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Autor Nachricht
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Hat jemand beides? Welche Erfahrungen gibt es damit? Gab es bei jemandem Probleme mit der Fahrerlaubnis, weil die Begründung im Antrag zur Erlangung von Merkzeichen G Zweifel an der Fahrtüchtigkeit begründen könnte?

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
05.04.09, 15:29:38
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Bluna
(stillgelegt)

an 55555:Danke, :)
ich bin gespannt,was für Reaktionen kommen.

[Gesperrt wegen mutmaßlicher übler Nachrede im Forum, die auf Widerspruch auch noch [url="topic.php?id=3174"] bekräftigt[/url] wurde. In diesem Forum kann kein Raum für mutmaßliche Straftaten sein. Daher erfolgt die Sperrung bis versichert wird, daß die gemachte Behauptung und üble Nachrede allgemein im Forum künftig unterlassen werden wird oder dem Admin per Email bewiesen wird, daß die gemachte Aussage richtig war, mfg [55555]]
05.04.09, 15:39:19
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Egokrates
(Standard)

Also ich habe zwar noch keinen Führerschein, aber Antrag auf Fahrerlaubnis wurde nicht abgelehnt, auch wenn ich das Merkzeichen G habe. Wenn ich mich recht entsinne, dann war ohnehin nichts anzugeben, ob ich ein solches Merkzeichen habe. Also in der Hinsicht bisher kein behördliches Problem.
02.01.10, 21:07:09
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drvaust
(stillgelegt)

Ich habe inzwischen beides. Den Führerschein schon lange und seit kurzem auch das Merkzeichen G.
Da gab es keine Probleme.
Aus der Erklärung zum Merkzeichen G geht nicht direkt hervor, daß das Merkzeichen G der Fahrtüchtigkeit wiederspricht.
Außerdem hat man mit dem Merkzeichen G Anspruch auf Kraftfahrzeug-Steuer-Ermäßigung.

02.01.10, 21:45:36
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Egokrates
(Standard)

Durchaus wäre da das Argument der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung und unter bestimmten Bedingungen auch Parkerlaubnis für Behindertenparkblätze mit G aber in der Regel mit aG, also außergewöhnliche Gehbehinderung. Aber rein theoretisch hätte ich es bei der Sache mit Autismus für möglich, wenn auch äußerst unwahrscheinlich, gehalten, dass die Behörden sagen, dass der Autist wegen psychischen Defiziten nicht fahrtauglich sei.
02.01.10, 22:18:41
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haggard
(Autistenbereich)

weswegen unwahrscheinlich?
03.01.10, 00:57:31
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drvaust
(stillgelegt)

Zitat von Egokrates:
... dass der Autist wegen psychischen Defiziten nicht fahrtauglich sei.
Wieso daß?
Ich bin zwar tatsächlich nur eingeschränkt fahrtauglich, aber nicht offiziell, nicht amtlich.
In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, meist nach einer MPU.
Aber was hat das mit Autismus zu tun?
Die Kraftfahrzeug-Steuer-Ermäßigung gibt es eindeutig auch bei den Merkzeichen G und H, also hilflos.
Kraftfahrzeug-Steuer muß nur jemand bezahlen, auf den ein Kraftfahrzeug zugelassen ist, und das geht nur mit Fahrerlaubnis.
03.01.10, 04:42:07
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Egokrates
(Standard)

Ich meine das nicht so, dass das meine Meinung ist, sondern eine für mich rein hypothetische Ahnung, dass eine Behörde rumspinnt und keine Fahrerlaubnis geben würde wegen Autismus und unwahrscheinlich deswegen, weil ich vom Gefühl her nicht glaubte, dass sie sowas machen, nicht, dass ich ihnen sowas nicht zu traue...
03.01.10, 18:00:26
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Primel
(Autistenbereich)

geändert von: Primel - 03.01.10, 21:32:07

Ich habe Merkzeichen G, H, B und Fahrerlaubnis. 2006 fragte eine Person von einem Amt bei meiner Ärztin nach als ich mich in einer Klinik befand ob mir die Fahrerlaubnis entzogen werden solle (allerdings wegen Medikamenteneinnahme nicht wegen Merkzeichen). Die Ärztin sagte, dass die Fahrerlaubnis im Moment nicht entzogen werden solle und sie später nachfragen sollten. Das geschah bis jetzt noch nicht.
Ich fahre allerdings kein Auto und meine Ärztin wusste das. Ich werde vermutlich auch kein Auto mehr fahren weil es für mich nur Stress und Chaos bedeutet.
03.01.10, 21:31:04
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