Zitat:
Wenn sich einer an die Gruppe wendet, werden die Betreffenden bis zur endgültigen Schlichtung für alle anderen Bereiche gesperrt, damit soll verhindert werden, dass durch ein mögliches Missverständnis sich ein Streit durch verschiedene threads zieht.
So sollte nicht verfahren werden. Es scheint, als müßte kein konkreter Verdacht bestehen. Es sollte mindestens noch ein aussenstehender User hinzugezogen werden, z.B. der Parlamentspräsident oder notfalls ein anderer Parlamentarier, vorausgesetzt, die Parlamentarier vertreten die Userschaft. Noch besser wäre eine im Vorfeld als neutraler Beobachter ausgewählte Person.
allgemein:
Im Vorfeld gibt es natürlich Threadhinweise, danach PN von dem Schlichtungsteam,
aus den Arbeitshinweisen:
3. Jeder Schlichter kann eigenständig PN, wenn sie als Hinweis zu verstehen sind verschicken, Aufforderungen zur Schlichtung aber nur nach Absprache mit einem weiteren Schlichter.
Damit soll verhindert werden, dass ein Schlichter eine Situation falsch einschätzt.
Als Schlichter arbeiten zurzeit connySL, feder, zoccoly, die nur gemeinsam agieren können, damit sollen willkürliche Entscheidungen nach Möglichkeit ausgeschlossen werden.
Wäre unter diesen Voraussetzungen aus deiner Sicht eine externe Kontrolle notwendig?
Zu dem Besprechungsraum haben auch [drvaust] und [55555] zutritt.
Konstruierte Beispiele:
1. Schlichter erhält PN von A anscheinend Konflikt mit B
2. Veröffentlichung der PN in der Besenkammer
3. B erhält PN mit der Aufforderung zur Schlichtung
Variante I B ist mit der Schlichtung einverstanden
4. beide werden gesperrt
5. zwei oder drei Schlichter beraten sich in der Besenkammer
6. ein Schlichter übernimmt im Schlichtungsraum die Schlichtung
7. die Schlichtung ist erfolgreich, beide werden sofort frei geschaltet
8. während der Schlichtung lehnt A oder B eine weitere Schlichtung ab (bei Ablehnung Sperrung und der andere wird frei geschaltet, nach einer Woche treffen sich alle wieder zur Schlichtung)
Variante II B ist nicht mit der Schlichtung einverstanden und möchte es per PN mit A klären
9. A wird per PN gefragt, ob auch eine Lösung per PN mit B für ihn denkbar ist
10. bei Ablehnung erhalten A und B eine Frist von zwei Tagen um einzulenken
11. nach Fristablauf Anfrage der Schlichter bei A, ob ein Einlenken stattfand
12. beim Scheitern Schlichtung
Zitat:
Ist einer der Beteiligten nicht zur Schlichtung bereit, geht die Aufforderung an [55555], ihn für eine Woche zu sperren.
Variante III B ist nicht zur Schlichtung bereit
13. B wird für eine Woche gesperrt (einwöchige Sperrungen erfolgen nur mit Absprache der Mods.)
14. nach Ablauf erfolgt erst die Schlichtung
Das ist die Variante, bei der uns ein User signalisiert, dass er an keiner Lösung des Konflikts weder per PN, noch durch Einlenken, noch durch Schlichtung bereit ist.
Zitat:
Wenn aus Sicht der Partei kein Grund zu einer Schlichtung besteht und dies aufrichtig ist, oder die Partei wie oben gegenstandlos in das Verfahren hineingezogen wurde, ist dieser Punkt nicht die richtige Lösung, sondern ein Mundtotmachen.
Das ist ein Sonderfall, den wir bisher nicht berücksichtigt haben und dafür eine gemeinsame Lösung finden müssen
Zitat:
In einem gesonderten Gruppenraum einigt sich die Schlichtungsstelle über ein gemeinsames Vorgehen, zwei Schlichter sind ausreichend, bei Anwesenheit von drei und Meinungsverschiedenheit richtet man sich nach der Mehrheit.
Da wir bereits eine Schlichtung vorbereitet haben, PN verschickt wurden, die Besprechung erfolgte und der Schlichtungsraum eingerichtet wurde, können wir von dieser einen Erfahrung berichten.
Bei der PN ging es um die Absprache des Wortlautes.
Bei der Besprechung ging es darum, wo wir den Beginn des Konfliktes sehen, damit bei der Vorbereitung des Schlichtungsraumes auch alles Notwendige kopiert ist, wer den Raum einrichtet, wer die PN verschickt.
Zitat:
Der Gruppenraum sollte zugänglich sein. Zumindestens das Leserecht sollte gegeben sein, damit Aussenstehende die Vorgehensweisen überprüfen können und so Willkür und Absprachen, persönlichen Neigungen entsprechend bestimmte User des Forums zu verweisen, verhindert werden können.
Wir wissen nicht, ob das notwendig ist, da wir gar nicht einen User des Forums verweisen können, das bestimmt doch der User selbst und zwar wenn er nicht zu einer weiteren Schlichtung bereit ist.
Zitat:
Die Fragen werden vom Schlichtungsteam gestellt.
Damit soll verhindert werden, dass die beiden Parteien in Abwesenheit vom Schlichter sich weiter beleidigen, beschimpfen usw.
Zitat:
Auch den betreffenden Partein müßen Fragen erlaubt sein. Wenn man nicht sagen kann, was man für richtig hält ohne, daß man eine hier oft angedrohte Sperrung befürchten muß, gibt es auch keine Forendemokratie.
natürlich, ist auch vorgesehen
Zitat:
[2. Jeder User hat das Recht direkt im Thread auf Themen hinzuweisen, die aus seiner Sicht den Konflikt direkt betreffen. Auf die Themen darf jedoch erst eingegangen werden, nachdem sie von der Schlichtungsstelle gesichtet wurden.
Wir möchten nur zwischen dem Austausch immer zwischengeschaltet sein, da es um Verständnis, Annäherung gehen soll und auf gar keinen Fall um eine weitere Eskalation.