03.11.13, 19:51:40
55555
geändert von: 55555 - 03.11.13, 19:52:12
Die Forderung der Abschaffung einer Sonderjustiz für Minderheiten wie sie hierzulande noch praktiziert wird läuft in der Konsequenz darauf hinaus die Strafunfähigkeit für die fraglichen Minderheiten völlig abzuschaffen und nur für Zustände wie z.B. Alkoholvergiftung zu belassen. Die völlige Abschaffung ist notwendig, weil die letzten Jahrzehnte gezeigt haben, daß jede Ausnahme immer mißbraucht wird. Daher darf es keine Ausnahmen mehr geben. Es mag sein, daß dann einige Leute mehr auch mit entsprechender Akte frei herumwandern, hungern, frieren, etc. Untern Strich dürfte es deutlich weniger Leid und Tod geben als derzeit (zumal solche Akten auch ein Relikt des alten Systems wären).
Daraus ergibt sich die Frage: Was passiert dann eigentlich mit uns? Was passiert, wenn man erwachsene Autisten nicht mehr zu irgendwas zwingen kann, was sie gar nicht wollen?
Es darf fabuliert werden.
Einige hineingeworfene Gedanken:
Unser Recht beruht auch darauf die individuelle Schuld eines Menschen zu ermitteln. Wer vom Dach fällt und dabei jemand anderen erschlägt, der zufällig am Haus vorbeiläuft wird z.B. als schuldlos betrachtet.
Es ist allgemein üblich Menschen auch zu bestrafen, wenn die den § gegen den sie verstoßen haben sollen nicht kannten. Aber wie geht man mit Leuten um, die diesen § nicht praxistauglich verstehen, auch wenn er ihnen erklärt wird?