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Autor Nachricht
wolfskind
(stillgelegt)

Zitat:
Es wurde unter Anderem die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und
Jugendliche unter dem Dach des SGB VIII befürwortet. Damit würden alle Kinder und
Jugendlichen mit Behinderungen Eingliederungshilfe von der Kinder- und Jugendhilfe
erhalten.
Der Bundesverband autismus Deutschland e.V. hatte erneut darauf hingewiesen, dass diese
Überlegungen kritisch begleitet werden.
Der aktuelle Sachstand ist, dass in dieser Legislaturperiode keine Regelung mehr zu erwarten
ist. Wir werden weiter zu dem Thema berichten.
Urteil zur „Ambulanten Assistenz“
Durch Urteil des Sozialgerichts Osnabrück vom 15.11.2012 wurde das Recht auf fachlich
qualifizierte ambulante Assistenz für volljährige junge Menschen mit Autismus [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] festgestellt,
die noch bei den Eltern wohnen.
Art. 19 der UN-Behindertenrechtskonvention gibt Menschen mit Behinderungen [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] das Recht,
selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und sie haben einen Anspruch auf
gemeindenahe Unterstützungsdienste einschließlich einer persönlichen Assistenz. Nicht nur
das Wohnen bei den Eltern ist dabei umfasst, sondern auch die Verselbstständigung im
Hinblick auf einen Auszug aus dem Elternhaus und das spätere Wohnen in einer anderen
Wohnform.
Es handelt sich um ein wegweisendes Urteil im Hinblick auf die Wahl einer selbstbestimmten
Wohnform unter Zuhilfenahme von qualifizierter ambulanter Assistenz.
So muss auch § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX ausgelegt werden: “Hilfe zu selbstbestimmten Leben
in betreuten Wohnmöglichkeiten“ heißt im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention
„Hilfe zu selbstbestimmten Leben in einer selbst gewählten Wohnform“.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Staat erhebliche Folgekosten einspart, wenn
Menschen mit Autismus [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] unter Zuhilfenahme von qualifizierter ambulanter Assistenz als
selbst gewählte Wohnform bei ihren Eltern leben können.
Genauso berechtigt ist der Wunsch nach anderen Wohnformen wie Ambulant betreutes
Wohnen oder eine stationäre Wohnform.


Zitat:
Folgende Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2013:
Höheres Pflegegeld und höhere Pflegesachleistungen für Menschen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz
Ab 2013 gibt es für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die die Pflegestufe 1
oder 2 haben, höheres Pflegegeld und höhere Pflegesachleistungen. Außerdem erhalten
Pflegebedürftige, die zu diesem Personenkreis zählen, künftig sogar dann Pflegegeld und
Pflegesachleistungen, wenn ihr Pflegebedarf nicht die relevanten Zeitwerte der Stufe 1
erreicht (sogenannte Pflegestufe 0).
Für Menschen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz bleibt es dagegen bei der bisherigen
Leistungshöhe. Beim Pflegegeld und bei der Pflegesachleistung wird also künftig zwischen
pflegebedürftigen Menschen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz und solchen mit
eingeschränkter Alltagskompetenz differenziert.
Bessere rentenrechtliche Berücksichtigung von Pflege
Die Pflegekasse zahlt für pflegende Angehörige Beiträge zur Rentenversicherung, wenn die
Pflege mindestens 14 Stunden in der Woche umfasst. Bislang musste dieser Stundenumfang
bei einem Pflegebedürftigen anfallen. Wer zwei oder mehrere Pflegebedürftige gleichzeitig
jeweils unter 14 Stunden pro Woche pflegte, erhielt bisher keine Verbesserung seiner
Alterssicherung, auch wenn die Pflege insgesamt mehr als 14 Stunden wöchentlich umfasste.
Künftig können rentenrechtlich wirksame Pflegezeiten bei der Pflege von gleichzeitig zwei
oder mehreren Pflegebedürftigen addiert werden, wenn bei diesen mindestens die
Pflegestufe I anerkannt ist.


quelle

"Freilich ist die Welt voller Fährnisse und düsterer Orte; doch noch immer ist viel Schönes lebendig, und wenn auch die Liebe in allen Landen nun mit Leid vermengt ist, wird sie deshalb vielleicht um so größer."
"Derjenige, der etwas zerbricht, um herauszufinden, was es ist, hat den Pfad der Weisheit verlassen."

(Herr der Ringe)
07.01.13, 00:26:47
Link
Fundevogel
(Angehörigenbereich)

Das Osnabrücker Urteil sollte man dann wohl zur Information an AKTION MENSCH weiterleiten, die die Schaffung individuellen Wohnraums nur zu bezuschussen scheint, wenn er "betreut" ist und das dann als "ein breites Spektrum" an Auswahl bezeichnet.

"Wohnangebote
Lebensräume (neu)gestalten - Alternativen (er)bauen
Wohnen bedeutet mehr als bloß ein "Dach über dem Kopf" zu haben: Den persönlichen Lebensraum nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu wählen und zu gestalten, hat große Auswirkungen auf die Lebensqualität.

Einfluss auf die persönliche Wohnsituation zu nehmen, ist für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten allerdings häufig nur bedingt möglich. Damit sich Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten dennoch innerhalb eines breiten Spektrums an Wohnangeboten individuell entscheiden können, sind differenzierte betreute Wohnkonzepte erforderlich. Das stellt die Träger von Wohnangeboten vor große Herausforderungen - bei Neubauten ebenso wie bei Umbauten. Von zentraler Bedeutung ist deshalb die Unterstützung innovativer betreuter Wohnkonzepte, die durch den Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden sowie durch den Bau oder Umbau bestehender Gebäude realisiert werden."

Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12).
Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es denn allen, die im Hause sind. (Markus 4.21) (Lukas 8.16)
08.01.13, 01:33:20
Link
wolfskind
(stillgelegt)

geändert von: wolfskind - 27.02.13, 16:02:32

Zitat:
Bereits im Jahr 2011 erhielten in Deutschland 430 000 Pflegebedürftige die so genannte Hilfe zur Pflege. „Es läuft etwas grundlegend schief. Denn der Schutzschirm, der den Pflegebedürftigen den Weg zum Sozialamt ersparen soll, zeigt tiefe Risse. Notpflaster wie das Pflegeneuausrichtungsgesetz reichen nicht aus, um die Pflegeversicherung zu kitten. Notwendig ist eine tiefgreifende Reform. Sie ist alternativlos, denn es zeichnet sich eine Entwicklung ab, die leicht in einem landesweiten Pflegenotstand münden kann“, betonte Bauer. Notwendig sei eine Reform des so genannten Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Er legt fest, welchen Menschen welcher Bedarf an Pflege-Unterstützung zugesprochen wird.

„Besonders deutlich tritt der Handlungsbedarf bei Menschen mit Demenz zu Tage. Der geltende Pflegebedürftigkeitsbegriff benachteiligt die Betroffenen spürbar“, so Bauer. Die ausbleibende Hilfe führe pflegende Angehörige oft an die Grenze ihrer finanziellen Möglichkeiten. Der Schritt in die Armut sei dann in vielen Fällen unvermeidlich.

http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,30983/ticket,g_a_s_t

Zitat:
Künftig bekommen Erkrankte außerdem Pflegesachleistungen oder Pflegegeld. Beide Leistungen sind unabhängig voneinander, so Marini. Um an sie heranzukommen, gelten aber die gleichen Voraussetzungen. Die Pflegesachleistungen muss der Betroffene bei einem Pflegedienst einkaufen, der einen Vertrag mit der Pflegekasse hat und direkt mit dieser abrechnen kann.

Günther Schwarz geht davon aus, dass Menschen, die bereits zusätzliche Betreuungsleistungen beziehen, automatisch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bekommen. «Sie sollten aber auf Ihrem Kontoauszug nachgucken», rät der Experte der Alzheimer Beratung Stuttgart.

Das gilt auch für Menschen, die bereits eine Pflegestufe haben und zusätzliche Betreuungsleistungen bekommen. Sie sollten ebenfalls prüfen, ob die neuen Leistungen bei ihnen eingehen. Ann Marini empfiehlt, sicherheitshalber mit der Pflegekasse Kontakt aufzunehmen.

Ansprechpartner ist die Pflegekasse

Demenzkranke mit Pflegestufe, die noch keine zusätzlichen Betreuungsleistungen erhalten, sollten sich möglichst schnell um eine neue Begutachtung kümmern, rät Pilgrim. Denn nur, wenn der MDK eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz feststellt, erhalten sie die höheren Leistungen. Von dem zusätzlichen Geld profitieren übrigens nicht nur Demenzkranke, sondern auch Menschen mit psychischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen, so Marini.

Wer unsicher ist und Fragen zu den neuen Leistungen hat, sollte sich an seine Pflegekasse wenden. Denn mit der Pflegereform wird auch die Beratung deutlich gestärkt, sagt Pilgrim. Stellt ein Versicherter einen Antrag auf Pflegeleistungen, müssen die Kassen ihm künftig innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten.

Änderungen in den bisherigen Pflegestufen

Bisher bekommen nur Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II oder III Pflegegeld oder entsprechende Sachleistungen. Das Pflegegeld beträgt je nach Pflegestufe zwischen 235 und 700 EUR pro Monat, als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige oder andere ehrenamtliche Pfleger. Die Sachleistungen bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes liegen je nach Pflegestufe bei 450 bis 1.550 EUR pro Monat. Der Pflegedienst rechnet diese direkt mit der Pflegekasse ab.

Wenn eine «erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz» vorliegt, erhalten Menschen mit Pflegestufe I und II künftig mehr Geld. Bei vielen Demenzkranken wird dies der Fall sein und deren Pflegegeld wird steigen: In der Stufe I um 70 EUR auf 305 EUR, in der Stufe II um 85 EUR auf 525 EUR. Die Sachleistungen erhöhen sich in der Stufe I um 215 Euro auf 665 EUR, in der Stufe II um 150 EUR auf 1250 EUR. In der Pflegestufe III bleibt alles beim Alten.

http://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/pflegeleistungen-fuer-die-neue-pflegestufe-0-ist-ein-antrag-noetig_242_155832.html

"Freilich ist die Welt voller Fährnisse und düsterer Orte; doch noch immer ist viel Schönes lebendig, und wenn auch die Liebe in allen Landen nun mit Leid vermengt ist, wird sie deshalb vielleicht um so größer."
"Derjenige, der etwas zerbricht, um herauszufinden, was es ist, hat den Pfad der Weisheit verlassen."

(Herr der Ringe)
27.02.13, 15:55:45
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