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Zapfsäule
(stillgelegt)

Schwerbehinderte haben Recht auf kostenlosen Internet-Zugang

Sicher interessant für einige! Wir sehen, das Internet ist nicht nur ein Medium, in dem Mißverständnisse vorprogramiert sind. Es ist ein Medium, das auch viele Menschen weltweit verbindet, die sich so gegenseitig besser helfen können!

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/72662
03.05.2006 17:07

"Für Schwerbehinderte ist das Internet mitunter das Tor zur Welt: Über das Web können sie Beziehungen zur Umwelt herstellen oder pflegen, und sie können so zumindest teilweise am "Leben in der Gemeinschaft" teilnehmen. Bereits seit Jahren fordern Schwerbehinderte, die meist über kein eigenes Einkommen verfügen und daher auf Sozialhilfe angewiesen sind, deshalb einen Netzzugang ohne Gebühr. Im Februar 2006 urteilte das Verwaltungsgericht Stuttgart schließlich im Sinne eines schwerbehinderten Sozialhilfeempfängers, der die Übernahme der Kosten eines Internet-Anschlusses nebst monatlicher Nutzungsgebühr durch den zuständigen Landkreis eingeklagt hatte."
29.09.06, 19:42:06
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Jutta
(Angehörigenbereich)

Ich habe mal einen Antrag gestellt, bin ja mal gespannt welche Rückmeldung ich bekomme.
Hat schon jemand von euch diese Befreiung bekommen ?

LG Jutta
21.10.06, 09:33:11
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Jutta
(Angehörigenbereich)

Also Arcor hat mir ganz klar zurückgeschrieben, dass sie keinerlei Befreiungen anerkennen oder anbieten.

LG Jutta
16.12.06, 19:11:22
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Da steht ja auch, daß das auf Sozialhilfe bezogen ist.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
16.12.06, 19:39:14
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Jutta
(Angehörigenbereich)

Auch dann nicht.

LG Jutta
17.12.06, 12:29:28
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Beim Sozialamt beantragen, nicht bei der Telefongesellschaft.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
17.12.06, 15:19:10
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Jutta
(Angehörigenbereich)

Ach so das meinst du.
Das gilt nur für den einfachen analogen Zugang nicht bei ISDN Anschluß.

LG Jutta
17.12.06, 18:15:15
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Du hast den oben verlinkten Artikel gelesen? Was schließt du daraus?

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
17.12.06, 19:20:51
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drvaust
(stillgelegt)

geändert von: drvaust - 18.12.06, 04:37:39

Dieses Urteil betrifft einen Einzelfall, ist also kein Grundsatzurteil und erst recht nicht ein Gesetz oder eine Vorschrift. Außerdem ist/war dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, kann also in der nächsten Instanz geändert oder aufgehoben werden. Die Erstattung von Internetgebühren muß also weiterhin im Einzelfall vom Sozialamt entschieden werden, weil das Geld fehlt, normalerweise negativ.

Wenn das Urteil so rechtskräftig wird, werden weitere Gerichtsverhandlungen folgen. Dann kommt es zu einem Grundsatzurteil, das als Richtlinie für spätere Gerichtsverhandlungen dient. Danach wird sich auch die Politik damit befassen und in ferner Zukunft wird es vielleicht eine konkrete Vorschrift geben. Evtl. bedeutet dann das Merkzeichen RF auch freier Internetzugang.

Bis dahin gilt: beim Sozialamt beantragen, bei Ablehnung Wiederspruch einlegen und dann vielleicht dagegen klagen (Prozesskostenbeihilfe). Das bedeutet viele Formulare und Amtsgänge, evtl. viele Kosten.
18.12.06, 04:01:12
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