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Die vier Autoren verfolgen ein ehrenwertes Anliegen: Sie wollen den Arzt als Ansprechpartner des sterbenskranken Patienten stärken und zugleich fragwürdige andere Sterbehelfer verbieten. Künftig sollte darum grundsätzlich jeder bestraft werden, der einem anderen beim Suizid hilft (also auch etwa Sterbehilfevereine wie Dignitas Deutschland), so der Vorschlag. Ausgenommen von dem Verbot wären Angehörige und Freunde und unter bestimmten Bedingungen eben auch Ärzte.
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Welches Leiden ist ein unerträgliches Leiden? Und in welchem Stadium der Krankheit sollen Ärzte es beenden dürfen? Mit ihrer Einschränkung machen die vier Autoren eine schwierige Diskussion auf. Patienten leiden nicht unbedingt in der Endphase einer Krankheit am meisten. Schmerzen sind zum Beispiel selten der Grund für den Todeswunsch. Es ist vor allem der Verlust an Selbstständigkeit, den einige Menschen nicht ertragen können. Den aber könnte ein gelähmter Mensch genauso nachvollziehbar beklagen.
Untersuchungen aus dem US-Bundesstaat Oregon, in dem der ärztlich assistierte Suizid seit Jahren erlaubt ist, zeigen, dass dort die Suizidhilfe ganz unabhängig von der Krankheit besonders häufig von Akademikern in Anspruch genommen wird, darunter viele Ärzte und Juristen - also mutmaßlich Menschen, die einen Kontrollverlust besonders schwer ertragen.
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Der Gesetzgeber hat zu Recht die Hilfe zum Suizid straffrei gelassen. So dürfen auch Ärzte ihren Patienten längst beistehen, wenn diese sich töten wollen. Das ist richtig so. Was die Mediziner verunsichert und behindert, ist vor allem ihr eigenes Standesrecht, wie die vier Autoren zu Recht beklagen. Ärzte "dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten", heißt es in der erst 2011 verschärften Musterberufsordnung. Wer dagegen verstößt, dem droht der Verlust der Approbation.
Doch in der Ärzteschaft herrscht Uneinigkeit in dieser zentralen Frage, längst nicht alle Landesärztekammern haben die Vorgabe übernommen. Und bei dem einzigen Prozess, den es dazu gab, stellte ein Berliner Gericht fest, dass der Satz - so pauschal formuliert - unwirksam sei. Auch die Autoren des Gesetzentwurfs selbst halten ihn für verfassungswidrig, weil er den Arzt in seiner Berufsausübung und auch in seiner Gewissensfreiheit beschränkt. Wichtiger als jede Gesetzesänderung ist deshalb, dass sich die Ärzte ihrer Rolle bewusst werden.