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Geschrieben von: Bluna am: 22.03.09, 17:44:20
Mein Sohn ( Autist)leidet von Geburt an,an einer schweren seltenen Erkrankung,die ihn in seiner Leistungsfähigkeit deutlich einschränkt.Grund für uns,ihn an eine Schule für Körperbehinderte zu geben.Ich gehe davon aus,daß jeder Lehrer dort ,auch ohne gesetzliche Regelung,die Nachteile erkennen kann,die mein Sohn aus den ständigen Fehlzeiten, den Schmerzen und der körperlichen Erschöpfung hat und vertraue darauf, daß dies im Umgang mit ihm und in der Notengebung berücksichtigt wird. Ich bin mir nicht sicher,ob es für eine so vielschichtige Form ,wie der Autismus es ist, gelingen würde,eine Regelung zu finden, die dann auch allen entgegenkommt. Ich habe zwei autistische Kinder und beide sind in ihrer Art und den Problemen so verschieden,wie sie nur sein können.Mein jüngstes Kind hat LRS ,aber selbst bei einer so "einfachen" Sache, gibt es Probleme mit der Umsetzung von Regelungen zum Nachteilsausgleich.Viele Lehrer haben einfach Angst,daß wenn sie einen Nachteilsausgleich gewähren,ihnen gleich 20 andere Eltern auf die Pelle rücken, die so etwas auch für ihr Kind wollen.


Geschrieben von: akurei am: 22.03.09, 20:03:02
Es mag abgedroschen klingen, aber man versucht Kleinstteilchen in die fünfte Dimension zu schießen, eine Fachkraft sollte also diese vielschichtigen Erscheinungsformen zufriedenstellend abdecken können (evtl. u. Zuhilfnahme ausreichender Subvention).

Ich hoffe du meinst mit seltener, schweren Erkrankung nicht den Autismus selbst.


Geschrieben von: Bluna am: 23.03.09, 17:45:25
an akurei,
Von welchen Schulen reden wir?(was meinst du mit "Fachkräfte"?An der Schule meines Sohnes sind A gut vertreten(allein in seiner Klasse 3 A von 15 Schülern).Dort gibt es "Spezialisten" für Autismus-bzw.Menschen die sich etwas eingehender informiert haben,spezielle Orientierungshilfen für A und jede Menge Nachteilsausgleich.Der Schüler kann(wenn es ihm möglich ist) seine Interessen vertreten- oder die Eltern tun dies in Gesprächen mit den Lehrern.Das ist jetzt alles ein bischen idealisiert dargestellt,aber das Prinzip ist so.Alles Rechte ,die einem A von dieser Schule zugestanden werden.Ohne dementsprechende geetzl. Bestimmungen.Mein Sohn ist aber nicht an dieser Schule , weil er Autist ist,sondern weil er,aus einem anderen Grund ,einen normalen Schulalltag körperlich nicht durchstehen würde.Meine Tochter ist A und gesund.An ihrer Schule gibt es Nichts dergleichen.Es wäre sehr wünschenswert ,wenn die Zukunft so aussehen könnte,das Zugeständnisse,wie die Schule meines Sohnes sie macht,nicht von der Art der Schule abhängig wären,sondern vom Schüler.Momentan ist dies leider nicht so.

Deine Hoffnung ist begründet.Autismus ist für mich keine Krankheit.Da ich selbst einige autistische Züge habe,konnte ich lange nichts Besonderes an meinen Kindern entdecken.Bei uns hieß das "allgemeine Entwicklungsverzögerung".Wobei ich damit auch nicht einverstanden war,weil es keine Entwicklung nach Schema F gibt.Die tatsächliche Krankheit meines Sohnes ist eine körperliche, sehr schwere Systemerkrankung.


Geschrieben von: akurei am: 23.03.09, 18:33:57
Ich verstehe diesen Wechsel deiner Argumentationen im Gesamtkontext nicht.


Geschrieben von: Bluna am: 24.03.09, 10:49:50
Was genau meinst du?