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Freiheitsbegriff als juristisches Individualrechtsgut

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31.05.08, 00:25:38

55555

Diese Problematik ist etwas theoretisch, hat aber handfeste Folgen für Autisten.

Die Juristen kennen verschiedene Individualrechtsgüter, welchen ein besonderer Schutzstatus vor dem Gesetz zukommt. Eines dieser Güter ist die Freiheit. Die zugehörige Straftat wäre dann die Freiheitsberaubung:
Zitat:
StGB § 239

Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das deutsche Recht ist grundsätzlich ein kommentiertes Recht, kein Auslegungsrecht das jeder nach dem Wortlaut auslegt, wie man es aus US-Gerichtfilmen kennt. Die Kommentare werden von angesehenen Juristen verfasst und werden von der Rechtsprechung der Gerichte beeinflußt, so wie sie die Rechtsprechung beeinflußen.

Derzeit versteht unter Freiheit im Sinne dieser rechtlichen Norm lediglich die physische, körperliche Bewegungsfreiheit.

Dies kann aber Autisten benachteiligen für die körperliche Bewegungsfreiheit aufgrund ihrer Veranlagung unattraktiv ist.

Ein Individualrechtsgut hat seinen Status, weil es menschliche Grundbedürfnisse schützt. Im übertragenen Sinne wäre also Kommunikationsfreiheit über das Internet die natürliche Freiheit vieler Autisten und dementsprechend schützenswert.

Die Rechtsprechung sollte dazu gebracht werden diese Sondersituation anzuerkennen.
31.05.08, 01:37:44

drvaust

Zitat von 55555:
Im übertragenen Sinne wäre also Kommunikationsfreiheit über das Internet die natürliche Freiheit vieler Autisten und dementsprechend schützenswert.
Was meinst Du mit 'Kommunikationsfreiheit über das Internet'?
Freie Meinungsäußerung, ohne verbotene Themen?
Freier Zugang zum Internet? Kostenfrei?
Ungestörter Zugang zum Internet?

31.05.08, 10:50:02

55555

Ungehinderter Zugang zum Internet. Kostenfrei jedoch nicht.
31.05.08, 18:09:18

drvaust

55555, ich verstehe das immer noch nicht richtig.
Ein Autist braucht doch nur einen Computer o.ä., einen Internetanschluß (Telefon/Modem, ISDN/Adapter, DSL/Modem) und einen Provider.
Oder meinst Du, daß auch ein 'entmündigter' Autist, in einem Behinderten-Heim o.ä., einen Anspruch auf einen unbegrenzten Internetzugang hat?

31.05.08, 19:25:51

55555

geändert von: 55555 - 31.05.08, 19:26:16

Naja, es scheint Fälle zu geben, in denen Autisten dieser Zugang verwehrt wird. In Heimen dürfte das gar nicht so selten sein, ja. Es geht aber darüber hinaus darum, daß offiziell anerkannt wird, daß die Freiheit von Autisten mit den heutigen Möglichkeiten wesentlich vom Medium Internet abhängt und diese Freiheit wohl vergleichbar mit derjenigen ist, die dieses Gesetz schützen möchte.
31.05.08, 21:13:23

drvaust

Wie sollte das als generelles Freiheitsrecht geregelt werden?

Es wird schon diskutiert, ob ein Internetzugang, wie z.B. ein Wasseranschluß, zur Daseinsvorsorge gehört. Sogar ein Anspruch auf einen Computer für alle Schüler wird diskutiert. Auch ein Recht auf DSL-Anschluß wird diskutiert, aber das scheitert an den Kosten. Der Staat will nicht bezahlen, es gibt keine Telekommunikationsbehörde mehr und die Firmen gehen nach Rentabilität.
Evtl. könnte ein Internetzugang beim Schwerbehindertenausweis-Merkmal 'RF' aufgenommen werden, aber viele Autisten haben keinen Schwerbehindertenausweis und vor allem kein RF. Da könnte evtl. etwas gemacht werden, betreffs 'RF'.

Ein Problem ist eine Heimunterbringung, was mehr oder weniger eine Entmündigung ist, auch bei einem Altersheim. Für mich ist jede normale Heimunterbringung eine Freiheitsberaubung. Ein Telefonanschluß kann durchgesetzt werden, auch gegen die Heimleitung.
 
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