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PvdL
(Φιλίππος Φιλύρινος)

geändert von: PvdL - 23.04.12, 19:20:25

Urteil: Firmen müssen abgelehnten Bewerbern keine Gründe nennen

Zitat:
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, abgelehnten Stellenbewerbern Gründe zu nennen. Das hat der EuGH entschieden. Die Richter urteilten aber auch, dass die Verweigerung dieser Information als Indiz für eine Diskriminierung gewertet werden könne. Geklagt hatte eine Frau aus Bayern.

Ich habe ein autistisches Begabungsprofil.
Mein Spezialinteresse ist Linguistik.
Ich bin Germanist, Linguist und Anglist.
Und leider bin ich zur Zeit arbeitslos.
23.04.12, 19:19:22
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Die Firmen müssen beweisen, daß nicht diskriminiert wurde.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
23.04.12, 19:27:29
Link
PvdL
(Φιλίππος Φιλύρινος)

Wenn als "Beweis" schon genügt, daß die Personalabteilung darstellt, daß der abgelehnte Bewerber über- oder unterqualifiziert gewesen sei, wozu die Stellenbeschreibung nötigenfalls entsprechend (zugunsten des erfolgreichen Bewerbers) konkretisiert werden kann, dann ist es für eine Personalabteilung wohl eher eine Formsache, einen solchen "Beweis" zu erbringen.

Ich habe ein autistisches Begabungsprofil.
Mein Spezialinteresse ist Linguistik.
Ich bin Germanist, Linguist und Anglist.
Und leider bin ich zur Zeit arbeitslos.
23.04.12, 19:40:01
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wolfskind
(stillgelegt)

ich hörte von einem fall
wo ein arzt seinen vertrag nicht verlängert bekam
und statt ihm wurde ein jüngerer eingestellt.
der mann gab eine alters-diskrimierung an
und bekam recht. er bekommt jetzt schadensersatz.

"Freilich ist die Welt voller Fährnisse und düsterer Orte; doch noch immer ist viel Schönes lebendig, und wenn auch die Liebe in allen Landen nun mit Leid vermengt ist, wird sie deshalb vielleicht um so größer."
"Derjenige, der etwas zerbricht, um herauszufinden, was es ist, hat den Pfad der Weisheit verlassen."

(Herr der Ringe)
23.04.12, 19:47:31
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drvaust
(stillgelegt)

Zitat von 55555:
Die Firmen müssen beweisen, daß nicht diskriminiert wurde.
Aber erst, wenn begründet dagegen geklagt, bzw. Anzeige erstattet, wurde.
Also wenn jemand klagt, daß er abgelehnt wurde, z.B. weil er Autist ist, obwohl er genauso gut geeignet ist, und diese Klage vom Gericht verhandelt wird, muß der Betrieb das Gegenteil beweisen. Es ist schwer, ohne Unterstützung oder genügend Geld, gegen eine solche Ablehnung zu klagen, meistens entscheiden die Gerichte dann aber zugunsten der Abgelehnten. (Der Betrieb zahlt und stellt trotzdem nicht ein.)

23.04.12, 19:54:26
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