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Geschrieben von: 55555 am: 02.03.14, 20:07:20
Interessant, man sollte das wohl mal verfolgen, denn das könnte im (Teil-)erfolgsfall auch in andere Themen hineinwirken.
Zitat:
Alexander Frey kämpft seit 36 Jahren, und gewonnen hat er bislang nicht oft. Der Münchner Anwalt für Sozialrecht will bessere Bedingungen in der Alten- und Behindertenpflege; über hundert Prozesse führte er dazu bereits - gegen die Heimaufsicht, gegen Berufsbetreuer oder zahlungsunwillige Pflegekassen. Wundgeschwüre, Unterernährung, Austrocknung, körperliche und seelische Misshandlungen, tödliche Stürze, rechtswidrige Fixierungen, Sedieren durch Psychopharmaka, willkürliche Besuchsverbote gegen Angehörige. Sein Fazit fällt ernüchternd aus: "Die Versuche, menschenwürdige Zustände durch Gerichtsentscheidungen zu erreichen, sind immer wieder gescheitert."

Gründe dafür gibt es viele: Betagte Heimbewohner erleben das Ende eines Verfahrens nicht. Oder sie haben nicht genug Geld, einen langwierigen Rechtsstreit auszufechten. Dazu ist es kompliziert, falsche Pflege oder gar Misshandlungen zu beweisen. Und nicht zuletzt verhindert oft das Abhängigkeitsverhältnis zu Heim und Personal, dass sich Betroffene wehren. "Es kommt immer wieder vor, dass Angehörige detailliert die unsachgemäße Pflege schildern und dann um Anonymität bitten, um ihre Familienmitglieder vor Willkür zu schützen", sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK. Beschwerden gegen unbekannt lassen sich jedoch nicht überprüfen. Sie verlaufen im Sand.

Umso mehr freut Anwalt Frey jetzt die Möglichkeit, einen anderen, einen neuen Weg einzuschlagen: Er will die Bundesregierung zu grundlegenden Reformen des Pflegesystems zwingen - mit dem Gang vors Bundesverfassungsgericht. Bereits Mitte Januar hat Frey dazu eine emotionale Anklageschrift eingereicht, mit der er Karlsruhe auffordert, "ein Machtwort zu sprechen". Der Gesetzgeber, schreibt Frey, soll die systemimmanenten Ursachen für Menschenrechtsverstöße in der Pflege ein für alle Mal beheben. Durch schärfere Gesetze.

Dass Frey sich in Karlsruhe Chancen ausrechnen darf, hat er der Dissertation einer Regensburger Jurastudentin zu verdanken. Susanne Moritz sorgte mit ihrer Doktorarbeit - Titel: "Staatliche Schutzpflichten über pflegebedürftige Menschen" - nicht nur für viel Wirbel in der Pflegebranche; manche halten die Thesen der 27-Jährigen gar für revolutionär. Sie lieferte dem 40 Jahre älteren Pflegerechtsprofi Frey die langersehnte juristische Legitimation einer Verfassungsklage. Denn Moritz schreibt: Für die grundrechtsverletzenden Missstände in deutschen Heimen ist der Staat verantwortlich. Durch seine Untätigkeit verletzt er Schutzpflichten gegenüber den Pflegebedürftigen - etwa, indem er die Pflegeversicherung mit zu wenig Geld ausstattet oder die Kontrolle der Heime vernachlässigt.

Eine Verfassungsbeschwerde hält die Doktorandin "für ein aussichtsreiches Vorgehen, um den derzeitigen Missständen in der stationären Altenpflege abzuhelfen". Die folgenreichste These der Dissertation lautet indes: Nicht nur aktuell betroffene Heimbewohner seien beschwerdebefugt, sondern alle potentiell künftig betroffenen. Also alle Menschen, die in Deutschland leben und alt werden - eben auch Alexander Frey, Anwalt für Sozialrecht aus München.

Quelle