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Heinz Uthmann ist empört. Und zwar seit Tagen. Der 54-Jährige hat schon viel gehört und gesehen in seinem Leben, seit 31 Jahren ist er Jurist, seit 24 Jahren Richter, erst für Wirtschaftsstrafrecht, dann für Arbeitsrecht. "Lügen habe ich schon viele gehört", echauffiert sich der Hamburger, im Stakkato schießen die Sätze aus seinem Mund, "aber das muss ich mir als Steuerzahler nicht bieten lassen".
Was Uthmann so aufregt, ist ein einziger Satz. Ein Satz von Angela Merkel, den die Bundeskanzlerin als Reaktion auf die Tötung Osama Bin Ladens äußerte: "Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten", sagte die CDU-Politikerin am Montag.
Die Reaktion wird seither heiß diskutiert - politisch, völkerrechtlich, ethisch, moralisch. Heinz Uthmann hat die öffentliche Debatte nun neu befeuert, auf seine ganz persönliche Art: Er hat die Bundeskanzlerin angezeigt. Wegen öffentlicher Billigung eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, strafbar gemäß Paragraf 140 des Strafgesetzbuches (StGB).
Darin heißt es im Kern: Wer eine rechtswidrige Tat öffentlich billigt, kann mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden. Merkels Äußerung begründe "den Anfangsverdacht einer Straftat nach § 140 StGB", schreibt Uthmann in seiner zweiseitigen Anzeige, die er am Mittwochabend bei der Hamburger Staatsanwaltschaft in den Briefkasten geworfen hat und die SPIEGEL ONLINE im Wortlaut vorliegt.
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Uthmann selbst stuft die juristischen Erfolgschancen seiner Strafanzeige gering ein. "Kein deutscher Staatsanwalt wird den Mut haben, Frau Merkel deswegen anzuklagen", so der 54-Jährige. Er rechnet damit, dass seine Anzeige versandet: "Die Hamburger Behörden werden sie nach Berlin weiterleiten, da wird sie dann noch mal eine Weile liegen und dann in den Papierkorb wandern."