Vorsicht vor privaten Krankenversicherungen!
21.09.06, 10:00:30
Wursthans
Zitat:
Selbst Menschen, die bereits privat versichert sind, haben es oft schwer, wenn sie psychisch krank werden. Viele private Tarife schränken die ambulante Psychotherapie auf 20 oder 30 Sitzungen im Jahr ein oder schließen sie ganz aus.
Die gesetzlichen Kassen bezahlen – je nach Behandlungsverfahren – deutlich mehr. Bei einer Psychoanalyse übernehmen sie bis zu 360 Sitzungen je Behandlung.
Quelle
Jeder, der den Verdacht hat Autist zu sein oder andere Besonderheiten zu haben, die in die Psyche hineinreichen sollte es sich derzeit also genau überlegen in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Im Zweifel kann das sehr teuer werden befürchte ich. :(
21.09.06, 10:06:31
Lisa M.
*umpf* Das beantwortet jedenfalls die Frage wegen Wechsel der Krankenkasse eindeutig, die ich mal hatte...
21.09.06, 10:43:10
CiCeGa
Hallo Ihrs,
da man vor Vertragsabschluss alle vergangenen Krankheiten bzw. Behandlungen angeben muss, brauchen wir keine Angst vor der PKV haben. Die nehmen uns sowieso nicht. Oder man muss einen Zuschlag Zahlen, der so hoch ist, dass man es auch gleich lassen kann.
Ich war übrigens privat versichert, war ein hervorragender Tarif, auch mit Psychotherapie usw.. Dann musste ich zurück in die GKV. Eigentlich wollte ich, sobald es geht, wieder zurück. Nun mit AD(H)S und Co. kann ich das vergessen.
Ja, so ist das halt.
Grüße
Ciarán
21.09.06, 10:52:24
Wursthans
Deswegen schrieb ich von einem Verdacht Autist zu sein. Es ist ja noch nicht jeder aktenkundig.
21.09.06, 14:25:38
CiCeGa
geändert von: CiCeGa - 21.09.06, 14:26:18
Hallo _00_,
wer noch nicht Aktenkundig ist, hat die möglichkeit den richtigen Tarif auszuwählen. Meine PKV hatte die volle psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten im Vertrag. Natürlich gibt es hier auch eine Frist einzuhalten und die Stunden sind Begrenzt, aber die Stundenzahl lag höher als bei der GKV.
Aber ich gebe dir Recht, dass man sehr vorsichtig sein sollte bei der Wahl.
OT: Ich gebe zu "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil" aber ich hoffe du kannst mir Verzeihen, dass ich nicht 100%-tig passend zum Thema geschrieben habe.
Gruß
Ciarán
21.09.06, 14:35:19
Wursthans
Wir sind uns einig, daß man vorsichtig sein sollte, wenn man die Wahl hat. Der Thread sollte diesen wichtigen Punkt thematisieren. :)
Wie genau waren die Bedingungen in deiner ehemaligen KV?
21.09.06, 14:50:36
Lisa M.
Zitat:
da man vor Vertragsabschluss alle vergangenen Krankheiten bzw. Behandlungen angeben muss
Moment mal - das kriege ja nicht mal ich noch alles zusammen, und dabei gehe ich selten zum Arzt! Hier mal ein Muskelrelaxans für den Rücken verschrieben gekriegt, dort mal was gegen Pollenasthma, mal 'nen Zahn geflickt... Wer soll das im Ernst noch alles so genau wissen?
21.09.06, 15:06:35
bellaria
Formulare von Versicherungen sind ein gutes Beispiel dafür, dass Lügen angebracht sein kann.
Unter anderem bei Fragen wie:
Nehmen Sie zur Zeit oder haben Sie in der Vergangenheit Drogen genommen (NEIN-außer Du wurdest mal deshalb verurteilt)
Rauchen Sie (NEIN-Gegenteil nicht zu beweisen)
Trinken Sie regelmäßig Alkohol (NEIN-Gegenteil nicht zu beweisen, außer man ist Alkoholiker im Endstadium)
Gab oder gibt es in Ihrer Familie Geisteskrankheiten (NEIN-außer bei langen stationären Aufenthalten, und selbst dann ist es schwer zu finden und nachzuweisen)
Im sog. "Schadensfall", also wenn du eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen willst, und sie den BEGRÜNDETEN Verdacht haben, dass dieser Versicherungsfall in Zusammenhang mit einer verschwiegenen Vorerkrankung steht, wird der Beweis wird schwer zu erbringen sein, weil es nämich auch noch sowas wie eine ärztliche Schweigepflicht gibt. Und Daten in Krankenhäusern prinzipiell schwer aufzufinden sind.
Im Zweifelsfall hast Du also keine Erkrankung oder schlechte Lebensgewohnheit gehabt, die nicht leicht zu beweisen ist.
Wahrheit gegenüber einer Versicherung wird also ersetzt durch "Nachweisbarkeit". Jeder andere Zugang ist selbstschädigendes Verhalten.
21.09.06, 16:38:09
Wursthans
Wenn die Versicherung dir relevante falsche Angaben nachweisen kann, kann das teuer und unangenehm werden.
21.09.06, 16:41:30
bellaria
Wenn sie es nachweisen kann, kann sie Leistungen verweigern oder bereits ausgezahlte Leistungen rückfordern. Und Dich rausschmeißen. Teurer kanns nicht werden.
Und SIE muss es nachweisen.
21.09.06, 17:10:43
Lisa M.
Man kann sich bei solchen Fragen auch durch übermäßige Genauigkeit aus der Affäre ziehen, wenn man die richtig lenkt. Beispiele:
Zitat:
Nehmen Sie zur Zeit oder haben Sie in der Vergangenheit Drogen genommen
Zur Zeit sowieso nicht, es sei denn z.B., man raucht während des Ausfüllens des Fragebogens einen Joint. "In der Vergangenheit" zu verneinen, ist schwieriger... Insbesondere, da sich das Wort "Drogen" immer weiter ausdehnen lässt, z.B. klassisch auch auf Medikamente. Wir müssen eine Entscheidung treffen: Wenn man wirklich wahrheitsgemäß diese Frage beantworten will, dann ist jeder Kaffeetrinker ein Drogenkonsument.
Im Moment nicht.
Zitat:
Trinken Sie regelmäßig Alkohol?
Was ist "regelmäßig"? Das heißt: In regelmäßigen Zeitabständen. Also nein, denn ich trinke Alkohol in unregelmäßigen Zeitabständen.
Zitat:
Gab oder gibt es in Ihrer Familie Geisteskrankheiten?
Was sind "Geisteskrankheiten"? AS und ADS sowieso schonmal nicht, das wissen wir genau. Auch sonst ist der Begriff höchst umstritten, und ich behaupte: GEIST ist stets gesund!
So, nach diesem Muster durch den Fragebogen minimiert die Lügerei auf das Notwendigste... ;)