Community zur Selbsthilfe und Diskussionsforum für alle weiteren Fragen des Lebens. Fettnapffreie Zone mit demokratisch legitimierten Moderationsregeln.
Von Autisten lernen heisst lieben lernen. Ehrlich, nüchtern, authentisch, verrufen, fair, sachorientiert: autistisch.
- Für neue Besucher und Forennutzer gibt es [hier] eine Anleitung inkl. Forenregeln. -

Tipp: Wenn https bei der Forennutzung Probleme macht: autismus-ra.unen.de; wenn https gewünscht wird: autismus.ra.unen.de
 

EuGH zur Ablehnung von Bewerbern: Arbeitgeber müssen keine Gründe nennen.

original Thema anzeigen

23.04.12, 19:19:22

PvdL

geändert von: PvdL - 23.04.12, 19:20:25

Urteil: Firmen müssen abgelehnten Bewerbern keine Gründe nennen

Zitat:
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, abgelehnten Stellenbewerbern Gründe zu nennen. Das hat der EuGH entschieden. Die Richter urteilten aber auch, dass die Verweigerung dieser Information als Indiz für eine Diskriminierung gewertet werden könne. Geklagt hatte eine Frau aus Bayern.
23.04.12, 19:27:29

55555

Die Firmen müssen beweisen, daß nicht diskriminiert wurde.
23.04.12, 19:40:01

PvdL

Wenn als "Beweis" schon genügt, daß die Personalabteilung darstellt, daß der abgelehnte Bewerber über- oder unterqualifiziert gewesen sei, wozu die Stellenbeschreibung nötigenfalls entsprechend (zugunsten des erfolgreichen Bewerbers) konkretisiert werden kann, dann ist es für eine Personalabteilung wohl eher eine Formsache, einen solchen "Beweis" zu erbringen.
23.04.12, 19:47:31

wolfskind

ich hörte von einem fall
wo ein arzt seinen vertrag nicht verlängert bekam
und statt ihm wurde ein jüngerer eingestellt.
der mann gab eine alters-diskrimierung an
und bekam recht. er bekommt jetzt schadensersatz.
23.04.12, 19:54:26

drvaust

Zitat von 55555:
Die Firmen müssen beweisen, daß nicht diskriminiert wurde.
Aber erst, wenn begründet dagegen geklagt, bzw. Anzeige erstattet, wurde.
Also wenn jemand klagt, daß er abgelehnt wurde, z.B. weil er Autist ist, obwohl er genauso gut geeignet ist, und diese Klage vom Gericht verhandelt wird, muß der Betrieb das Gegenteil beweisen. Es ist schwer, ohne Unterstützung oder genügend Geld, gegen eine solche Ablehnung zu klagen, meistens entscheiden die Gerichte dann aber zugunsten der Abgelehnten. (Der Betrieb zahlt und stellt trotzdem nicht ein.)

 
Powered by: phpMyForum 4.1.55 © Christoph Roeder