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Volksabstimmung in Liechtenstein: Abtreibung bleibt verboten

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18.09.11, 16:22:57

55555

Zitat:
Die Stimmberechtigten lehnten die Volksinitiative «Hilfe statt Strafe» mit 52,3 Prozent Nein gegen 47,7 Prozent Ja ab, wie den am Sonntag veröffentlichten Resultaten zu entnehmen ist. Gegen die Initiative äusserte sich unter anderen auch Erbprinz Alois.

Die Initianten wollten Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen zulassen. Heute ist auch ein Eingriff im Ausland in Liechtenstein strafbar.

Quelle
18.09.11, 19:14:52

PvdL

Liechtenstein ist ein kleines Land. Laut Wikipedia tummeln sich dort 36157 Einwohner auf 160475 Quadratkilometern. Da kann Abtreibung ängstlichen Wählern offenbar schon eine existenzielle Bedrohung des Staatsvölkchens sein.
18.09.11, 19:21:16

55555

Was hat die Befürwortung einer Strafverfolgung von Abtreibung mit Ängstlichkeit zu tun? Liechtenstein liegt als deutschsprachiges Land im Kerngebiet der ESH und ist daher schon auch relevant.
18.09.11, 19:42:32

PvdL

Was hat die Befürwortung einer Strafverfolgung nicht mit Ängstlichkeit zu tun?
18.09.11, 19:54:17

55555

Du führst die Befürwortung von Strafverfolgung allgemein ausschließlich auf Ängstlichkeit zurück? In unserem Kulturkreis wird gesellschaftlich als unerwünscht betrachtetes Verhalten teilweise mit Sanktionen beantwortet um demjenigen Probleme zu machen, der sich derart unerwünscht verhält. Nun wäre vielleicht die Frage: Ist ein solcher gesellschaftlicher Gestaltungswille in besonderem Maß auf Ängstlichkeit zurückzuführen? Wenn jemand sich z.B. durch Befürwortung von Sanktionen gegen Diebstahl auch im übertragenen Sinne selbst gegen Diebstahl schützen möchte geschieht dies aus deiner Sicht aus besonderer Ängstlichkeit?
18.09.11, 20:52:20

PvdL

geändert von: PvdL - 18.09.11, 20:59:52

Vorab: Ich denke, daß Strafverfolgung schon ein sehr scharfes Mittel ist. Deutlich weniger scharf ist das Instrument der Ordnungswidrigkeit.
Und: Sicher ist es nicht nur Ängstlichkeit, sondern auch der Wunsch, die Werte einer Gesellschft zu schützen, bzw. zu verteidigen. Daß nun aber Strafverfolgung gar nichts mit Ängstlichkeit zu tun habe, halte ich für eine Fehleinschätzung. Zumal, wenn es um ein emotional besetztes Thema geht und der Wähler direkt darüber zu entscheiden hat, werden irgendwelche Ängstlichkeite sicher nicht außen vor bleiben.
 
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