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Bundestagswahlen und Wahlplakate

original Thema anzeigen

 
16.09.21, 12:02:51

mor

Es stehen bald für Deutschland Bundestagswahlen an. Da hängen wieder viele Wahlplakate herum.
Bei manchen Wahlplakaten, da muss man einfach lachen, (jedenfalls ich), weil sie irgendwie lustig gestaltet sind.

Andere aber sind eher weniger bis gar nicht lustig und da können in den Wahlsprüchen Zweideutigkeiten hervorgehen.

Beispiel:
"Der dritte Weg"

Zitat:
Die Doppeldeutigkeit ergebe sich aus dem zweiten Satz, der in kleinerer Schrift unter dem Aufruf "Hängt die Grünen!" zu lesen ist. Er lautet "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt!" Der erste Satz lasse sich als Aufforderung verstehen, die Mitglieder oder Anhänger der Grünen zu hängen. Man könne darin also einen Mordaufruf sehen, sagte Rozek. Der zweite Satz besage jedoch, dass damit das Aufhängen von Plakaten des "III. Wegs" gemeint sei, der tatsächlich auch grün als Parteifarbe hat. Ohne diesen zweiten Satz wäre die Angelegenheit eindeutig, sagte Rozek.


Quelle
16.09.21, 12:07:06

55555

Wenn die das ausdrücklich so ergänzt hatten, finde ich es eigentlich unverständlich, daß da dann irgendwelche Behörden eingreifen.
18.09.21, 09:50:03

55555

Zitat:
Die Wahlplakate "Feminismus, ihr Fotzen" und "Nazis töten" der Satire-Partei Die Partei dürfen auch weiterhin im Plauener Stadtgebiet aufgehangen werden. Das Verwaltungsgericht Chemnitz gab am Donnerstag einem Eilantrag der Partei statt, die gegen eine Beseitigungsaufforderung der Stadtverwaltung Plauen vorgegangen war.

Quelle

Dort ist das Motiv "Nazis töten" auch abgebildet, unten auf dem Plakat ist es in kleiner Schrift als Hinweis gekennzeichnet. Auch hier finde ich es unverständnlich, daß irgendwelche Behörden meinten aktiv werden zu müssen.
18.09.21, 23:02:41

mor

geändert von: mor - 18.09.21, 23:07:18

Zitat:
Aus Sicht des Politologen Volker Eichener von der Hochschule Düsseldorf werden Wahlplakate immer weniger wichtig. Zwar würden die Parteien die Zerstörung ihrer Plakate immer noch mit einkalkulieren. Aber sie überhaupt noch aufzuhängen, sei nicht mehr zeitgemäß, so Eichener: "Sie sind ein traditionelles Ritual aus Zeiten, in denen man keine anderen Medien hatte. Bei der Medienlandschaft heute bekommen die Leute aus allen Ecken mit, dass Wahlkampf ist. Da braucht es eigentlich keine Plakate mehr."


Quelle


Auch in der Stadt, in der ich wohne hingen Wahlplakate, die beschmiert worden sind.

Edit: ich glaube mich zu erinnern, dass es auch ein Plakat irgendwo hing, wo drauf stand: "Korruption müsse bezahlbar sein". Nur bin ich mir nicht ganz sicher, ob es ein Wahlplakat ist.

19.09.21, 21:27:54

Perunica

Heute habe ich beim Wandern auch mehrere zerstörte Wahlplakate gesehen. Ich weiß auch, das die Plakate bei Bastlern beliebt sind, weil sie stabil sind und sich für den Modellbau eignen.
20.09.21, 03:14:01

mor


Zitat von Perunica:
Ich weiß auch, das die Plakate bei Bastlern beliebt sind, weil sie stabil sind und sich für den Modellbau eignen.


:D Das nennt man dann zweckentfremdung von Wahlplakaten.
20.09.21, 06:49:01

Perunica

Das ist wahr.
Dafür haben die Plakate aber eine sinnvolle Nachnutzung und der Bastler Geld gespart beim Materialkauf.
20.09.21, 14:32:32

mor

Zitat:
In Bayern hat die Polizei bereits Wahlplakate des rechtsextremen "III. Weges" mit dem Slogan "Hängt die Grünen!" abgehängt.

Zitat:
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte hingegen entschieden, dass Plakate mit diesem Slogan trotz eines Verbots der Stadt Zwickau hängen bleiben dürfen, allerdings nur mit 100 Metern Abstand zu Plakaten der Grünen.


Quelle

Wie unterschiedlich die einzelnen Bundesländer in der Sache entscheiden.
22.09.21, 13:21:23

mor

Zitat:
Was ist inhaltlich erlaubt?

Eine inhaltliche Auseinandersetzung und Zuspitzung von Kritik am politischen Gegner ist durchaus erlaubt. Diffamierende oder strafbare Äußerungen sind natürlich verboten. Die Menschenwürde des anderen muss - wie immer im Leben - unbedingt geachtet werden.


Quelle

Ist der Slogan "Hängt die Grünen" nicht auch eine zweideutig Äußerung, die unter die Menschenwürde gehen würde und strafbar wäre?
22.09.21, 17:52:27

mor

Noch ein Beitrag, hätte ich diesen in meinen alten Beitrag editieren sollen?

Zitat:
Drei Strohpuppen mit blutbeschmierten Leichentüchern, dahinter die Bilder der Kanzlerkandidaten sowie ein Plakat mit der Unterschrift "Schön bunt hier": Diese Inszenierung der rechtsextremen Splitterpartei "Der III. Weg" am vergangenen Samstag in Würzburg hatte eine heftige Debatte ausgelöst.


Quelle
23.09.21, 11:39:45

55555

Zitat:
strafbare Äußerungen sind natürlich verboten

Wieder was gelernt. ;)
Zitat von mor:
Ist der Slogan "Hängt die Grünen" nicht auch eine zweideutig Äußerung, die unter die Menschenwürde gehen würde und strafbar wäre?

Gemäß der Behauptung der Plakatersteller soll dies ja ausdrücken, man solle mehr Plakate der eigenen Partei aufhängen. Ganz formal wäre es dann aus meiner Sicht erstmal nicht deren Angelegenheit, wenn andere Leute diese Botschaft anders verstehen. Wie oft jemand schon irgendwas anders verstanden hat, das ich sagte. Das kann nach meiner auffassung kein zweckmäßiger Maßstab für die juristische Bewertung sein. Auch wenn man davon ausgehen, kann daß eine Doppeldeutigkeit gemeint ist, wie auch bei dem historisch unzweifelhaft korrektem Hinweis "Nazis töten".
23.09.21, 14:44:51

feder

Würde schon sagen, dass diese Slogans bewusst doppeldeutig gewählt sind, auch um zu provozieren. Dann redet man mehr darüber. So unsauber diese Verbote auch sein mögen, auch sie bewirken, dass diese Partei Aufmerksamkeit bekommt. Wahrscheinlich mehr, als wenn da nur irgendwelche Plakate an bestimmten Stellen hängen würden. So gesehen ist das kostenlose Publicity.
 
 
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