25.07.08, 09:24:54
55555
Welche Fälle Ermessen sein sollen ist wohl nicht im Gesetz geregelt. Also müßte jeder einzelne Richter verstehen, weswegen es bei Autismus sinnvoll ist soetwas zu beschließen, was ich erstmal für halbwegs gangbar halte. Allerdings ist die Frage inwieweit Autisten durch Video die Gerichtsverhandlung verfolgen können, das wird nicht jeder in sinnvoller Weise können.
Zum Gesetz wird man in den entsprechenden Medien vielleicht informiert oder im Bundesgesetzblatt.
25.07.08, 12:57:48
bianka018
Allerdings ist die Frage inwieweit Autisten durch Video die Gerichtsverhandlung verfolgen können, das wird nicht jeder in sinnvoller Weise können.
Eben. Was würde es einem nichtsprechenden Autisten nutzen die Verhandlung per Videokonferenz zu verfolgen, wenn er nicht kommunikativ daran teilnehmen kann. Mir persönlich würde das sogar an meine Psyche gehen.
Zitat:
Zum Gesetz wird man in den entsprechenden Medien vielleicht informiert oder im Bundesgesetzblatt.
Hast du einen den Link (ohne Abo) in dem man auf das immer aktualisierte Bundesgesetzblatt zugreifen kann?
26.07.08, 02:24:13
drvaust
Hast du einen den Link (ohne Abo) in dem man auf das immer aktualisierte Bundesgesetzblatt zugreifen kann?
Wenn Du Dich umfassend über die Arbeit und Ergebnisse des Deutschen Bundestages informieren willst:
Bundestag, oder gleich
Bundesanzeiger.
Da steht aber sehr viel, einschließlich Links.