Der Artikel ist fachlich nicht gerade exakt.
Zitat:
... sprach das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei - und er wurde in die Psychiatrie eingewiesen.
Mollath wurde freigesprochen und als unschuldig erkannt, nicht als schuldunfähig, bzw. das Verfahren wurde eingestellt.
Dann ist aber die Rede von 'Maßregelvollzug'. Maßregelvollzug gibt es für verurteilte schuldige (oder schuldunfähige) Straftäter, die wegen einer Krankheit ins Krankenhaus müssen. Das ist also Strafvollzug in einem Krankenhaus.
Mollath wurde freigesprochen, war also offiziell unschuldig, aber dann aus Sicherheitsgründen in die Psychiatrie eingesperrt. Besser wäre es gewesen, wenn er verurteilt worden wäre und dann einige Monate normal in einer JVA gesessen hätte. Stattdessen saß er jahrelang in einer Psychiatrie, ohne konkrete Aussicht auf Freilassung. Wenn er nicht derartig unterstützt worden wäre, säße er vielleicht für immer in der Psychiatrie.
Es könnte sein, daß er in dem neuen Verfahren schuldig gesprochen wird. Es könnte sogar sein, daß er zu einer Haftstrafe verurteilt wird. Die Krönung wäre (unwahrscheinlich), wenn er noch ins Gefängnis soll, weil er ja nicht im Maßregelvollzug war.
Das Problem im Falle Mollath ist, daß da jemand in die Psychiatrie weggesperrt wurde, ohne sich verteidigen zu können. Die Anträge von Mollath wurde nicht richtig weitergeleitet und nicht richtig bearbeitet. So 'Das ist ein psychisch kranker Spinner, der ist nicht ernst zu nehmen.'. Dabei hatte Mollath die Wahrheit gesagt, bzw. geschrieben. Das kann evtl. jeden treffen, der als psychisch krank gilt und unbequem wird.