27.03.08, 18:51:14
cony
dann würde ich meinen "spleen" als regulierungsmaßnahme bezeichnen.
das trifft es von deiner erklärung am ehesten.
18.09.09, 21:51:21
55555
Ich stelle mal eine These auf um die Diskussion vielleicht nochmal zu einem erhelleneren Ergebnis zu führen:
Etwas, das jemand gerne tut kann kein Zwang sein.
18.09.09, 22:00:00
haggard
geändert von: haggard - 18.09.09, 22:00:50
etwas, das jemand gerne tut und dies in wiederholt tut, kann für außenstehende den eindruck erwecken, als ob es sich dabei um einen zwang handeln könnte.
solange sich die betreffende person selbst sich nicht dazu äußert, bleibt es spekulation.
wie ist es bei menschen, die sich zur teilnahme an einer aktivität bereit erklärt haben, jedoch angeben "noch schnell bis zum nächsten punkt" zu lesen, oder nur den absatz, nur noch diese seite, etc. - und dann lesen und lesen und lesen. lesezwang?
18.09.09, 22:14:26
drvaust
wie ist es bei menschen, die sich zur teilnahme an einer aktivität bereit erklärt haben, ... und dann lesen und lesen und lesen. lesezwang?
Vielleicht Zwang, vielleicht Ängste, vielleicht Vergeßlichkeit, oder einfach Mißachtung der Anderen (das Lesen ist wichtiger).
Ich habe oft das Bedürfnis, zu Ende zu lesen. Aber dann mache ich keine Zusagen.
(Wenn ich zu einer Zusage gedrängt werde, kann ich das auch mal absichtlich vergessen.)
19.09.09, 04:36:31
Hans
geändert von: Hans - 19.09.09, 04:37:36
Wenn es mich juckt muß ich mich kratzen.
Ich kratze mich auch gerne, weil es Erleichterung schafft.
Wenn sich ein Autist kratzt, dann ist das zwanghaft, weil er ein Autist ist.
Nicht "was" oder "was nicht" ist die Frage, sondern "wer" ...
.