06.12.21, 10:42:30
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Ich denke, nach diesem zweiten Schlag von Seiten der verbliebenen Hülle des Bundesverfassungsgerichtes (dessen Konstruktionsfehler sind ja schon länger bekannt) kann ohne große Restzweifel davon ausgegangen werden, daß wir es mit einem Staatsstreich zu tun haben, der auf die Abschaffung der eigentlichen verfassungsmäßigen Ordnung, der Ewigkeitsgrundrechte gerichtet ist.
Zitat:
Autoreninfo
Gerhard Strate ist seit bald 40 Jahren als Rechtsanwalt tätig und gilt als einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger. Er vertrat unter anderem Monika Böttcher, resp. Monika Weimar und Gustel Mollath vor Gericht. Er publiziert in juristischen Fachmedien und ist seit 2007 Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Für sein wissenschaftliches und didaktisches Engagement wurde er 2003 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet.
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Dass der Erste Senat damit ziemlich exakt der beim gemeinsamen Abendessen von Justizministerin Lambrecht erörterten Regierungslinie folgt, konnte nur noch besonders vertrauensselige Zeitgenossen überraschen. Schon zuvor, im April 2021, hatte Stephan Harbarth als Präsident des Bundesverfassungsgerichts konstatiert, der Kampf gegen Corona verlaufe „in den Bahnen des Rechts“. Die vorliegende Entscheidung zeigt: Zumindest die sorgfältig gepflegte Metaebene von Judikative und Exekutive hat ihren ersten großen Stresstest bestanden, während der eigentliche „Stresstest für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ (O-Ton Harbarth) damit gerade erst begonnen hat.
Lustlos und redundant, wie eine Schallplatte mit Sprung, gibt der Entscheidungstext die einmal gefundene Linie wieder. Ja, es wurde in Grundrechte eingegriffen, konstatieren die Verfassungsrichter. Im Einzelnen nannten sie das Familiengrundrecht und die Ehegestaltungsfreiheit aus Art. 6 sowie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 GG. Diese Eingriffe seien jedoch „formell sowie materiell verfassungsgemäß und damit verfassungsrechtlich gerechtfertigt“. Der allzu breite Handlungsspielraum, den das Verfassungsgericht damit dem Gesetzgeber einräumt, hat das Zeug zu einer unheilvollen Blaupause. Findet sie Eingang in die ständige Rechtsprechung, hat sie das Zeug dazu, den Wesensgehalt des Grundgesetzes dauerhaft aus den Angeln zu heben.
Quelle
Zitat:
Von Prof. Dr. Thomas Rießinger
Das Bundesverfassungsgericht, einst ein hochgeachtetes Organ der deutschen Justiz, das sich seiner Kontrollfunktion gegenüber Gesetzgeber und Regierungen stets bewusst war, hat am 30.11.2021 über die Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Bundesnotbremse entschieden. Wie die Entscheidung ausfallen würde, war von Anfang an klar, denn wozu hat die kreative Kanzlerin zur rechten Zeit mit Stefan Harbarth einen ihrer treuesten Anhänger zum Vorsitzenden des ersten Senats und Präsidenten des Gerichts wählen lassen? Bisher hat er ihre Erwartungen nicht enttäuscht, und auch im neuesten Urteil bleibt er sich treu.
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Wichtiger ist aber nicht so sehr das Urteil an sich, sondern ein zentraler Teil der Begründung, den man im Text unter der Ziffer 186 findet.
Dort heißt es: „Liegen der gesetzlichen Regelung prognostische Entscheidungen zugrunde, kann die Eignung nicht nach der tatsächlichen späteren Entwicklung, sondern lediglich danach beurteilt werden, ob der Gesetzgeber aus seiner Sicht davon ausgehen durfte, dass die Maßnahme zur Erreichung des gesetzten Ziels geeignet, ob seine Prognose also sachgerecht und vertretbar war.“ Eine echte juristische Meisterleistung, ein Musterbeispiel richterlicher Verschleierungsstrategie, wie man es sich schöner kaum denken kann. Will man irgendwelche Gesetzeszwecke erreichen, so genügt es, dass Prognosen vorliegen, bei denen der Gesetzgeber davon ausgehen darf, die Prognose sei „sachgerecht und vertretbar“ gewesen. Und wie erhält man die Prognosen? Das Urteil lässt da keinen Zweifel aufkommen. Unter der Ziffer 191 lesen wir: „Mit der Aufgabenzuweisung an das Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 1 IfSG ist im Grundsatz institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert werden.“
Ja, das RKI ist es, dem man die Beschaffung und Beurteilung von Informationen übertragen hat. Sehen wir einmal davon ab, dass im RKI bis heute keine verlässlichen Daten über Covid-Infektionsraten in der Gesamtbevölkerung vorliegen und dass man nicht einmal imstande ist, den Impfstatus aller Covid-Hospitalisierten oder gar Verstorbenen zu erheben. Solche Details interessieren den ersten Senat nicht. Interessanter ist es, die verfassungsgerichtlich festgelegte Entscheidungsstruktur zu betrachten. Die Regierung möchte Maßnahmen beschließen oder durch den Bundestag beschließen lassen. Sie wird das RKI beauftragen, die nötigen Entscheidungsgrundlagen zu liefern. Das RKI, man sollte es nicht vergessen, untersteht dem Gesundheitsminister, der sich wiederum der Richtlinienkompetenz des jeweiligen Regierungschefs anzubequemen hat. Was Lothar Wieler, der beliebte und hochkompetente Präsident des RKI, vorschlägt und empfiehlt, kann und wird daher entscheidend von eben jener weisungsbefugten Regierung gesteuert, die sich eine bestimmte Entscheidung wünscht. Zudem sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestags schon lange nicht mehr dafür bekannt, die Regierung zu kontrollieren, sondern verstehen sich in ihrer überwiegenden Mehrheit als Unterstützer und Erfüllungsgehilfen regierungsamtlicher Politik.
Folglich wird der Gesetzgeber ohne Frage davon ausgehen, dass die zur Diskussion stehende „Maßnahme zur Erreichung des gesetzten Ziels geeignet“, die abgegebene „Prognose also sachgerecht und vertretbar war“, denn die Regierung hat die Maßnahme haben wollen und der beauftragte Prognostiker hat die gewünschte Prognose geliefert. Sollte Lothar Wieler einmal verhindert sein, stehen sicherlich Koryphäen wie Viola Priesemann oder der vielgepriesene Karl Lauterbach zur Verfügung, die es an passenden Prognosen nicht fehlen lassen. Da also der Gesetzgeber der Regierung bedingungslos folgt und sich diese Regierung ihre Prognosen nach Wunsch bestellen kann – auch die Leopoldina ist immer wieder eine gute Adresse für prognostische Weihnachtswünsche – sagt das Bundesverfassungsgericht nichts anderes als: Die Regierung kann machen, was sie will, es wird immer verfassungsgemäß sein.
Und sollte sich später einmal herausstellen, dass bestellte Prognosen vielleicht doch nicht sehr viel mit der Wirklichkeit zu tun hatten, dann macht das gar nichts, wie man ebenfalls unter Ziffer 186 erfahren kann. „Erweist sich eine Prognose nachträglich als unrichtig, stellt dies jedenfalls die ursprüngliche Eignung des Gesetzes nicht in Frage.“ Das ist gut zu wissen und zeigt, wie gut man sich in Juristenkreisen gegen Eventualitäten abzusichern versteht.
Auf diese Weise wurde ein Muster entwickelt, das jedem Missbrauch Tür und Tor öffnet und zu einer völligen Enthemmung der Politik führen kann, da man jetzt genau weiß, dass das hochgeehrte und selbstverständlich unabhängige Bundesverfassungsgericht grundsätzlich keine Probleme mit irgendwelchen Maßnahmen hat, solange man sich die Mühe macht, die passenden Prognosen zu bestellen.
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19.12.21, 00:38:16
mor
geändert von: mor - 19.12.21, 00:49:07
Zitat:
In scharfem Ton hat der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki Vorwürfe an die Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht gerichtet. "Vielen Impfpflicht-Befürwortern scheint es um Rache und Vergeltung zu gehen", und zwar an Ungeimpften, sagte Kubicki "Zeit Online". Die "Freude" vieler Menschen an 2G-Regeln und Impfpflicht halte er für nicht mehr rational.
Kubicki, der auch Bundestagsvizepräsident ist, ist gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Er hat mit Parteikollegen einen Gruppenantrag gegen eine allgemeine Impfpflicht formuliert, der seinen Angaben zufolge inzwischen von mehr als 30 FDP-Bundestagsabgeordneten unterstützt wird. Der Bundestag soll nach dem Willen der Ampel-Koalition im Februar oder März nächsten Jahres über eine Impfpflicht beraten.
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Auch in einem Gastbeitrag für den Berliner "Tagesspiegel" vom Samstag begründete Kubicki seine Ablehnung einer allgemeinen Impfpflicht. "Die allgemeine Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 ist aus meiner Sicht verfassungswidrig", schrieb der FDP-Politiker. Zudem wäre eine Impfpflicht ein "schwerer Vertrauensbruch" der Politik, weil führende Politiker noch vor kurzem eine solche Pflicht definitiv ausgeschlossen hatten.
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Mal sehen, wie es so in der Politik in Deutschland weitergeht.
19.12.21, 11:41:53
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Allerdings ist Kubicki selbst da ja nur noch wenig glaubwürdig, da er selbst im Bundestag für die Pflegerimpfpflicht stimmte. Offensichtlich hat er mit Impfpflichten also real neben Sonntagsreden kein wirkliches Problem.
24.12.21, 19:01:57
mor
Zitat:
Bund und Länder hatten sich unter anderem auf Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene ab dem 28. Dezember geeinigt. Private Treffen werden auf maximal zehn Personen begrenzt, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. In einigen Bundesländern gelten aber auch schon vorher strengere Regeln.
Wenn die Kontaktbeschränkungen doch "nicht so wirken wie erhofft, muss man schauen, ob man nicht 1G machen muss - und das G heißt dann geboostert", so Drosten weiter. Denn wer kürzlich geboostert sei, trage wahrscheinlich weniger zur Weiterverbreitung bei und sei zudem merklich gegen die Erkrankung geschützt. "Bei Delta mögen 2G und 3G reichen, aber jetzt schreibt Omikron die Regeln", so der Virologe, der auch Mitglied im neu geschaffenen Expertenrat der Bundesregierung ist.
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26.01.22, 14:56:44
mor
Zitat:
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Baden-Württemberg werden von Freitag an aufgehoben. Da dann in dem Land wieder die normale Alarmstufe gelte, fielen die Sperren zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens weg, sagte ein Regierungssprecher. Me
Oh, da waren für "coronavirus-Ungeimpfte" Ausgangsbeschränkungen? :D
Ich habe es gestern erfahren von meiner Mutter, das in BW anscheinend Ausgangsbeschränkungen gelten. Ja, wenn man nicht mehr täglich nachrichten ließt, dann kann man so was schon übersehen bzw nur mitbekommen, wenn andere Menschen darüber sprechen.
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13.02.22, 21:23:30
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Zitat:
Wortwörtlich heißt es im Beschluss 1 BvR 2649/21: „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber. Bei der Folgenabwägung der jeweils zu erwartenden Nachteile muss daher das Interesse der Beschwerdeführenden zurücktreten…”. Mit dem bewusst ungenau gewählten Begriff „gravierende Folgen” erwähnen die Richter die Toten durch Impfungen nicht, leugnen sie aber auch nicht.
Geht man von den realen Beobachtungen der Todesfälle durch Impfungen aus, bedeutet eine allgemeine Impfpflicht nichts anderes, als dass die Regierung den Tod von X Menschen durch Impfschäden anordnen darf, um eventuell den Tod von Y Menschen durch eine Krankheit zu verhindern. Dabei deutet viel darauf hin, dass X sogar größer als Y ist. Der Staat begeht also einen „Rettungstotschlag” an unschuldigen Menschen zur hypothetischen Rettung anderer Menschen.
Einen ähnlichen Fall kennt man aus Ferdinand von Schirachs Theaterstück (und) Film „Terror – Ihr Urteil”. Darin geht es um einen fiktiven Prozess gegen einen Kampfpiloten, der ein entführtes Passagierflugzeug mit 164 Menschen an Bord abschoss, das möglicherweise in 9-11-Weise in ein Stadion mit 70.000 Menschen hätte stürzen können. Durfte der Pilot 164 Unschuldige töten, um möglicherweise – nicht einmal sicher – eine höhere Zahl anderer Menschen zu retten? „Ja” meinten 86,9 Prozent der Zuschauer. „Nein” meinte – das Bundesverfassungsgericht! In seinem Urteil vom 15. Februar 2006 entschied Karlsruhe, die Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz „…ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig”. Die Richter stellten fest, dass der Bund für einen solchen Fall keine Gesetzgebungsbefugnis habe. Wichtiger noch: Die Insassen eines entführten Flugzeugs würden durch das Luftsicherheitsgesetz als bloße Objekte behandelt.
Der Staat also, der § 14 Abs. 3 LuftSiG nutzt, behandele Menschen als bloße Objekte seiner Rettungsaktion zum Schutze anderer. „Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht. Indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.” Das Argument, dass Passagiere mit dem Betreten eines Flugzeugs ein Risiko eingehen und sogar in ihre eigene Tötung einwilligen, bezeichnete das Bundesverfassungsgericht als „lebensfremde Fiktion”. Die Bundesverfassungsrichter von 2006 erklärten: „Menschliches Leben und menschliche Würde genießen ohne Rücksicht auf die Dauer der physischen Existenz des einzelnen Menschen gleichen verfassungsrechtlichen Schutz.”
Darf man fragen, ob das heutige Bundesverfassungsgericht mit der Legitimierung des „Rettungstotschlags” auch die Tür zur „Rettungsfolter” öffnet? Wir erinnern uns an den Fall eines entführten Kindes, bei dem der Frankfurter Polizei-Vizepräsident dem mutmaßlichen Entführer Folter androhte, um den Aufenthaltsort des Kindes zu erfahren und es möglicherweise retten zu können.
Oder an die TV-Serie „24”, in der Terroristen in Los Angeles eine Atombombe zünden und Millionen Menschen töten wollten. Protagonist Jack Bauer folterte darin Mitwisser und verhinderte so den Tod von Millionen. War das legitim? Wäre das für unsere gegenwärtigen Verfassungsrichter auch legal? Anders gefragt: ist nach der Logik des Bundesverfassungsgerichts um Ex-CDU-Bundesvorstand Stephan Harbarth in seinem aktuellen Beschlusses zur Impfpflicht auch die Legitimation von Rettungsfolter denkbar? Die Grundrechte einer Minderheit (Terroristen, Ungeimpfte) werden hier schließlich außer Kraft gesetzt mit der (unbewiesenen) Behauptung, es würden Menschenleben gerettet.
Die Bundesverfassungsrichter begehen in ihrem Beschluss auch schwere Verfahrensfehler, weil sie der richterlichen Pflicht nicht nachkommen, in einer neutralen Beweisaufnahme den Sachverhalt zu klären, bevor sie abwägen und Recht sprechen. Aufschlussreich ist hier der Satz: „Nach der weitgehend übereinstimmenden Einschätzung der angehörten sachkundigen Dritten ist zudem davon auszugehen, dass COVID-19-Impfungen einen relevanten – wenngleich mit der Zeit deutlich nachlassenden – Schutz vor einer Infektion auch mit der Omikronvariante des Virus bewirken.” Richtig ist hier unzweifelhaft das Gegenteil: Es ist empirisch erwiesen, dass mit der Impfrate auch die Infektionsrate steigt. Das sieht man sowohl bundesweit (zum Beispiel Bremen versus Sachsen) als auch im internationalen Vergleich (Israel, Portugal, Gibraltar versus Rumänien und Afrika, etc.).
Die objektiv vorliegenden Daten untermauern die Erklärung, dass mit jeder zusätzlichen Impfung das Immunsystem weiter geschwächt wird und die Wahrscheinlichkeit einer Infektion und Erkrankung steigt.
Quelle
14.02.22, 16:42:54
mor
Zitat:
Schon früh in der Pandemie zeigt sich: Masken schützen effektiv vor Infektionen mit dem Coronavirus. Ob beim Einkaufen, in Bus und Bahn oder in der Schule - längst bestimmen sie unseren Alltag. Doch viele Menschen empfinden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als anstrengend und unangenehm. Wie sich das Tragen von Masken auf die körperliche Leistungsfähigkeit tatsächlich auswirkt, hat eine Forschungsgruppe um Benjamin Steinhilber am Tübinger Universitätsklinikum nun untersucht - und kommt zu einem überraschenden Ergebnis.
[...]
Das Ergebnis: Weder der Sauerstoff-, noch der Kohlenstoffdioxidgehalt im Blut veränderte sich, auch nicht die Atemfrequenz oder die gemessene Leistung auf dem Ergometer. Dabei war es egal, ob und welche Art von Mund-Nasen-Schutz die Studienteilnehmenden trugen. "Selbst bei anstrengender körperlicher Aktivität hat das Maskentragen keine relevante Veränderung physiologischer Parameter zur Folge", resümiert Studienautor Steinhilber.
Der einzige Unterschied zeigte sich bei der Frage nach dem subjektiven Empfinden. Die Teilnehmenden berichteten, sie fühlten sich erschöpft, weil die Anstrengung beim Atmen mit einer Maske größer gewesen sei. Zu beachten ist, so die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, dass die Studie die Auswirkungen des Maske-Tragens jeweils nur über kürzere Zeiträume untersucht hat.
Quelle
14.02.22, 19:37:04
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Zitat:
Schon früh in der Pandemie zeigt sich: Masken schützen effektiv vor Infektionen mit dem Coronavirus.
Da war ich dann bereits "raus". Klar, es gibt massenhaft Desinformationsartikel im Internet. Aber müssen die hier kommentarlos reinkopiert werden?
17.02.22, 04:17:50
mor
Eigentlich hatte ich ja den Gedanken gehabt, da meinen Kommentar mit reinzutun. Ich war aber in dem Thema in Gedanken im Zwiespalt. Einerseits hatte ich den einen Gedanken, dass die Masken nicht davor schützen vor diesem virus, weil ich es wohl oft genug zu hören bekam. Aber der andere Teil an Gedanken war, dass ich an eine Situation zurückdachte(die aber nicht mit diesem virus zu tun hätte (?), sondern mit einem "normalen grippalen Infekt), die mich irgendwie irgendwie daran zweifeln ließ, was jetzt richtig war.
So habe ich dann den Kommentar auch gelassen, zu dem zeitpunkt.
19.02.22, 16:21:37
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Ich denke, hier ging es mir auch spezieller um das Thema wie die politischen Reaktionen im Zusammenhang mit diesem Wuhan-Virus auf für Autisten relevante Menschenrechtssituation auswirkt und Überlegungen dazu. Nicht darum, daß alle möglichen regimenahen Propagandaartikel reinkopiert werden. Da spielt für mich also auch die Frage eine Rolle, ob manche, die da zu pauschal zitieren sich nicht in gewisser Weise zu einem Sprachrohr für zeitgenössische Propaganda machen. Eine schädliche Wirkung solcher "Diskurslenkung" ist ja ein solcher Effekt, so werden Meinungskorridore kreiert, die eigenständige Positionen "wegdrücken" alleine wegen der Masse von Wiederholungen und anderer bekannter Psychotricks in die Defensive bringen, einfach weil viele Menschen nur die "offiziellen Versionen" kennen.
Ähnliche bedenkliche Multiplikatoreffekte kennen wir hier ja auch lange schon von allgemeinen Autismusthemen.