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Anforderungen an das Betreuungswesen

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11.04.11, 16:53:39

wolfskind

http://www.gruene-bundestag.de/cms/termine/dok/376/376438.anforderungen_an_das_betreuungswesen.html

Zitat:
Um was es geht

Auf Grund demografischer und gesellschaftlicher Entwicklungen wird die Zahl der Menschen mit Unterstützungsbedarf [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] künftig weiter steigen. Dies gilt in gleicher Weise für die Bedürfnisse nach Unterstützung zur Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit, denen heute die rechtliche Betreuung nachkommt.

Zwar werden rund zwei Drittel der rechtlichen Betreuungen ehrenamtlich geführt, die Zahl der beruflichen Betreuungen steigt jedoch sowohl relativ als auch absolut seit Jahren an. Eine Debatte um eine Reform des Betreuungsrechts darf allerdings nicht vornehmlich aus finanziellen Motiven geführt werden. Bei der Auseinandersetzung um eine personenzentrierte und ganzheitliche Reform des Betreuungsrechts sind finanzielle Gesichtspunkte nur ein Aspekt neben Fragen der individuellen Bedürfnisse nach rechtlicher Unterstützung, der Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention, der Stärkung der vorgelagerten Systeme, der Struktur des Betreuungswesens und Fragen der Betreuungsqualität.

Zu all diesen Fragen hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen am 30.06.2010 eine Große Anfrage an die Bundesregierung gestellt (Drucksache 17/2376). Mit Expertinnen und Experten möchten wir über diese Fragen sowie die Antworten der Bundesregierung, welche voraussichtlich Anfang Mai 2011 vorliegen werden, diskutieren.

Hierzu laden wir Sie herzlich ein.
12.04.11, 10:16:52

55555

Danke, wir hängen uns dran.
17.05.11, 11:23:03

wolfskind

Zitat:
Anforderungen an das Betreuungswesen

Aus Sicht der Menschen mit Behinderungen [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] und deren Verbände:
Ulrich Hellmann
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.


Aus Sicht der Wissenschaft:
Prof. Dr. Robert Northoff
Hochschule Neubrandenburg

Aus Sicht der Betreuungsgerichte:
Peter Winterstein
Vorsitzender des Betreuungsgerichtstags (BGT) e. V.
Vizepräsident des Oberlandesgerichts Rostock


ich bin gespannt was da gesagt wird. ich hoffe jemand wird berichten. aus der sicht der menschen mit geistiger behinderung? das ist ja schon mal nicht so gut. A ist ja insofern dort nicht einzuordenen als das man nicht so auf hilfe angewiesen ist wie vielleicht jemand von dem dort dann die rede ist (wobei auch das fraglich ist meiner meinung nach man weiß ja gar nicht zu was solche menschen fähig wären) ob da wohl wieder ein rundumschlag gemacht wird?
17.05.11, 11:41:39

55555

Und die Lebenshilfe ist u.a. ein Heimbetreiber ...
28.06.11, 19:52:45

wolfskind

geändert von: wolfskind - 28.06.11, 19:53:02

was empfehlen wir eigentlich denen
die sich mit finanzen und behördendingen
überfordert fühlen?
ich habe nun schon mehrfach in den letzten tagen
von anderen A gehört
die sich freiwillig einen gesetz. B. zustellen lassen
der dann die finanzen regeln soll.
und sie sehen das dann als angestellten an.
und freuen sich richtig.
weil sie dann mehr zeit für sich haben (?)
28.06.11, 22:23:53

55555

Der Gesetzgeber sieht ja an sich auch vor, daß zuerst andere "Hilfen" in Anspruch genommen, beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden sollen. Oft besteht wohl auch die völlig falsche Annahme, daß nur so Assistenz zu bekommen sei, die teils auch autonom agiert.
28.06.11, 23:22:10

wolfskind

ja nur wenn selbst die getzl. b. beantragt wird
dann muss man ja "nur" die diagnose vorzeigen
und vielleicht ein gutachten eines psychiaters
und dann stimmt der richter sicher zu?
ich finde das sehr gefährlich.
29.06.11, 00:52:22

Gast

Ich frage mich wie das alles konkret aussehen soll.
Werden Menschen dann dazu gezwungen sich irgwndwie anzupassen, und darauf getrimmt sich möglichst anzupassen, auch wenn das jenen selbst schadet, oder werden dabei auch Grenzen anerkannt und anerkannt, dass bestimmte Anpassungen zwar auf kurze Sicht möglich sind oder sein können, sich aber langfristig sehr negativ auf den oder die Betroffene auswirken?
Ich denke in den Punkten müsste sehr klar unterschieden werden zwischen temporärer Anpassungsfähigkeit und Erfolgen und langfristigen und nachhaltigen Erfolgen, bzw Maßnahmen, die dem Betroffenen zu gute kommen.
29.06.11, 08:12:25

55555

Es gibt dazu ja jetzt diesen ESH-Text.
 
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