Zitat:
Die Gema hatte 2006 den Posten des Personaldirektors ohne jede Ausschreibung an einen Mann vergeben, der bis dahin die Personalabteilung des Unternehmens in München geleitet hatte. Dagegen klagte die Abteilungsleiterin der Personalabteilung in Berlin auf der Basis des damals neu erlassenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Die heute 47-Jährige fühlte sich bei der Beförderung übergangen, weil sie sich als gleichrangig qualifiziert ansah und zudem länger als der Konkurrent im Unternehmen gearbeitet hatte.
Als ein Indiz für die Diskriminierung ließ die Klägerin ein mathematisches Gutachten anfertigen. Dieses ergab eine Wahrscheinlichkeit von unter einem Prozent für die Annahme, dass bei der Gema aus reinem Zufall alle 16 Direktorenposten mit Männern besetzt sind, während der Frauenanteil im Unternehmen bei rund 85 Prozent liegt. Der Vorsitzende Richter Joachim Klueß sagte, die Klägerin habe damit den statistischen Nachweis erbracht, dass sie offenbar aufgrund einer Diskriminierung nicht befördert wurde. Außerdem seien bei der Gema auch in der zweiten Führungsebene mit Ausnahme einer einzigen Frau nur Männer anzutreffen.