25.01.14, 08:29:18
starke Dame
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/schulausschuss-lehnt-inklusion-ab-aid-1.3987943
Elf Kinder mit ....bedarf wollen ab dem Sommer allgemeine weiterführende Schulen in Viersen besuchen. Sie haben einen Anspruch darauf, festgeschrieben im Schulgesetz. Am Donnerstag beriet Viersens Schulausschuss, ob er empfehlen sollte, Gruppen für Gemeinsames Lernen mit diesen Kindern an der Anne-Frank-Gesamtschule und am Clara-Schumann-Gymnasium einzurichten. Er lehnte ab. Welche Folgen das hat, ist offen.
Hallo,
anscheinend ist Menschenrecht noch immer nicht überall in den Köpfen angekommen.
Jetzt wurde wieder einmal über den Kopf der Eltern hinweg entschieden, es ist wieder notwendig, das Eltern anscheinend zu klagen haben.
Ich frage mich manchmal, wo leben wir denn? September 2014 muss Deutschland Rechenschaft darüber ablegen, wie weit die Inklusion umgesetzt worden ist, bisher ist es in vielen Bundesländern noch haarsträubend, da man höchstens von einer Integrations ausgehen kann, bin ich gespannt, welche weiteren Änderungen zur Verbesserung der Situation vorgenommen werden.
25.01.14, 23:59:43
drvaust
Zitat:
Am Donnerstag beriet ... Schulausschuss, ob er empfehlen sollte, Gruppen für Gemeinsames Lernen mit diesen Kindern an ... einzurichten.
Zitat:
Sie hat schon eine Gruppe für Gemeinsames Lernen und ist bereit, bis zu fünf weitere Kinder mit Förderbedarf aufzunehmen.
Wieso spezielle Gruppen? Meiner Meinung nach bedeutet Inklusion, daß die Kinder voll zum normalen Leben dazugehören, also in normale Klassen. Spezielle Gruppen sind doch eine Spezialbehandlung, eine teilweise Ausgrenzung, kein normales Miteinander. Das gab es schon als Integration.
Es müssen für behinderte Schüler verschiedene spezielle Voraussetzungen erfüllt werden. Aber teilweise wäre das für alle Schüler gut, oft wäre das auch in normalen Klassen möglich usw.. Wozu dann Sondergruppen?
26.01.14, 10:20:51
starke Dame
geändert von: [modmod] - 26.01.14, 22:09:29
Link korrigiert [drvaust]
Hallo,
normal ist für inkludierte Kinder nichts. Entweder wird direkt eine Etikettierung vorgenommen, oder es werden gemäß dem Recht der Schule Ordnungssysteme ohne Erlaubnis der Eltern eingeführt, die angeblich so gut sein sollen.
Es besteht auch die Möglichkeit der Selektion, dass dann diese Kinder aus dem Unterricht stundenweise heraus gezogen werden, und vermeindlicher Nachholbedarf ermöglicht wird, während die anderen ihren geregelten Unterricht haben.
Inklusion ist aktuell eine absolute Mogelpackung, es werden Gesetze gebeugt, missachtet und höhere Menschenrechte ignoriert.
Aktuell wird alles dann pauschal zum Wohle des Kindes so und nicht anders gemacht. Wenn die Eltern jetzt eine Schule vorgeschrieben kriegen, ist das falsch, sie haben doch Wahlfreiheit, alle Kinder dürfen wohnortnah beschult werden, die Zwangsbeschulung in eine Schwerpunktschule ist auch keine richtige Inklusion.
Da hilft es auch nicht, dass z.B. Siegen schreibt, es gründet keine Schwerpunktschulen und dann steht direkt im Artikel, wo welches Kind angenommen wird. (Siehe Link unten)
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-siegen-kreuztal-netphen-hilchenbach-und-freudenberg/inklusion-in-siegen-ohne-schwerpunktschulen-id8907946.html
Eltern bleibt nach wie vor nur die Verweigerung und zur Not der Rechtsweg, man darf weder den Schulen und Schulbehörden trauen, diese sind befangen und scheinen einer Interessenkollision unterworfen zu sein.
28.01.14, 01:31:00
Fundevogel
Zitat von einer website einer deutschen Landesregierung:
"Die inklusive Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den ........... Schulen.
Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll. Sie werden durch die Schulen und die ................ Landesschulbehörde umfassend beraten...
...Landesschulbehörde die Fachberatung "Autismus" etabliert.
Ziel dieses fachpädagogischen Unterstützungsangebotes ist neben der fallspezifischen Einzelberatung die systemische Beratung und Unterstützung von Schulleitungen und schulischen Gremien und Einzelpersonen. Dabei sind die in diesem Portal veröffentlichten Informationen als eine erste Orientierungshilfe und Möglichkeit der fachlichen Kontaktaufnahme zu verstehen. Durch die enge Zusammenarbeit der Fachberatung mit Vertretern der medizinischen Dienste, mit Fachpädagogen sowie mit Vertretern der Jugend- und Sozialhilfeträger soll sowohl für den Einzelfall als auch für die generelle Beratung eine möglichst breite, muliperspektivische Betrachtung des jeweiligen Anliegens gewährleistet werden. Selbstverständlicher Bestandteil des Unterstützungsangebotes ist zudem die Vermittlung regionaler öffentlicher Hilfsangebote und Ansprechpartner."
Auf die Nachfrage, warum das Angebot von Eigeninteressengemeinschaften von Autisten selbst wie die ESH (Beteiligung der Betreffenden nach UN-Behindertenrechtskonvention) nicht auf der website eingestellt wurde, gab es die Antwort, dass das Land ja nur das anbieten könne, was das Land selbst zur Verfügung stellen könne.
Ist das eine "umfassende Beratung" nach geltendem Recht?