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Autor Nachricht
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Ich gratuliere dem verantwortlichen Sachbearbeiter zu seiner Entscheidung.
Zitat:
Weiter soll ein Online-Forum für Erwachsene mit Asperger-Syndrom ins Leben gerufen werden. Diese Idee stammt aus einer angeleiteten Gruppe. Die Erwachsenen mit Asperger-Syndrom treffen sich regelmäßig und tauschen sich aus.

Diese Gruppe ist das Sorgenkind des Vereins. Während sie anfangs als Selbsthilfegruppe anerkannt und so von einer Krankenkasse finanziert wurde, wurde ihr dieser Status aberkannt, da die Gruppe von Dr. Dipl. Psych. Monika Lang, Mitglied des Fachbeirates von Autismus Mittelhessen, angeleitet wird. Die Anleitung bezieht sich laut Pressemitteilung des Regionalverbandes auf die Organisation regelmäßig stattfindender Treffen und der Gesprächsanleitung. »Diese ›Fremd»-Organisation durch Dr. Lang ist für die Betroffenen von großer Bedeutung. Sie können nicht gut Termine miteinander koordinieren und finden dann beim Treffen von sich aus nur schwer ins Gespräch. Das liegt in der Natur der Sache. Wir bedauern sehr, dass die Finanzierung durch die Krankenkasse nicht mehr gewährleistet ist«, erklärte Vorsitzender Becker.

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
03.04.12, 19:51:59
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Aku
(Standard)

geändert von: Aku - 03.04.12, 20:53:22

Wurde der Status als Selbsthilfegruppe aberkannt, da es sich dabei, sofern ich das richtig verstanden habe, aufgrund der "Betreuung durch Fremde" nicht länger um eine Selbsthilfegruppe gehandelt hat? Was ist hier geregelt?

Das Selbsthilfegruppen von der Krankenkasse bzw. von sonstigen Trägern bezuschusst bzw. finanziert werden, wusste ich nicht.
03.04.12, 20:51:25
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Die Förderung wurde aberkannt. "Selbsthilfegruppe" kann sich jeder nennen.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
03.04.12, 21:18:21
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Aku
(Standard)

geändert von: Aku - 04.04.12, 00:06:48

Danke für die Klarstellung. In dem Fall beziehe ich meine Frage wohl eher auf die Selbsthilfeförderung (und demnach die Anerkennung als die Art "Selbsthilfegruppe", die lt. Gesetz gefördert werden kann und darf) von Seiten der Krankenkasse und sonstiger öffentlicher Institutionen.

Sprich also

Wurde der Status als Selbsthilfegruppe aberkannt, da es sich dabei, sofern ich das richtig verstanden habe, aufgrund der "Betreuung durch Fremde" nicht länger um eine förderfähige (sofern der Begriff nicht passt, bitte korrigieren) Selbsthilfegruppe gehandelt hat oder gab es u.U. andere Gründe? Was ist hier, im Bezug auf die Förderung von fremdbestimmten Selbsthilfegruppen, geregelt?
04.04.12, 00:02:08
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drvaust
(stillgelegt)

Ich weiß von mindestens einer SHG die moderiert wird und trotzdem gefördert wird.
Ich vermute, daß das Problem in diesem Fall darin liegt, daß die Gruppe von Dr. Lang nicht nur moderiert wird (neutrale Koordinierung und Förderung der Gespräche), sondern daß die Treffen von Dr. Lang gestaltet werden (gezielte Beeinflussung). Evtl. rechnet Dr. Lang diese Treffen sogar als Therapie bei den Krankenkassen ab, das ist ein Forschungsprojekt, sie ist dafür angestellt o.ä.. Ein Dr. Dipl. Psych. als Moderator scheint nicht eine neutrale Moderation, es könnte zwar Zufall sein, aber das wirkt wie eine fachliche Tätigkeit.
Wir hatten am Anfang unserer SHG auch einen 'Ingangsetzer', der uns organisatorisch half und die Grundlagen einer SHG beibrachte. Aber das war ein ehrenamtlicher Helfer (Rentner), der sich fachlich strikt heraushielt. Nach der Startphase hatten wir uns von ihm verabschiedet und brauchen seitdem keinen Moderator.
Zitat:
... »Diese ›Fremd»-Organisation ... ist für die Betroffenen von großer Bedeutung. Sie können nicht gut Termine miteinander koordinieren und finden dann beim Treffen von sich aus nur schwer ins Gespräch. Das liegt in der Natur der Sache.
Die sollten mal überlegen, warum das so ist.
Vielleicht ist diese NA-Person, die evtl. noch bestimmte Ziele verfolgt, die Gesprächshemmung. Unter Autisten wird etwas anders gesprochen als unter NA, da stört es, wenn NA berücksichtigt werden müssen.
Warum gibt es Probleme, die Termine zu koordinieren? Wir treffen uns immer an bestimmten Tagen, die Daten stehen bis Ende 2013 fest, das gibt eine feste Ordnung.

Die Förderung von SHG ist nicht einheitlich geregelt und es wird, auf Antrag, einzeln entschieden. Grundsätzlich werden SHG von den Krankenkassen als vorbeugende und begleitende Maßnahmen gefördert, die evtl. andere Kosten sparen. Meistens gibt es auch staatliche und/oder kommunale Förderung.
Teilweise ist das problematisch. Z.B. bei uns muß die Förderung bis Ende Oktober für das folgende Jahr beantragt sein, entschieden wird aber erst Ende Mai, ob es überhaupt etwas gibt.
04.04.12, 08:16:21
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)

Ich erhielt die Auskunft, dass Internetforen als Selbsthilfegruppe von Krankenkassen nicht förderfähig seien, da bei einer Selbsthilfegruppe eine physische Versammlung von Menschen an einem bestimmten Ort und in bestimmten Räumen erforderlich sei.
Auf mein Argument, dass diese Anforderung für Autisten nicht barrierefrei sei, sah man sich für eine individuelle Lösung außer Stande, weil die Vorschriften nunmal so seien.

Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12).
Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es denn allen, die im Hause sind. (Markus 4.21) (Lukas 8.16)
04.04.12, 11:02:48
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Ich denke diese Argumente angeblicher Notwendigkeit sind vor allem vorgeschoben vom Elternverband.

Wie kann ein NA neutral in einer Autisten-SHG moderieren? Wird er nicht immer das bevorzugen, was ihm ähnlicher ist?

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
04.04.12, 12:30:36
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diskordianer
(Standard)

das man die Selbsthilfe darüber definiert, das sie sich unabhängig selbst organisiert, ist meiner Meinung nach ein guter Ansatz. Das Problem besthet da eher in der Deklaration der Leitung, wenn man einen NA als Leiter einer Selbsthilfegruppe für Autisten deklariert, ist das klar das man das dann nicht mer als SHG wertet. Wenn man einen NA als Dienstleister für die SHG deklariert (Organisation, techniche Abwiklung) besthet da kein Problem mer. Natürlich ist es eventuell für den NA nicht schön, wenn er nicht mer vor oder über den Autisten steht, sondern nur ein einfacher Dienstleister für mündige Menschen darstellt. Ich finde das man in der Selbsthilfe mehr auf ausenstehnde Dienstleister bauen sollte, aber unter der Bedingung das die Autisten bestimmen welche Dienstleistung sie wünschen und benötigen.

der Diskordianer
05.04.12, 11:20:47
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frontdoor
(Standard)

Ich finde die Entscheidung auch richtig.Wenn die Leute sich nicht mal selber organisieren können taugt das ganze ohnehin nichts.Außerdem wird so nur Vorurteilen vorschub geleistet.("unselbstständig","müssen betreut und angeleitet werden" etc).
Ich habe auch den Eindruck daß der Elternverband diese "SHG" wohl als eine Art Therapiegruppe sieht in der sie über diese Psychologin Einfluss nehmen wollen.
06.04.12, 02:15:08
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