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Töne für Elektroautos

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04.04.14, 09:33:33

55555

Elektroautos müssen verpflichtend Geräusche von sich geben, damit sie von Blinden gehört werden. Was ist dazu aus eurer Sicht zu beachten? Welche Töne wären in Ordnung und welche nicht? Wie steht es mit modulierenden Tönen, die sich etwa je nach Tempo ändern?
04.04.14, 16:29:43

drvaust

Ich bin grundsätzlich dagegen, weil damit Fahrradfahrer benachteiligt werden. Schon jetzt gibt es Gerichtsurteile, daß Fahrradfahrer nicht so schnell fahren dürfen, weil sie leise sind. Ein Urteil besagte, daß Fußgänger nicht mit leisen Fahrzeugen über 10 km/h rechnen müssen (auf der Straße).

Außerdem wäre das eine unnötige Umweltbelastung (Lärm).
Elektroautos haben ja schon Rollgeräusche. Die Elektroautos sind, durch die Batterien, relativ schwer, das gibt laute Rollgeräusche. Für mich sind auch bei Autos mit Verbrennungsmotor die Rollgeräusche oft lauter als die Motoren. Das knattert, rauscht, rumpelt und dröhnt.
Nur die Hybridbusse mit Luftfederung sind ohne Verbrennungsmotor wesentlich leiser, aber auch noch deutlich zu hören.
04.04.14, 22:49:47

PvdL

§ 1 StVO

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Ich denke, da steckt alle nötige Weisheit drin, die ein gesunder Straßenverkehr braucht. Es stimmt auch, daß das Rollgeräusch bei Kraftfahrzeugen sehr viel ausmacht. Gerade von Fahrradfahrern geht Gefahr aus, weil man sie nicht hört und sie sich oft an keine Regeln gebunden zu fühlen scheinen.
05.04.14, 09:15:03

55555

Zitat von drvaust:
Ein Urteil besagte, daß Fußgänger nicht mit leisen Fahrzeugen über 10 km/h rechnen müssen (auf der Straße).

Findest du dieses Urteil oder einen Bericht darüber im Internet?

Es ist ja nun so, daß in Deutschland für Radfahrer dies gilt:
Zitat:
§ 64a Einrichtungen für Schallzeichen
Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.

Quelle
05.04.14, 18:04:16

Bicycle

Gerade bei den neueren Autos hört man abgesehen in der Beschleunigungsphase und an Ampeln, eigentlich sowieso nur noch kaum den Motor, wenn man immer im höchsten Gang fährt, der bei dieser Geschwindigkeit geht.
Also hört man denke ich sowieso eher die Abrollgeräusche, als den Motor. Es würde reichen wenn man bei 10% der Autos mit Verbrennermotor nichts bzw. kaum anderes hört als die Abrollgeräusche, dass es eigentlich keinen Sinn macht, Elektroautos ein Geräusch zu geben. Elektrische Straßenbahnen haben wohlbemerkt auch kein Geräusch welches absichtlich erzeugt wird. Und die restlichen Geräusche werden auch nicht immer wahrgenommen. Notfalls wird dann "geklingelt".

Warum Geräusche also vorgeschrieben sind, kapiere ich nicht ganz.
Modulare Töne die sich je nach Geschwindigkeit verändern, sind denke ich nur eine nette Spielerei. Wenn man beim Verbrennerauto nicht dauernd im gleichen Gang fährt, hört sich der Motor auch kaum anders an, ob man schnell oder langsam fährt, wenn man immer die gleiche Drehzahl im jeweiligen Gang hält. Dann braucht das denke ich auch nicht zwingend ein Elektroauto.
Ich denke der Sound wird so gestaltet, dass er während der Beschleunigungsphase leicht aufheult und anschließend allerdings leise vor sich her surrt. Das wäre zumindest auch für den Fahreindruck des Fahrers sinnvoll. Dann hat man nicht nur den Seheindruck der Beschleunigung indem man auf den Tacho schaut, sondern auch indem man sich nach einen Geräusch richten kann.

Wie das Geräusch letztendlich wird, ist mir eigentlich egal. Wahrscheinlich wird es dann eh nachrüstbare Angebote geben, damit man alle möglichen Soundarten hinzufügen kann. Sowohl für den Klang im Auto, als auch für den Klang außerhalb des Autos.
Hauptsache keine zu hohen Frequenzen oder Klänge die man schnell mit anderen Klängen aus der Umwelt verwechseln kann.
05.04.14, 18:32:09

55555

geändert von: 55555 - 05.04.14, 18:32:34

Da es für Blinde durchaus auch darum geht, daß erkennbar ist, was sich nähert ist perspektivisch schon vorstellbar, daß bestimmte Geräusche für bestimmte Fahrzeuge vorgeschrieben und für alle anderen zugleich verboten werden.
05.04.14, 19:26:45

Bicycle

Wo ist der Unterschied zwischen einen Elektroauto bei welchen man nur die Abrollgeräusche und ein sehr leises Surren hört und einen Verbrennerauto bei welchen man ebenfalls nur die Abrollgeräusche und ein sehr leises Motorsurren hört?
Rein theoretisch müssten beide Autotypen problematisch für Blinde sein.
Wäre also nur logisch, dass man auch diese Verbrennerautos wieder lauter werden lassen müsste.

Es gibt auch Verbrennerautos welche in "Segelbetrieb" gehen können, dann bildet man sich nicht nur ein den Motor nicht mehr oder nur kaum zu hören, sondern der ist dann tatsächlich für diese Zeit aus. Oder manche Autos wechseln auch von Verbrennermotor auf Elektromotor mitten im Betrieb um.
Soll dort auch in Zukunft dann immer in diesen Moment ein künstliches Geräusch eingeschaltet werden?
Wäre eigentlich auch da nur eine logische Konsequenz. Allerdings denke ich nicht, dass das geplant ist und das finde ich dann wieder etwas unlogisch.
05.04.14, 19:44:59

55555

Zitat:
Elektro- und Elektrohybridfahrzeuge sollen künftig sogar mit schallerzeugenden Vorrichtungen ausgestattet werden, damit sie von anderen Verkehrsteilnehmern gehört werden können. So soll der Verkehr für Fußgänger, Radfahrer und Menschen mit Sehbehinderungen sicherer werden.

Quelle
05.04.14, 20:44:00

Bicycle

Gut zu wissen. Ich hatte das bisher immer nur in Verbindung mit reinen Elektroautos gelesen.
Bleiben noch leise Verbrennerautos und Verbrennerautos mit "Segelfunktion".
 
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