Eingliederungshilfe, bzw. Schulbegleitung
14.03.13, 11:06:38
starke Dame
Hallo,
die Schule will wissen was ich von einer Schulbegleitung, bzw. Eingliederungshilfe erwarte.
Ich möchte keine Punkte vergessen, mir fällt als erstes ein:
- die Schule soll für ihn positiv verlaufen,
- er soll sofortigen Rückzug ermöglicht bekommen,
- Unterstützung bei dem aufstellen des Arbeitsmaterials, z.B. Computer, Hefte, Bücher usw. wobei auch gewährleistet werden muss, dass er in der ihm am zuträglichsten Form, Bildung vermittelt bekommt.
Worauf solle ich alles achten? Was könnte ganz schlimm sein und ich möchte nicht, dass die Einzelfallhilfe wie ein Schatten permanent daneben sitzt, ich möchte ihm schon unbeobachtete Momente ermöglichen.
PS. Hoffe richtiger Bereich - sonst bitte verschieben.
14.03.13, 11:16:16
55555
Ersteinmal grundsätzlich: Ist geklärt, daß die Eltern das Weisungsrecht für diese Person hätten?
14.03.13, 11:19:36
starke Dame
Das wäre etwas, dass ich als Punkt aufnehmen würde.
15.03.13, 00:44:24
drvaust
Wieso fragt das die Schule?
Für wen arbeitet diese Schulbegleitung, bzw. Eingliederungshilfe? Bei wem ist diese angestellt, von wem wird diese bezahlt?
Das sagt schon viel über die Zielstellung aus. Der Auftraggeber bestimmt, oder erlaubt, daß Andere bestimmen.
Wenn das eine Schulbegleitung von der Schule ist, extern bezahlt für Behinderte, dann wird das eher ein Hilfslehrer sein, der für die Schule arbeitet. Wenn das eine Hilfe vom Jugendamt ist, bestimmt das Jugendamt. Am besten wäre eine Hilfe, die für die Eltern (das Kind) arbeitet, aber wer bezahlt das.
Es wird, gerade in der Schule, die Gefahr bestehen, daß die Schule verlangt 'Es gibt Probleme mit dem Kind, sorgen sie dafür, daß das Kind keine Probleme mehr macht.'. Es sollte von Anfang an klar sein, daß die Hilfe dem Kind hilft, das Kind unterstützt. Daß die Hilfe der Anwalt des Kindes ist, das Kind gegenüber der Schule unterstützt, nicht für die Schule arbeitet.
Die Hilfe muß aber auch das Kind fordern, nicht irgendwie bequem durchschleusen, sonst entwickelt sich das Kind nicht richtig.
Praktisch kenne ich mich da nicht aus. Bei uns gab es das nicht und jetzt sind die Verhältnisse etwas anders.
15.03.13, 06:35:23
starke Dame
ja drvaust,
da stimme ich zu - das beste wäre, die Eltern stellen die Schulbegleitung ein.
10.04.13, 13:34:39
Sossimilo
geändert von: [modmod] - 10.04.13, 22:56:05
Zitat-Code eingefügt [drvaust]
Es sollte von Anfang an klar sein, daß die Hilfe dem Kind hilft, das Kind unterstützt. Daß die Hilfe der Anwalt des Kindes ist, das Kind gegenüber der Schule unterstützt, nicht für die Schule arbeitet.
Die Hilfe muß aber auch das Kind fordern, nicht irgendwie bequem durchschleusen, sonst entwickelt sich das Kind nicht richtig.
Das finde ich persönlich ganz wichtig, und gut formuliert. Das die Hilfe für das Kind da ist sollte eigentlich klar sein, aber muss dennoch auch von der Hilfe selbst und den Lehrern verinnerlicht werden.
Sollte sich ein Schulbegleiter über Autismus "auskennen" oder eher nicht um vielleicht unvoreingenommen arbeiten zu können?
10.04.13, 16:34:43
55555
geändert von: 55555 - 10.04.13, 16:35:06
"Auskennen" bedeutet in dem Bereich gar nichts, wenn die betreffende "Schule" (des "Auskennens") nicht bekannt ist.
22.04.13, 20:57:05
Hans
Da wäre es vielleicht auch gut,
so etwas wie einen Fragebogen, ähnlich dem Grundkurse für die Vereinsmitgliedschaft,
eine von uns entwickelte "Zertifizierung" an zu bieten.
So wüßte man schnell, ob er sich nur aus kennt,
oder richtig Bescheid weiß,
ein "Wissensbescheid" ...
23.04.13, 15:05:00
arwen
Hans, ich finde das ist eine sehr gute Idee.
dann wären Eltern auf der sicheren Seite, dass dieser Begleiter wirklich sinnvoll begleitet und eben kein Handlanger der Schule ist.
wie sehen das andere hier?
23.04.13, 16:00:16
schuschu
ja , das wäre auf jeden fall das mindeste.
23.04.13, 16:04:06
Sossimilo
Ich würde das auch gut finden. Wie ist das überhaupt, wenn das Sozialamt eine Einzelfallhilfe stellt? Darf man die ablehnen, oder muss man dann mit der Person leben, die geschickt wird?
24.04.13, 15:24:35
55555
Und wer führt es durch?