Sieht doch so aus, als hätte der Anwalt seine Pflicht nicht getan. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun.
Anwalt hat als "Organ der Rechtspflege" seine Pflichten verletzt (sehe ich auch so)
Diskriminierung erfolgt aber durch Gericht, das PKH wegen mangelnder Erfolgsaussichten ablehnt.
Begründung des Gerichts:
Anwalt darf Mandat niederlegen (wichtiger Grund Nichtzahlung des Honorars) und Mandant (der aufgrund seiner Behinderung im fraglichen Zeitraum nicht mal in der Lage war, seinen Alltag zu organisieren) hätte ja innerhalb der 4-5 Tage einen anderen Anwalt suchen und beauftragen können.
Diskriminierung deshalb, weil die Justiz als Verwaltung spätestens nach Mitteilung über Art und Umfang der Behinderung dem Autisten einen barrierefreien Zugang hätte ermöglichen müssen.
Ich vermute mal, das jeder Aspi schon die Erfahrung gemacht hat, in bestimmten sozialen Situationen nicht angemessen reagieren zu können.
Ich war nicht in der Lage einen (nein dutzende ???!) Anwälte zu kontaktieren(aufzusuchen) oder persönlich eine Rechtsantragstelle aufzusuchen und die ganze Sache anders zu regeln.
Ein Fax an das Landgicht wird ja als unzulässige Eingabe verworfen.
Diskriminierung durch geswetzliche Regelung Anwaltszwang deshalb weil Verstoß gegen "Barrierefreiheit" und Gleichbehandlungsgrundsatz.
Autist ode NA kann (und darf) im Verfahren vor einem Amtsgericht diesem schriftlich seine attestierte behinderungsbedingte Verhandlungsunfähigkeit mitteilen -> Gericht setzt Verfahren deshalb aus bzw. ruft Familiengericht zur Fragestellung ob rechtliche Betreuung notwendig zur Hilfe.
Familiengericht stellt fest, rechtliche Betreuung nicht notwendig, aber anwaltliche Unterstützung. Deshalb hat Prozessgericht die Wahl das Verfahren ruhen zu lassen oder "unabhängig von der Gewährung einer PKH" einen Prozesspfleger zu bestellen.
Aber:
Autist oder NA kann zwar (unzulässigerweise) im Verfahren vor einem Landgericht diesem schriftlich seine attestierte Verhandlungsunfähigkeit mitteilen
NA kann in der Regel Anwalt beauftragen , da die behinderungsbedingten Einschränkungen von Autisten nicht bestehen.
-> Langericht weist Mitteilung als unzulässig ohne weitere Prüfung zurück und verwehrt dem Autisten einen barrierefreien Zugang zum Landgericht. Es erlässt Versäumnisurteil und im Verfahren gegen Anwalt (Schadensersatz) verweist es einmal auf die anwaltlichen Pflichten des Exanwalts und lehnt gleichzeitig PKH für Schadensersatzansprüche gegen diesen ab, da dieser Anwalt keine Pflichten verletzt haben soll. Prüfung und Beiziehung der Prozessunterlagen erfolgte nicht.