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Autor Nachricht
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Die Fragen zu "Menschen mit Behinderungen [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff]" macht für mich nur Sinn, wenn man es auf sich selbst bezieht, da Behinderungen für einzelne Gruppen ja ziemlich unterschiedlich ausfallen und so eigentlich pauschal keine sinnvolle Antwort möglich wäre. Man kann "Menschen mit Behinderung [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff]" allerdings auch so verstehen, daß damit nicht alle gemeint sind, sondern einige.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
20.12.09, 22:34:35
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[55555]
(Administrator)

Habe im Beitrag von Primel den Dateianhang auch als .rtf eingebunden, diesen Dateityp kann man in fast allen Texteditoren öffnen und auch bearbeiten.
20.12.09, 22:50:32
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Primel
(Autistenbereich)

Zitat:
5. SONSTIGE BEMERKUNGEN Möchten Sie noch etwas anmerken, das in diesem Fragebogen nicht zur Sprache kam?

Dies halte ich für sehr wichtig. Besonders da Schwierigkeiten beim Verstehen/Ausfüllen des Fragebogens bestehen und es verschiedene Interpretationsmöglichkeiten der Fragestellungen gibt.

Meine vorläufigen Bemerkungen: (vorläufig weil mir momentan wegen Übermüdung/mangelnder Konzentration wenig einfällt)

Beiträge zur Barrierefreiheit/Chancengleichheit wären z.B.:
- Eindeutige Formulierung des Fragebogens
- Möglichkeit den Fragebogen wie in der englisch-sprachigen Version auszufüllen. Allerdings übersetzt in alle Sprachen der EU.
- Fragebogen auch in "leichter Sprache". (Diesen Begriff fand ich auf der Seite des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung. Ich vermute dass er "leicht verständliche Sprache" bedeuten soll. In der "leichten Sprache" wird der Online-Fragebogen dort allerdings nicht erwähnt.)
- Verbesserung des Kindergarten-/Schulsystems (Integrationsgruppen/-klassen statt Sonderkindergärten/-schulen, weniger Kinder/Schüler pro Gruppe/Klasse)
- zwar erwähnt aber meines Erachtens sehr wichtig: Schließung von Heimen für behinderte Menschen.
Dazu hörte ich einmal dass in Schweden viel weniger behinderte Menschen in Heimen leben als in Deutschland. Auch soll die schulische Integration dort besser sein. Ob die Aussagen wahr sind habe ich noch nicht überprüft. Ich weiß auch nicht ob ich es in nächster Zeit schaffe.
Mit Heimen/geschlossenen Stationen habe ich selbst schlechte Erfahrungen gemacht weswegen es mir besonders wichtig ist.
- Vermeidung von Abschiebung behinderter Menschen in psychiatrische Kliniken / Zwangsmedikation mit negativen Folgen. Es gibt in einigen Psychiatrien Stationen nur für behinderte Menschen. Dort kommen auch geistig Behinderte hin solange z.B. die Eltern in Urlaub fahren. Natürlich bekommen die Behinderten dort Medizin/Sedativa.
- Bessere Ausbildung von Ärzten über Autismus. Z.B. begegneten mir Neurologen/Psychiater welche sagten, dass alle Autisten nicht sprechen oder dass sie noch nie etwas von einem Asperger-Syndrom gehört/gelesen hätten.


20.12.09, 23:49:10
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

In der Anlage habe ich einen Entwurf eines Leitfadens zur Beantwortung angefügt. Verberrert, ergänzt, aber die Zeit drängt etwas, weil bisher andere Sachen erledigt werden müßten und dies daher aufgeschoben wurde. In einigen Tagen soll ein hinweisender Newsletter mit Ausfüllanmerkungen rausgehen.
Dateianhang:

 2009-11-30_questionnaireDE[1]-ESH1.rtf (156.53 KByte | 416 mal heruntergeladen | 63.59 MByte Traffic)


Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
21.12.09, 13:53:51
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Gast
(Gastzugang)

Nach dem ersten Lesen fiel mir auf, dass eingangs des Leitfadens von Bürgern gesprochen wird und diese Bezeichnung auch in die Forumsbemerkungen übernommen wurde.
Folgende rechtliche Information zum Überdenken:

Einwohner und Bürger
Die Gemeinde kennt den Einwohner, den Bürger und den Forensen. Der Einwohner ist jeder mit Wohnsitz in der Gemeinde. So gehören auch Kinder, Zweitwohnungsinhaber, Asylbewerber, ggf. Strafgefangene etc. zu den Einwohnern. Bürger sind dagegen nur diejenigen Personen, die das aktive Wahlrecht in der Kommune ausüben dürfen.

Einwohner sind verpflichtet, die öffentlichen Einrichtungen (hier gemeint: das öffentliche Straßen-, Wasser- und Stromnetz) zu benutzen (sog. Anschluss- und Benutzungszwang). Gleichzeitig dürfen sie daraus ihren Nutzen ziehen. Die Einwohner sind verpflichtet, die Gemeindelasten zu tragen. Daher werden Kommunalabgaben erhoben, wie z.B. die Grundsteuer. Die Mitwirkung der Einwohner ist beschränkt. Die einzelnen Regelungen dazu finden sich in der jeweiligen Gemeindeordnung.

Bürger sind dagegen sämtliche deutschen (oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedsstaates) Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet (in einigen Bundesländern: 16) haben und mindestens drei Monate in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Den Bürger treffen die gleichen Rechte und Pflichten wie den Einwohner. Allein in seinen Mitwirkungsrechten stehen dem Bürger zusätzlich das Wahlrecht und die Wählbarkeit in den Rat und/oder Kreistag zu; er kann an Bürgerbegehren und am Bürgerentscheid mitwirken. Ihn trifft aber ggf. auch die Pflicht, ein Ehrenamt anzutreten.

Forthebeautyoftheearth

24.12.09, 22:59:08
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Primel
(Autistenbereich)

Ich vermute du meinst diesen Textteil:
Zitat:
Eine der größten benachteiligten Gruppen in der EU sind die etwa 50 Millionen Menschen mit Behinderungen [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff]. Die Europäische Kommission erarbeitet zurzeit eine neue Strategie für die Jahre 2010 bis 2020, um die Lage dieser Bürger/Innen zu verbessern.

Wenn da Bürger steht beziehen sich dann alle Fragen auf erwachsene, wahlberechtigte Menschen?
Wie sollen dann z.B. diese Punkte beantwortet werden?
• keine Chancengleichheit im Bildungswesen
• Ausbildungsangebote für Arbeitsuchende mit Behinderungen
• verstärkter Personal- und Mitteleinsatz, um Schüler und Studierende mit Behinderungen in allgemeinbildende Schulen und Hochschulen zu integrieren
• vereinfachter Übergang von Sonderschulen auf Regelschulen für Schüler mit Behinderungen
• Fortbildung für Lehrer zur Schaffung geeigneter Verhältnisse für Schüler mit Behinderungen

Jetzt verstehe ich den Fragebogen noch weniger als vorher.



25.12.09, 00:11:59
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haggard
(Autistenbereich)

bürger = einwohner = mensch
sonst werde ich konfus.
außerdem wird wahrscheinlich auch nicht erforscht werden, ob menschen oder nicht-menschen diesen fragebogen ausfüllen (außer vielleicht die echtheit der angaben bzgl. organisationen welcher form auch immer). spekulation.
25.12.09, 02:31:16
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drvaust
(stillgelegt)

Das sehe ich etwas anders.
Nur Menschen können Einwohner und Bürger sein. Also sind alle Einwohner und Bürger Menschen.
Einwohner sind die Menschen, die in einem Herrschafts-/Verwaltungsbereich wohnen. Also können auch Fremde Einwohner sein.
Bürger sind alle Mitglieder eines Herrschaftsbereiches, z.B. Staat, Stadt o.ä., die volle Bürgerrechte (und Pflichten) haben (z.B. Staatsbürger).
Bürger müssen nicht unbedingt Einwohner sein, können auch im Ausland leben.
Kinder von Bürgern haben zwar noch nicht die vollen Bürgerrechte, man kann sie aber als Nachwuchsbürger sehen.
Bürger können auch behindert sein, das spielt keine Rolle. Z.B. sind auch alle Behinderten wahlberechtigt.

Ich gehe davon aus, daß dieser Fragebogen nur an Bürger von EU-Staaten gerichtet ist, vielleicht auch an deren Kinder.

(Schwer zu formulieren, dieser Sachverhalt, hoffentlich verständlich.)
25.12.09, 05:05:45
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Primel
(Autistenbereich)

Ich hätte Personen statt Menschen schreiben müssen. Eigentlich ist es logisch, dass sich der Fragebogen an Menschen/Personen richtet. Ich schrieb nur Menschen dahinter weil mir kein besseres Wort einfiel.
Die Unterscheidung zwischen Bürgern und Einwohnern finde ich allerdings kompliziert.
Ist bei der Beantwortung des Fragebogens die Unterscheidung zwischen Bürgern und Einwohnern wichtig?
Zitat:
Nach dem ersten Lesen fiel mir auf, dass eingangs des Leitfadens von Bürgern gesprochen wird und diese Bezeichnung auch in die Forumsbemerkungen übernommen wurde. Folgende rechtliche Information zum Überdenken

Muss die ganze Beantwortung jetzt neu überdacht werden und müssen die Fragen jetzt anders beantwortet werden weil zwischen Bürgern und Einwohnern unterschieden werden muss und sich der Fragebogen an Bürger richtet?
Zitat:
bürger = einwohner = mensch

Für mich war das bisher auch so. Die Unterscheidung zwischen Bürgern und Einwohnern macht mich durcheinander.


Zitat:
Ich gehe davon aus, daß dieser Fragebogen nur an Bürger von EU-Staaten gerichtet ist, vielleicht auch an deren Kinder.

An deren Kinder kann der Fragebogen nicht gerichtet sein wenn Bürger Personen über 16/18 Jahre alt und wahlberechtigt sind. Siehe:
Zitat:
Bürger sind dagegen nur diejenigen Personen, die das aktive Wahlrecht in der Kommune ausüben dürfen.

Zitat:
Bürger sind dagegen sämtliche deutschen (oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedsstaates) Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet (in einigen Bundesländern: 16) haben und mindestens drei Monate in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.

Deswegen weiß ich jetzt nicht wie die Schule/Bildung betreffenden Fragen beantwortet werden sollen wenn Bürger Erwachsene sind und die Schule meistens von Kindern besucht wird.

Laut Definitionen bin ich sowohl Bürger als auch Einwohner. Kann man das gleichzeitig sein oder schließt eines das andere aus?
Ich verstehe nicht inwiefern die Unterscheidung für die Beantwortung des Fragebogens relevant ist.


25.12.09, 14:04:44
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Ich denke nicht, daß das wichtig ist, die EU übersetzt solche Texte am Fließband, die Quelität ist dabei oft nicht optimal.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
25.12.09, 14:09:32
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Gast
(Gastzugang)

Die Definition von Einwohner und Bürger ist in Deutschland geltendes Verwaltungsrecht.
Es kann es sein, dass im Entwerferland des Fragebogens keine Unterscheidung zwischen Einwohner und Bürger gemacht wird und die Verschiedenheit der Rechtsauffassungen in den EU-Ländern den Übersetzern nicht bekannt war.
Ich würde zum Bogen einfach eine Zusatzbemerkung machen, dass die zu erarbeitenden Rechte und Verpflichtungen gleichermaßen für Einwohner und Bürger gelten sollen (so werden auch Jugendliche und generell Menschen ohne Bürgerrechte in den Kreis einbezogen) und ihn wie beabsichtigt ausfüllen.

Forthebeautyoftheearth
26.12.09, 02:07:58
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drvaust
(stillgelegt)

In allen EU-Staaten wird zwischen Bürgern und 'nur Einwohnern' unterschieden.
Auch in der EU-Verwaltung selber, EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger.
Diese Unterscheidung gilt fast weltweit.
In anderen Staaten ist das manchmal ausgeprägter,
da dürfen nur Bürger Immobilien und Firmen besitzen.

Normalerweise werden Kinder und Ehepartner von Bürgern,
in speziellen Bereichen, z.B. Schule bei Kindern,
stellvertretend wie Bürger behandelt.
26.12.09, 07:58:25
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