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Gerechtes Urteil in Mordfall an "geistig Behindertem" nur nach Privatengagement

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29.04.09, 21:01:19

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Hier ging es bereits früher um die Diskrepanz bei Urteilen in Strafsachen mit "Menschen zweiter Klasse" als Opfer. Dieses folgende Urteil ist nur wegen Privatengagement der Mutter zustandegekommen, was zeigt, daß es sich lohnen kann milde Urteile bei Verbrechen an solchen "Menschen zweiter Klasse" nicht zu akzeptieren. Vielleicht kommt es so langesam ja auch zu einem umfassenderen Sinneswandel beziehungewiese einer Bewußtseinsschärfung bei den jeweiligen Richtern.
Zitat:
Der Angeklagte war fassungslos. Mit aufgerissenen Augen und offenem Mund hörte Werner H. zu, als der Richter im Prozess um den Tod des jungen Thies F. das Strafmaß verkündete: Werner H. soll den geistig behinderten 29-Jährigen, der bei der Familie H. lebte, auf grausamste Weise misshandelt und schließlich ermordet haben - aus "niederen Beweggründen".

"Lebenslang" lautet das Urteil, mindestens 15 Jahre wird H. nun wegen der Straftat einsitzen. Im Gerichtssaal wurde dies auch von Prozessbeobachtern mit Überraschung zur Kenntnis genommen - hatte doch selbst die Anklage nur elf Jahre gefordert.

[...]

An einem Sonntag im Juli 2003 eskalierte die Situation. Beim Monopoly kommt es zum Streit, und als die Kinder der H.s heulend aus dem Zimmer laufen, fällt der Blick Werner H.s auf Thies F., der nur noch im Flur auf einem Hocker sitzen darf.

"Was glotzt Du so blöd?", fährt H. ihn an und schlägt seinen Kopf gegen die Garderobe. Er lässt ab, kehrt dann aber zurück und schlägt mit dem Hocker so lange auf den jungen Mann ein, bis der Schemel zerbricht. Zwei, vielleicht auch drei Tage ringt der 29-Jährige mit dem Tod. Als die Familie ihn, um eine falsche Spur zu legen, in Thüringen aussetzen will, stirbt er im Auto. Es ist sein 30. Geburtstag.

"Die Tat war nicht von langer Hand geplant", heißt es in der Urteilsbegründung. "Aber es war Mord, weil der Tod billigend in Kauf genommen wurde."

Der junge Mann sei der Familie H. nichts mehr wert gewesen: Für weitere Sozialhilfe hätte er sich beim Amt vorstellen müssen, aber so, wie F. mittlerweile aussah, abgemagert und mit "Hämatomen in allen Farben", wäre sofort der Verdacht auf die Familie H. gefallen. Werner H. "musste ihn irgendwie loswerden. Und das so, dass Thies F. nicht mehr von seinen Leiden berichten konnte". Also habe Werner H. einfach auf F.s Tod gewartet. "Wenn das kein niederer Beweggrund ist, wissen wir nicht, was ein niederer Beweggrund sein soll", sagte der Richter.

Quelle
29.04.09, 21:36:59

Bluna

Auch wenn es das Engagement der Mutter war,so muß sie doch Menschen gefunden haben,die ihr zugehört haben .Solche Menschen gibt es nicht zuhauf,aber doch immer mal wieder.Es ist gut wenn es auch Richter gibt,die für Gerechtigkeit sorgen wollen,wobei es die in so einem Fall sowieso nicht gibt.
 
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