Meine Frage bezog sich eher auf die Vorteile eines SBA im Bezug auf AS.
Spezielle Vorteile für AS kenne ich eigentlich nicht.
Nur daß man sich mit SBA als Schwerbehinderter ausweisen und evtl. nötige Sonderrechte oder Vorteile einfordern kann, auch kann man damit besser um nötige Hilfe bitten.
Ich wurde mal in einem vollen Einrichtungshaus zum Personaltreppenhaus hinausgelassen, weil ich den langen Weg zum Ausgang kaum noch geschafft hätte. In einem Supermarkt hatte ich mich mit dem SBA entschuldigt, weil ich den fluchtartig verlassen hatte und den vollen Einkaufswagen stehengelassen.
Mir ist es z.B. passiert, daß ich bei einem Tagesausflug (Eisenbahn besichtigen usw.) mich überlastet hatte und mein Begleiter nicht nachkam. Als ich die Überlastung bemerkte, bin ich sofort zurückgefahren, aber es war schon zu spät. Da hatte ich im Zug dem Schaffner meinen SBA mit GdB100 B G H gezeigt (Die Rückseite mit G und H decke ich normalerweise ab.) und ihn gebeten, aufzupassen daß ich richtig aussteige. Ich bin dann in 'Automatikmodus' ohne bewußte Wahrnehmung. Das Nächste was ich mitbekam, war, daß ich in einem PKW saß, mit Uniformierten. Der Schaffner hatte mich von der Bundespolizei nach Hause bringen lassen. Es hätte eigentlich genügt, wenn ich richtig ausgestiegen wäre und mich auf der Bahnhofsbank erholt hätte.
Siehe meine Signatur, amtlich Verrückte dürfen das.