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Arbeitsrecht

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05.04.09, 20:21:05

uppsdaneben

„Und ganz wichtig: Auch die Frage nach früheren Krankheiten ist tabu, bzw. nur in etwa folgender Form zulässig: ‚Leiden sie derzeit an einer Krankheit, die es ihnen unmöglich macht, die Tätigkeit auszuführen bzw. mit der sie andere Mitarbeiter anstecken könnten?‘. Für die Zukunft gilt wohl, dass auch die Frage nach einer Schwerbehinderung nicht mehr gestellt werden darf.“

Damit ist die Kombination der Behindertenerleichterungen und Arbeitsplatzsuche möglich.

Artikel
06.04.09, 16:53:16

uppsdaneben

Ich halte die Verschiebung für unpassend. Es handelt sich nicht um ein Enthinderungsthema, sondern allenfalls um Autismus und Umwelt, speziell Arbeitswelt.
06.04.09, 18:12:15

[55555]

Wo würde es deiner Einschätzung nach besser passen? In "Autismus" geht es eher um Autismus an sich. Hier sammeln sich die meisten rechtlichen Threads, weswegen es hier vielleicht am ehesten gefunden wird?
 
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