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11.01.12, 16:42:38

indianer

geändert von: indianer - 12.01.12, 15:56:52

Ich selbst durfte mich in diesem Zusammenhang mit dem Begriff "prämorbider überdurchschnittlicher Intelligenz" auseinandersetzen und fand dazu den Hinweis, dass das überwiegend im Zshg. mit Demenz verwendet wird.
zu Fundevogel:
Wäre eindeutig ein Verstoß gegen die Charta und könnte als Beweis dafür dienen. Betrifft Punkt 4, vorallem Punkt 19 der Charta, oder? Kann die ESH so etwas koordinieren?
11.01.12, 22:10:55

PvdL

Gibt es in diesem Zusammenhang Musterklagen?
12.01.12, 03:50:01

drvaust

Zitat von indianer:
... Begriff "prämorbider überdurchschnittlicher Intelligenz" ...
Das erinnert mich an Hochbegabte, die deshalb als krank gelten.
Es wurden schon Hochbegabte, weil sie nicht normal waren, als krank abgeschoben und kaputtgespielt.
;) Wieviel GdB/GdS gibt es für wieviel Intelligenz? GdB50 ab IQ125, GdB80 ab IQ130 und GdB100 ab IQ135?
12.01.12, 16:19:22

indianer

geändert von: indianer - 12.01.12, 16:23:09

Das Thema ist wohl nicht neu, wurde wohl nicht weiterverfolgt

http://autismus.ra.unen.de/topic.php?id=417&page=1ᖥ
Ja, ein gutes Beispiel dafür sind visiuell lernende Hochbegabe, die in unserem Bildungssystem verkümmern, sofern sie nicht "entdeckt" werden.

Es gibt zu diesem Thema auch diesen Blog

http://autismus.blog.de/
aber auch hier

http://www.noexclusion.com/2011/04/eugh-klage-auch-gegen-den-europaeischen.html

sitze leider nicht an der Quelle, um hier zu Musterprozessen zu kommen.
13.01.12, 16:07:51

55555

Die EU-Charta ist meines Wissens leider kein Gesetz in dem Sinne, daß man es einklagen könnte, es ist eher eine moralische Absichtserklärung und kann so in Argumentationen mit Ämtern verwendet werden.
15.01.12, 12:53:17

indianer

Zitat von 55555:
Die EU-Charta ist meines Wissens leider kein Gesetz in dem Sinne, daß man es einklagen könnte, es ist eher eine moralische Absichtserklärung und kann so in Argumentationen mit Ämtern verwendet werden.


Ich zitiere aus autism-europe autismus&rechtsprechung

"Die Umsetzung der Charta erfordert von den staatlichen Instanzen nicht nur
gesetzgeberische, sondern auch praktische Maßnahmen zu ergreifen, um den in
der Charta anerkannten volle Wirkung zu verleihen. Wenn die Erfüllung eines der
betreffenden Rechte außergewöhnlich kompliziert oder mit besonders hohen Kosten
verbunden ist, muss der Staat Maßnahmen ergreifen, die es ihm erlauben, die Ziele der
Charta innerhalb eines angemessenen Zeitraums mit messbarem Fortschritt und bei
einem Höchstmaß an Nutzung von vorhandenen Mitteln zu erreichen."

Demnach ist also keine Kann-Vorschrift.
15.01.12, 13:21:10

55555

Welche konkrete Sanktionsmöglichkeit wäre denn enthalten? Daß etwas vereinbarungswidrig ist ist das eine. Das andere, daß auch konkrete Santionen möglich sind.
 
 
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