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Autor Nachricht
Mama
(stillgelegt)

Ich beabsichtige meinem 11-jährigen Sohn die Möglichkeit zu geben online eine Schule zu besuchen. Ich werde versuchen dieses Recht für ihn durchzusetzen. Das wird höchstwahrscheinlich schwierig.

Ich möchte nun alle Nutzer und auch Gäste darum bitten, hier Gegenargumente zu posten.
Dies ist für mich sehr wichtig, da ich eventuell so schon ein bisschen vorbereitet werde auf das was auf mich/uns zukommt.

Ich werde versuchen auf alle Argumente einzugehen. Kann ich dies nicht so werde ich es schreiben.
Danke für Eure Mithilfe!!

Ich vergaß mitzuteilen, warum ich meine ursprüngliche Meinung widerrufe:
Für meinen Sohn bedeutet der tägliche körperliche Besuch der Schule ein Gang durch die Hölle.
Er ist so vielen verschiedenen Reizen ausgesetzt denen er nicht entfliehen kann, so daß er in manchen Bereichen weit unter seinen Möglichkeiten ist. Seine Fähigkeiten werden nicht erkannt.
Er ist tagtäglich Mobbingattacken ausgesetzt.
Es kann nicht sein, das davon ausgegangen wird einen Menschen ändern zu können, indem man ihn nur immer wieder Situationen zumutet, die ihn ängstigen. Ein Autist kann sich nicht in dem gewünschten Grad anpassen, so sehr er es sich vielleicht in manchen Bereichen wünscht.

[Wegen diversen Regelverstößen und Vandalismus einschließlich Mißbrauch des Gastzugangs bei bereits früher vorgekommener Sperrung bis auf Weiteres gesperrt, mfg [55555]]
16.01.11, 15:48:56
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Hans
(Autistenbereich)

Ja, richtig,
ein Autist kann sich nur schwer anpassen und auch gemein und bösartig werden,
er braucht einen Schutzraum.

Ein anderer Weg, den ich mir als gemobbtes Kind immer gewünscht hätte,
so richtig zurückschlagen können, also Karate oder Kickboxen.
Wenn da Einer mal richtig was zurückbekommt, ist anschließend Frieden.
Bei mir war am Gymnasium ein Mitschüler der alle tyrannisiert hat,
bis ihn mal eine "Großer" richtig verdroschen hat, dann war Ruhe.

Das Leben ist Krieg, und wer die Kriegskunst nicht beherrscht ...
braucht eine Onlinebeschulung.
16.01.11, 16:11:41
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biene63
(Standard)

geändert von: biene63 - 16.01.11, 16:17:04

Hallo Mama,

Schulrecht ist Bundes-"Landesrecht"...bedeutet: Je Bundesland gibt es völlig unterschiedliche Regelungen.

Evt ist es für Dich unterstützend, wenn Du Dir den für Dein Bundesland geltenden Schul-Rahmenplan besorgst...evt gibt es den sogar online. Die Dinger sind in der Regel im viele-Huntert-Seiten-PDF-Format. Weiss nicht, ob Du Dir das antun willst. Also evt zum Schulamt in Deiner Stadt fahren und solche Ausgabe besorgen.

Ich habe weder wegen mir selbst noch wegen meiner Kids irgendwelche Erfahrung damit, wie die mögliche Befreiung von der Schulpflicht gestaltet werden kann. Auch hab ich keine Ahnung, wie man das anstellen muss, wenn man sein Kind "alternativ" beschulen (lassen) will. Als Elternteil selbst die Beschulung durchzuführen ist hier in Deutschland ja wohl verboten....hmm
Ich glaub, es gibt ne deutsche Asylanten-Familie, die deswegen nach USA gezogen sind.

Bin also gespannt auf die Postings der anderen User. lg biene63
16.01.11, 16:15:58
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Antika
(Autistenbereich)

Ich habe mich mal auf Wikipedia umgesehen und denke mal, wenn dies wirklich so in Deutschland gereglt ist wie hier beschrieben, es an genau dieser blöden Regelung scheitern könnte.

Zitat:
"Dadurch, dass der Staat die Schulpflicht anordnet, ergibt sich für diesen die Beschulungspflicht. Diese verpflichtet den Staat, dafür zu sorgen, dass auch alle schulpflichtigen Menschen in Deutschland eine öffentliche Schule besuchen können.

In Österreich kann ein Kind die Schulpflicht durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht erfüllen, falls dieser jenem an einer zur Erfüllung der Schulpflicht geeigneten Schule gleichwertig ist. Aus diesem Grund wird die Schulpflicht in Österreich - wie in anderen Ländern, die solche Möglichkeiten zulassen - auch als Bildungs- oder Unterrichtspflicht bezeichnet."
Zitat Ende

Da müsste der Staat endlich mal was ändern, nämlich aus der Schulpflicht eine Bildungspflicht machen. Oder verstehe ich hier jetzt was falsch?

"Das, was du tust, schreit so laut, dass ich nicht hören kann, was du sagst."

(Sprichwort aus Mosambik)
--------------------------------

"Die Erinnerungen verschönern das Leben, aber das Vergessen allein macht es erträglich."
(Zitat von Honoré de Balzac)
16.01.11, 17:16:53
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haggard
(Autistenbereich)

dort: klick, findest du viele gegenargumente.

erwiesen ist:
kinder, die gemobbt werden, keinen rückhalt, keine hilfe durch lehrer erfahren, lernen schlechter. grund: sie wenden all ihre energie auf, um mobbing vorherzusagen - was speziell autisten ganz schlecht können. wenn es beim schulbesuch nur um die vermittlung von bildung geht, die nicht erfüllt werden kann, wenn lehrer nicht dafür sorgen, dass schulen mobbingfrei sind, dann müssen kinder zu hause bleiben (dürfen). psychischen bankrott zu fordern in form von lokalpräsenz im schulgebäude, finde ich zu hoch.
16.01.11, 17:41:00
Link
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Den Thread kennst du schon?

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
16.01.11, 17:55:09
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zoccoly
(Autistenbereich)

geändert von: zoccoly - 16.01.11, 18:53:02

Als Argument wird man sicherlich die Schulpflicht nennen und vielleicht die Ausnahmeregelungen nicht kennen.

Zitat:
Um aber der im Hinblick auf Art. 14 LV notwendigen restriktiven Auslegung gerecht zu werden, wird § 76 Abs. 1 SchG auch nur in den Fällen angewandt, in denen die anderweitige Unterrichtung wegen der Besonderheiten des Einzelfalls pädagogisch angezeigt ist. Die anderweitige Unterrichtung ist also in diesen Fällen nicht nur eine Voraussetzung, sondern gerade Sinn und Zweck der Ausnahme von der Schulpflicht. § 76 Abs. 1 SchG ermöglicht nicht generell den häuslichen Unterricht als Surrogat für den Unterricht in einer öffentlichen Schule oder in einer privaten Ersatzschule. Eine solch weite Auslegung würde Art. 14 Abs. 1 LV widersprechen. Vielmehr bleibt nach verfassungskonformer Auslegung § 76 Abs. 1 SchG auf die Fälle beschränkt, in denen das Bildungsangebot der öffentlichen Schulen bzw. der privaten Ersatzschulen dem besonderen Einzelfall nicht gerecht wird.



http://schulrechtplus.luchterhand.de/sr-srbwplus/lpext.dll/Infobase/srbw_004/srbw_004_004/srbw_004_004_061?f=templates&fn=document-frame.htm&2.0


zur Onlineschule können folgende Gegenargumente kommen

keine speziell ausgebildeten Lehrkräfte
fehlende technische Ausstattung
fehlende finanzielle Mittel...

Edit: der Link sollte jetzt funktionieren


stillgelegt
16.01.11, 18:07:26
Link
schneeweiß
(Angehörigenbereich)

Hallo Mama,

für meinen Sohn hätte ich keine online-Beschulung angestrebt, weil ich befürchtet hätte, dass er dann zu keinem Schulabschluss gekommen wäre. Über viele Themen, die zum Lehrplan gehörten, wollte mein Sohn gar nichts wissen. In der Schule musste er notgedrungen den Unterricht dazu anhören. Die Übungsaufgaben machten er dann meist schon nicht mehr mit, weil er es eben nicht wollte. Mir reichte es schon, ihn zu Hause beim Erledigen der Hausaufgaben zu motivieren und zu beaufsichtigen.
Ich habe grade mal meinen Sohn gefragt, ob er bei einer online-Beschulung sich freiwillig mit den Schulthemen befasst hätte. Seine Antwort: "Nö!"
Ist dein Sohn da anders?
16.01.11, 18:09:29
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Antika
(Autistenbereich)

Der Link funktioniert bei mir nicht: 500 Internal Server Error erscheint da nur. Was heißt das?

"Das, was du tust, schreit so laut, dass ich nicht hören kann, was du sagst."

(Sprichwort aus Mosambik)
--------------------------------

"Die Erinnerungen verschönern das Leben, aber das Vergessen allein macht es erträglich."
(Zitat von Honoré de Balzac)
16.01.11, 18:28:32
Link
Mama
(stillgelegt)

Das größte Gegenargument ist demnach die Schulpflicht.
Ich möchte keine Befreiung dieser Schulpflicht, ich möchte lediglich die Erlaubnis, das mein Sohn dem Unterricht online verfolgen kann.
Ich kritisiere somit nicht das Gesetz oder will es ganz umstoßen, es geht mir lediglich um das persönliche Erscheinen.
Die angesprochenen Kosten würden sicherlich in einzelnen Fällen durch irgendwelche Verbände finanziert.
Langwierig kann dieser Kampf werden, aber nicht aussichtslos.

@schneeweiß
Wenn der Rahmen stimmt befaßt mein Sohn sich mit vielen Themen. In der Schule stimmt dieser Rahmen leider nicht.

[Wegen diversen Regelverstößen und Vandalismus einschließlich Mißbrauch des Gastzugangs bei bereits früher vorgekommener Sperrung bis auf Weiteres gesperrt, mfg [55555]]
16.01.11, 18:35:47
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

geändert von: 55555 - 16.01.11, 20:09:18

Das Argument mit der Schulpflicht kann nicht entscheidend sein, weil es ja anerkannte Onlineschulen wie die Webindividualschule gibt, für deren Besuch es reicht ein junger bekannter Musiker zu sein. Die Schulpflicht wird ja erfüllt, lediglich in diesem Fall barrierefrei.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
16.01.11, 20:08:43
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frontdoor
(Standard)

Gibt es denn schon online-Schulen?
16.01.11, 20:10:19
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