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Thema: Wichtig: Barrierefreiheit gegenüber Behörden (http://autismus.ra.unen.de.auties.net/topic.php?id=2710)
Geschrieben von: 55555 am: 27.02.09, 15:52:43
Ich mache einfach nochmal einen neuen Thread dazu auf, weil wir dazu nun mal ein Konzept erstellen wollen, das dann von Behörden umgesetzt werden kann.
Was wäre aus eurer Sicht diesbezüglich wichtig?
Geschrieben von: 55555 am: 03.03.09, 18:17:34
Ich bin nach intensiverer Auseinandersetzung mit dem Thema nun erstmal zu dem Schluß gekommen, daß es nicht erstrebenswert ist Autisten Personen zur Verfügung zu stellen, die für sie Klärungen mit Behörden nichtschriftlich vornehmen, so wie es von Sachbearbeitern oft gewünscht wird aus deren natürlicher Veralnagung und dem darauf folgenden Empfinden.
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß kaum jemand Vorstellungen eines Autisten von Genauigkeit bei der Übermittlung in beide Richtungen annimmt oder gar immer wieder versucht wird "Hilfe" (statt Enthinderung) von Entscheidungen des Autisten in der Sache abhängig zu machen (Z.B. "wenn du das so machen willst, dann helfe ich dir nicht, weil das aus meiner Sicht keinen Sinn macht", was ich absolut unzumutbar finde).
Autisten haben andere Herangehensweisen an die Dinge und werden deswegen von NA-"Vermittlern" schon oft nur zu geringen Teilen verstanden, was ihr Wesen und ihre Prioritäten und komplexen Bedürfniszusammenhänge für Lebenssituationen angeht. Daher ist die Gefahr von Informationsverlust samt anderen Problematiken bei dieser Art der Herstellung von (unechter) Barrierefreiheit hier besonders hoch im Vergleich zu durchschnittlichen Konstellationen zwischen NA und anderem NA.
Enthinderung kann nur bedeuten es Autisten zu ermöglichen in allen Lebensbereichen vollkommen selbstttätig zu agieren. Das bedeutet aus meiner Sicht, daß es ein Recht von Autisten sein muß alle Angelegenheiten gegenüber Behörden fernschriftlich aber bei Verlangen auch schnell erledigen zu können. Diese oben genannten Gründe sollten ggf. auch Sachbearbeitern vermittelt werden, damit sie verstehen, welche große Rolle dies spielt.
Hierbei geht es mir natürlich um Autisten, die ihre Angelegenheiten selbst erledigen wollen.
Geschrieben von: 55555 am: 23.04.09, 14:25:17
Bisher kamen hierauf keine Reaktionen. Ist zu unverständlich, was mit Barrierefreiheit gemeint ist? Die Frage war, welche Probleme ihr im Umgang mit Behörden oder sonstigen Stellen habt aufgrund autistischer Eigenschaften.
Ziel ist es auch hier über die Politik Rahmenbedingungen für Autisten zu verbessern. Damit das gut gelingen kann, braucht es aber auch Feedback. In anderen Threads verstreut gibt es schon einige Informationen, aber es kann nie schaden mehr zu erfahren. Schreibt lieber zuviel auch als zuwenig. Viele Probleme werden in ihrer Brisanz von Autisten oft auch unterschätzt habe ich den Eindruck, einfach weil man sich damit schon abgefunden hat schlechteren Zugang zu diversen Stellen zu haben.
Geschrieben von: 55555 am: 29.04.09, 15:54:20
Dann frage ich nochmal so:
Mit welche Behörden habt ihr am meisten zu tun? Mit welchen Behörden habt ihr weswegen die meisten Probleme wegen mangelnder Barrierefreiheit?
Liest das hier noch jemand?
Geschrieben von: Bluna am: 29.04.09, 21:21:37
Im allgemeinen ist es bei mir so,dass ich Behördengänge nicht selbst erledige,sonern durch eine Vertrauensperson erledigen lasse.Ich bin hier überwiegend für den Schriftkram zuständig.
D.h.ich plädiere auch dafür,dass man Autisten grundsätzlich ermöglichen sollte, nur schriftlich kommunizieren zu müssen.
Beispiel:
Besuch des MDK bei uns ,zwecks Pflegestufe.Ich hatte in weiser Voraussicht,ein ca.10 seiten umfassendes Schriftstück verfasst,mit genauer Pflegezeitenauflistung und jeweiliger Begründung der Vorgänge,derweil die maßgebliche(!) Dame es vorzog, mich mündlich auszuquetschen,weil sich ihr Schema F anscheinend besser darauf anwenden ließ.Mein Hinweis auf mein Schriftstück nutzte mir dabei gar nichts und ihr auch nicht.Wie ich aus den weiteren Unterlagen herauslesen konnte,hatte sie es zur Beurteilung des Falls in keinster Weise mit einbezogen.
Geschrieben von: haggard am: 29.04.09, 22:18:40
hattest du dagegen widerspruch eingelegt und gefordert, dass (falls nicht das gewünschte/erwartete ergebnis erfolgte) deine unterlagen berücksichtigt werden?
Geschrieben von: Bluna am: 30.04.09, 08:41:02
War in diesem Fall nicht nötig,da das Ergebnis schon mit dem übereingestimmt hat,was ich angestrebt hatte.
Hätte aber auch schiefgehen können.
Die schriftliche Abklärung wäre, sowohl für meinen Sohn,als auch für mich eine wesentliche Erleichterung gewesen.Mein Sohn packt das auch überhaupt nicht,wenn hier jemand Wilfremder reindatscht und ihm bohrende Fragen stellt.
Ich hatte vorher extra nochmal schriftlich angefragt,ob man wenigstens bei der Nachprüfung darauf verzichten könne und eben meine Unterlagen schon an den MDK geschickt.Habe keine Antwort darauf bekommen und das Ganze wurde wie üblich durchgezogen.
Hätte man mir die Möglichkeit gegeben,einen Fragebogen dazu schriftlich auszufüllen,hätte sie sich sogar die Arbeit damit sparen können.
Die persönliche Begutachtung könnte auch ein Attest vom (vertrauteren) Arzt ersetzen.
Geschrieben von: Mi-Mundo am: 30.04.09, 11:06:05
Es kommt bei der ARGE auch auf den einzelnen Mitarbeiter an.
Die ich jetzt habe, weiß überhaupt nichts von Autismus.
Ich habe versucht, ihr das mal etwas näher zu bringen, aber so wie es aussieht, hat sie wohl Probleme damit, nicht ihre einzigen Probleme übrigens. Mit ihrer Vorgängerin gab es keine Probleme.
Ansonsten scheint zu gelten, wer keine Diagnose hat, ist es auch nicht. Ich wurde zu einen Test gezwungen, für ein Callcenter, wobei ich nicht mit Fremden telefoniere. Was die Mitarbeiterin auch gewußt hat.
Hinterher wurde mir dann unterstellt, ich hätte mich absichtlich verweigert.
Wenn ich *eingeladen* werde, gehe ich auch hin. Nur wenn mir dann alles ein wenig zuviel wird, Menschen, Lärm, Licht und ich dann mal eben auf der Toilette verschwunden bin, werde ich garantiert in dieser Zeit aufgerufen. Dann kommt der Vorwurf, ich soll doch bitte pünktlich sein, Erklärungsversuche sind zwecklos.
Auf meine Anfrage, alles nur noch schriftlich zu machen, kam die Antwort, wir sind verpflichtet sie hier erscheinen zu lassen. Merkwürdig ist aber, das wohl nicht alle Mitarbeiter sich da verpflichtet fühlen.
Ich werde das Gefühl nicht los, das die alles unternehmen um mich loszuwerden, egal wie.
Da ich teilweise selbstständig bin und somit hin und wieder auch etwas dazu verdiene, hat man mir Anfangs unterstellt, ich würde soviel verdienen, das ich nicht mehr auf ALG2 angewiesen wäre. Dazu folgte dann ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, ich hätte keine Ansprüche mehr und die Zahlungen würden ab sofort eingestellt.
Woher die ihre Weisheit genommen haben, ist mir bis heute ein Rätsel.
Geschrieben von: 55555 am: 30.04.09, 23:56:03
Habe schon mehrfach gehört, daß es da teilweise sowas wie Wettbewerbe gegenüber dem Vorgesetzten gibt, wer am meisten Leute aus dem Leistungsbezug ekelt. Manche Vorgesetzte scheinen zumindest Sachbearbeitern Druck zu machen, die als zu gutmütig erscheinen im Vergleich. Aber wegen der regionalen Organisation kann es da wohl entsprechende Unterschiede geben.
Und zurück zum Thema.
Geschrieben von: Bluna am: 01.05.09, 19:17:56
Autisten laufen unter Umständen Gefahr,niedergefaselt zu werden.Meine Tochter zum Beispiel ist ein Mensch,der gerne,bevor er die Antwort auf eine Frage gibt,erst mal kurz überlegt.
Ihr geht es dabei darum,möglichst präzise und korrekt zu antworten.
Man muß mal einen Moment warten,aber die Antwort kommt dann schon.
Für jemanden der sie nicht kennt,sieht das dann anscheinend so aus,als ob man ihr ein bischen "auf die Sprünge helfen" müßte,beim Reden.
So verlief ein Beratungsgespräch bei der Argentur für Arbeit dementsprechend unbefriedigend.
Nachdem die Dame anfänglich noch recht bemüht wirkte,verlor sie nach einiger Zeit sichtlich die Geduld und ging dazu über meiner Tochter Suggestivfragen zu stellen.Meine Tochter -eh schon ermüdet von der Prozedur, ging auch promt darauf ein.
Durch eine Schriftliche Kommunikation wäre das zu vermeiden gewesen.
Wenn solche Gespräche zu einer falschen Einschätzung führen,aus Gründen wie ich sie geschildert habe,dann bedeutet das für den Autisten,dass er entweder damit leben muß,oder für beide Gesprächsparteien,dass sie die ganze Sache noch einmal von vorne beginnen müssen,in der Hoffnung,dass es diesmal besser wird.
Geschrieben von: Bluna am: 03.05.09, 08:16:02
Mir fällt nochwas ein,was durch eine schriftliche Klärung zu vermeiden gewesen wäre:
Ich bin mal vor einem Lehrerkollegium in Tränen ausgebrochen,weil ich mich mit mehr als einer Person gleichzeitig sehr schwer unterhalten kann.(Eine Person ist unter Umständen schon schwierig)
Die werden sich wahrscheinlich gedacht haben:oh je,schon wieder so eine überemotionale Mutter.
Ich hatte eigentlich nur eine Person erwartet,die sich mit mir unterhalten würde.Statt dessen sind sie zu viert dagesessen.
Es ging um einen Nachmittagstransport meiner Tochter nach Hause.
Eigentlich eine ganz banale Angelegenheit,die sich schriftlich hätte gut begründen lassen.
Ich bin dann unverrichteter Dinge wieder heimgefahren.
Geschrieben von: wolfskind am: 09.04.12, 18:58:24
ich bekam im rahmen meiner (sonst über mail laufenden) kommunikation
mit einer behörde, einen formalen brief mit rückschein zugestellt.
ich musste dafür zu einer post-stelle und dort unterschreiben.
dies war für mich nicht barrierefrei.
es scheint immer wieder ein problem zu sein,
dass mails als nicht "sicher" angesehen werden und daher dann
aus einem mail-verkehrt heraus dann ein brief zugestellt wird.
okay.
aber dann so ein einschreiben mit rückschein das mich dann belastet?
weil ich noch einen suchauftrag aufgeben muss,
weil nicht gefunden wird was für mich hinterlegt sein soll?