Den folgenden Fall habe ich mir etwas im Kopf herumgehen lassen und finde ihn rechtssystematisch äußerst interessant für Belange der ESH:
Zitat:
Stadter hatte alles akribisch vermessen, und die Linien, die die Länge seiner Schuhe anzeigten, kreuzten eine weitere Linie: den Fußraum seines Volvo C70, und hier genau lag das Problem: Für das Auto seiner Träume waren seine Füße zu groß. Wenn er die Sportschuhe trug, konnte er seine Füße noch knapp vor das Pedal bugsieren; mit den größeren Schuhen nicht mehr.
[...]
Das wichtigste Beweismittel hatte Stadter im Gerichtshof geparkt, das Verdeck war offen, alles bereit. Zwei Volvo-Anwälte waren zur Verhandlung gekommen, der Autohändler und Stadter mit seiner Schautafel. Man ging an die frische Luft, zum Beweismittel. Die Herren umstanden den Wagen, beugten sich in den Fußraum, während Stadter demonstrierte, wie er dauernd hängenblieb.
Und tatsächlich: Der Richter nickte. Ein Fahrzeug müsse nicht nur mit Freizeitschuhen, sondern auch mit Büroschuhen bedienbar sein. Vielleicht hätte Stadter den Wagen in diesem Moment zurückgeben können, und die Sache hätte endlich ein Ende gehabt; aber so tickt ein Uwe Stadter nicht. Er wollte recht haben.
Am Ende holte er einen Vergleich heraus, der ihm das Gefühl gab, gewonnen zu haben: 1676,25 Euro für das ganze Ungemach.
Quelle
Interessant finde ich den Fall aus mehreren Gründen.
Einmal zeigt er wieder einmal, daß es trotz oft gemachter gegenteiliger Behauptungen nicht erforderlich ist eine Normabweichung als Krankheit zu definieren, um gewissermaßen ein Recht auf Barrierefreiheit zu haben. Hier war die Barriere ein zu klein ausgelegter Fußraum dieses Autos. Wieviel % der Bevölkerung haben diese Schuhgröße? Weiß jemand wo man das herausfinden kann?
Andererseits ist es interessant sich mal anzuschauen, was es für ähnliche Fälle in dieser Richtung schon früher gab. Autisten sind auch Bürger, daher sollten ihre Belange ebenso durchzusetzen sein oder sind es vielleicht nicht gerade
weil Autismus noch als Krankheit betrachtet wird und definitionsgemäße Kranke hier rechtlich diskriminiert würden. Das zu klären dürfte hoch interessant sein. Kennt jemand vo euch vergleichbare Fälle, in denen es zu einem Urteil gekommen war? Wenn ja würde mich das Aktenzeichen interessieren.
Desweiteren könnte das ein weiteres Mittel sein um Enthinderung rechtlich systematisch zu erzwingen.