12.10.13, 13:53:11
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Natürlich läuft die angestrebte Regelung darauf hinaus Diagnostizierte noch viel länger einfacher unmündiger halten zu können und ihnen ins Leben einfacher reinregieren zu können. Und die Uni Marburg mal wieder ganz vorne dabei, wenn es um Rückschritte geht.
Zitat:
Sie befinden sich länger in der Ausbildung als früher, ziehen immer später von Zuhause aus und denken erst mit 30 an eine eigene Familie: Junge Erwachsene sind zwar mit 18 volljährig - aber sind sie auch reif genug, Verantwortung für ihr Leben zu übernehmen? Wenn es nach zahlreichen Kinder- und Jugendpsychologen geht, noch lange nicht. "Meiner Erfahrung nach brauchen junge Leute weit über dieses Alter hinaus noch eine Menge an Unterstützung und Hilfe", sagt der Londoner Psychologe Laverne Antrobus, Experte für psychoanalytische Therapie.
Er und eine Reihe weiterer Experten fordern deshalb, dass diese allgegenwärtige "Verlängerung der Jugend" auch medizinisch anerkannt werde. Wie die BBC berichtet, soll eine neue Richtlinie für Psychologen in Großbritannien dafür sorgen, dass die Altersgruppe, mit der sie arbeiten, von 0-18 auf 0-25 Jahre erweitert wird. Derzeit endet dort, ebenso wie in Deutschland, die Behandlung im Bereich der Jugendpsychiatrie mit 18 Jahren. Die neuen Vorgaben sollen verhindern, dass junge Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit durch das Raster im Gesundheits- und Bildungswesen fallen.
Hanna Christiansen, Professorin für klinische Kinder- und Jugendpsychologie an der Philipps-Universität Marburg, hält diese Maßnahmen für sinnvoll. "Manche 18-Jährige sind mit der Situation auf stationären Einrichtungen für Erwachsene eindeutig überfordert." Sie seien noch nicht vollständig unabhängig von ihren Eltern, zugleich habe der Therapeut aber keine Möglichkeit mehr, diese miteinzubeziehen.
Quelle
12.10.13, 16:04:37
Fundevogel
Hm, da muss ich aber mal kramen nach der Erhebung, die über Kinder gemacht wurde, die von ihren jüdischen Familien (viele im Alter von 12 Jahren), im dritten Reich zur Sicherheit und auf sich selbst gestellt nach Amerika geschickt wurden.
Wenn ich mich richtig erinnere, waren aus ihnen überdurchschnittlich häufig sehr erfolgreiche und selbstständige engagierte Leute geworden...mit verwandtschaftlicher Unterstützung ohne Eltern und Psycho-Berufene.
Vielleicht sollte man bei der Arbeitsagentur anfragen, ob das eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Kliniker ist?
Vielleicht sind heute all die jungen Leute so reif und taff, dass sie merken, dass es am meisten "Kohle" und schulfrei gibt, wenn man sich als "bedürftig" positioniert?
12.10.13, 20:30:59
drvaust
geändert von: drvaust - 13.10.13, 10:55:19
Ich sehe grundsätzlich keine "Verlängerung der Jugend".
Die Ausbildung dauert zwar überwiegend länger als früher, aber die Jugendlichen werden nicht später selbständig, im psychischen Bereich. Früher begann das Berufsleben zwar meistens eher und wurde oft eher geheiratet, aber die Menschen wurden nicht eher 'reif'.
Da hatte der 40-jährige Angestellte nichts zu sagen, wenn der 60-jährige Prinzipal anwies. Zumindest so lange sich der alte Bauer nicht auf's Altenteil zurückzog, war er der Herr auf dem Hof, auch wenn der junge Bauer schon Enkel hatte. Das 40-jährige Dienstmädchen wurde als Mädchen behandelt. Früher begann das Berufsleben, nach der Volksschule, mit ca. 14 Jahren, aber erst mit 21 Jahren gab es z.B. Wahlrecht.
Ob jemand mit 18 schon völlig erwachsen ist, darüber könnte man streiten. Aber irgendwo muß man die Grenze ziehen. Da ist 18 Jahre ein guter Zeitpunkt.
Ergänzung:
Ich weiß nicht, wie das in dem Artikel gemeint ist.
Wenn es darum geht, über 18-jährige gegen ihren Willen zu behandeln, nur mit Zustimmung ihrer Eltern, bin ich strikt dagegen. Ich denke, Zwangsbehandlung sollte spätestens ab 14 Jahre Tabu sein. Kleinkinder können noch nicht richtig erkennen, ob die Behandlung für die Zukunft gut ist, da müssen die Eltern evtl. entscheiden. Aber spätestens Jugendliche können das selber entscheiden.
Wenn es darum geht, daß die Eltern mit einbezogen werden, sehe ich keinen Grund für eine Altersgrenze, wenn der Patient einverstanden ist. Ich kenne einen 51-jährigen, bei dem die Eltern zur frühen Kindheit befragt werden.
Zitat:
Die neuen Vorgaben sollen verhindern, dass junge Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit durch das Raster im Gesundheits- und Bildungswesen fallen.
Dazu muß nicht die Definition von Jugend verändert werden. Vielleicht ist nur das Raster unpassend.
Zitat:
... Sie seien noch nicht vollständig unabhängig von ihren Eltern, zugleich habe der Therapeut aber keine Möglichkeit mehr, diese miteinzubeziehen.
Warum sollte der Therapeut nicht die Eltern mit einbeziehen, wenn das der Patient wünscht?