Es wurde unter Anderem die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und
Jugendliche unter dem Dach des SGB VIII befürwortet. Damit würden alle Kinder und
Jugendlichen mit Behinderungen Eingliederungshilfe von der Kinder- und Jugendhilfe
erhalten.
Der Bundesverband autismus Deutschland e.V. hatte erneut darauf hingewiesen, dass diese
Überlegungen kritisch begleitet werden.
Der aktuelle Sachstand ist, dass in dieser Legislaturperiode keine Regelung mehr zu erwarten
ist. Wir werden weiter zu dem Thema berichten.
Urteil zur „Ambulanten Assistenz“
Durch Urteil des Sozialgerichts Osnabrück vom 15.11.2012 wurde das Recht auf fachlich
qualifizierte ambulante Assistenz für volljährige junge
Menschen mit Autismus [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] festgestellt,
die noch bei den Eltern wohnen.
Art. 19 der UN-Behindertenrechtskonvention gibt
Menschen mit Behinderungen [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] das Recht,
selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und sie haben einen Anspruch auf
gemeindenahe Unterstützungsdienste einschließlich einer persönlichen Assistenz. Nicht nur
das Wohnen bei den Eltern ist dabei umfasst, sondern auch die Verselbstständigung im
Hinblick auf einen Auszug aus dem Elternhaus und das spätere Wohnen in einer anderen
Wohnform.
Es handelt sich um ein wegweisendes Urteil im Hinblick auf die Wahl einer selbstbestimmten
Wohnform unter Zuhilfenahme von qualifizierter ambulanter Assistenz.
So muss auch § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX ausgelegt werden: “Hilfe zu selbstbestimmten Leben
in betreuten Wohnmöglichkeiten“ heißt im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention
„Hilfe zu selbstbestimmten Leben in einer selbst gewählten Wohnform“.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Staat erhebliche Folgekosten einspart, wenn
Menschen mit Autismus [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] unter Zuhilfenahme von qualifizierter ambulanter Assistenz als
selbst gewählte Wohnform bei ihren Eltern leben können.
Genauso berechtigt ist der Wunsch nach anderen Wohnformen wie Ambulant betreutes
Wohnen oder eine stationäre Wohnform.