisierung aus, die begrifflich möglichst verschleiert wird?
Zitat:
"In für sie ausweglosen Situationen müssen todkranke Menschen das Recht haben, den Arzt um Suizidassistenz zu bitten. Es bleibt die freie Gewissensentscheidung des Arztes, ob er diesem Wunsch folgen will", sagten Bundestagsvizepräsident Peter Hintze sowie SPD-Fraktionsvize Carola Reimann, die diese Gruppe vertreten.

Quelle


Geschrieben von: elf am: 19.12.14, 21:53:58
ich bin auch dagegen, daß es von der freien gewissensentscheidung der ärzte abhängig gemacht wird, jmdm. aktiv sterbehilfe zu leisten!
ich habe gelesen, daß die meisten menschen bei guter palliativversorgung keinen wunsch mehr äußern, eher sterben zu dürfen, als sie es natürlicherweise täten.

gute palliativversorgung umfaßt die behandlung von schmerzen, ängsten, atemnot und eine intensive menschliche zuwendung.

etwas anderes ist aber die tatsache, daß patienten durch eingriffe oder medikamente eine längere lebenszeit verordnet bekommen, in der es an entsprechender lebensqualität mangelt.
also dem leben mehr jahre gegeben werden, den jahren aber nicht mehr leben.
daran müßte etwas geändert werden, also die sogenannte passive sterbehilfe müßte viel dringender diskutiert werden.

eine medizin, die etwas theoretisch kann, verselbständigt sich und wird so auch schonmal zum fluch.

gemeinsam ist beiden die angst vor dem natürlichen sterben.


Geschrieben von: 55555 am: 19.12.14, 22:28:45
Zitat von elf:
also die sogenannte passive sterbehilfe müßte viel dringender diskutiert werden.

Um die geht es nicht, weil sie nach meinem Stand eh nicht verboten ist. Das würde ja sonst auch eine Zwangsbehandlungspflicht bedeuten.


Geschrieben von: drvaust am: 20.12.14, 00:29:44
Zitat von elf:
ich habe gelesen, daß die meisten menschen bei guter palliativversorgung keinen wunsch mehr äußern, eher sterben zu dürfen, ...
Aber einige Menschen wollen eher sterben und keine Palliativmedizin, diese sind da nicht berücksichtigt. Wer in Palliativversorgung geht, will meistens weiter leben.
Zitat von elf:
... eine intensive menschliche zuwendung.
Davor habe ich Angst. Ich will nie ein schwerer Pflegefall werden, ich will immer selbständig leben.
Ich hoffe, daß ich mein Leben beenden kann, bevor ich mir nicht mehr helfen kann. Auf Sterbehilfe durch Mediziner hoffe ich nicht.

Zitat von 55555:
... Das würde ja sonst auch eine Zwangsbehandlungspflicht bedeuten.
Das ist grenzwertig. Es wird teilweise Zwangsbehandlung verlangt, weil sonst 'unterlassene Hilfeleistung', 'Totschlag' usw.. Auch wenn der Patient in einer eindeutigen Patientenverfügung Lebensverlängerung ablehnt, bestehen Gerichte oft auf Lebensverlängerung.


Geschrieben von: Fundevogel am: 20.12.14, 13:06:48
Erschreckend viele alte Leute sagen mir: "Ich will niemandem zur Last fallen, ich möchte nicht, das meine Kinder für meine Pflege bezahlen müssen"...

Da für viele Menschen Krankheit und Hilfsbedürftigkeit überraschend kommen, haben sie keine Vorsorge für Selbsttötung getroffen oder sind nicht imstande dazu. Meine Sorge ist, dass durch die Legitimierung erleichtert wird, dass Beauftragte (womöglich als Dienstleistung gegen Entgelt) die Tötung übernehmen, damit die KOSTEN "überschaubar" bleiben.

Eine allgemeine Entwicklung hin zur "Entsorgung" kann man an der veränderten Friedhofskultur bereits ablesen.

Das Image von Krankenhäusern würde in der Außenwirkung steigen, weil zunehmend nur gesundete Menschen das Haus verlassen würden.

Wie sagte man mir beim Sozialen Dienst eines Krankenhauses: "Die lehnen den ersten Antrag auf Pflegeleistungen immer ab. So ist das Spiel."

Da der Anteil der Hilfsbedürftigen wächst und die Helfer immer weniger werden, wird "das Spiel" wohl um die Variante Sterbehilfe erweitert.