09.02.12, 02:20:47
Fundevogel
"Entscheidung des Bundessozialgerichts zum Persönlichen Budget von Werkstattleistungen - 01.12.2011 -
Behindertenbeauftragter der Bundesregierung begrüßt wegweisende Klarstellung des Bundessozialgerichts"
„
Menschen mit Behinderungen [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] können nach der Klarstellung des Bundessozialgerichts damit rechnen, zukünftig Werkstattleistungen ohne Anbindung an eine Werkstatt für behinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können. Diese Klarstellung ist wegweisend für mehr Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] im Arbeitsleben..."
http://www.sozial.de/index.php?id=37&tx_ttnews%5Btt_news%5D=24735&cHash=201e498932db15316c1433098f9a04bf
09.02.12, 03:56:13
drvaust
:( Ich fühle mich durch diese juristische Sprache behindert. Kann das nicht klar verständlich formuliert werden. :(
Ich vermute, damit ist gemeint, daß Behinderte mit Persönlichem Budget Gelder davon auch zur Unterstützung an einem anderen Arbeitsplatz verwenden dürfen. Z.B. um an einem normalen Arbeitsplatz arbeiten zu können, bei Bedarf speziell umgestaltet, mit Hilfsmitteln und/oder mit Assistenz.
Das ist wichtig. Teilweise gibt es das schon, aber jetzt wäre das richterlich bestätigt.
Meines Wissens gibt es aber noch Probleme mit Rentenansprüchen. In Behindertenwerkstätten wird für ein 'Trinkgeld' gearbeitet, aber es entsteht ein relativ guter Rentenanspruch, der evtl. beim Verlassen der Behindertenwerkstatt entfällt.
10.02.12, 04:54:44
drvaust
Zitat:
... Werkstattleistungen ohne Anbindung an eine Werkstatt für behinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können. ...
Diese Formulierung verstehe ich nicht richtig. Was sind 'Werkstattleistungen'?
Ist damit gemeint, daß auch eine (Behinderten-)Werkstatt möglich ist, die nicht anerkannt ist? Oder ist jeder Arbeitsplatz möglich?
Kennt sich da jemand aus?
10.02.12, 06:47:43
Vendela
Ich kenn mich damit auch nicht aus. Wenn ich das richtig verstanden habe (?), ist grundsätzlich eine Berufsausbildung in jeder Einrichtung möglich, die vergleichbare Budgetleistungen anbietet, einschließlich natürlich nicht anerkannter Behindertenwerkstätten mit entsprechendem Angebot.
Vielleicht helfen dir andere Seiten mit ausführlicheren Kommentaren weiter, z.B.
diese:
http://www.budget.paritaet.org/index.php?id=2563&tx_ttnews%5Bpointer%5D=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=6191
oder diese:
http://www.grindelwald-initiative.de/10.html
10.02.12, 11:41:26
Fundevogel
Hier ist die Entscheidung - neben anderen interessanten - unter Nr. 68 eingestellt:
http://www.lwl.org/LWL/Soziales/BAGues/Info_fuer_Mitglieder/
10.02.12, 12:08:29
Fundevogel
Da "Außenarbeitsplätze" der Werkstätten für behinderte Menschen bezuschusst werden, wäre eine Rechtsungleichheit gegeben, wenn ein Mensch, der Persönliches Budget bezieht und von einer Werkstatt unabhängig beruflich tätig sein will, keine Anerkennung eventueller Kosten, die durch Behinderung entstehen, erhielte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Werkstatt_f%C3%BCr_behinderte_Menschen
Dort stehen auch kurze Hinweise zur Rentenversicherung bzw. Grundsicherung.